Content-Management-Systeme

Rechtliche Tipps zur Überlassung eines Content-Management-Systems

Ein WEB-Content-Management-System (kurz CMS), ist übersetzt ein Inhaltsverwaltungssystem. Ein CMS ist also ein Softwareprogramm, mit dem Inhalte verwaltet werden können. Es ermöglich die gemeinschaftliche Erstellung, Bearbeitung und Organisation von Text- und Multimediadokumenten (Content). Mit einem CMS können daher auch größerer Websites verwaltet und ständig aktualisiert werden.

3 min
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei