Einstandspreise
Kein Kartellverstoß: Der Drogerie Rossmann GmbH – Freispruch
Der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute die Firma Rossmann GmbH, Burgwedel, und deren Inhaber Dirk Rossmann vom Vorwurf unbilliger Behinderung anderer Unternehmen (Verkauf von Waren unter Einstandspreis) freigesprochen. Das Bundeskartellamt hatte dem Unternehmen und dem Inhaber vorgeworfen, im Jahr 2005 in 267 Fällen 55 Drogerieartikel unter Einstandspreis angeboten zu haben.
Der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute die Firma Rossmann GmbH, Burgwedel, und deren Inhaber Dirk Rossmann vom Vorwurf unbilliger Behinderung anderer Unternehmen (Verkauf von Waren unter Einstandspreis) freigesprochen. Das Bundeskartellamt hatte dem Unternehmen und dem Inhaber vorgeworfen, im Jahr 2005 in 267 Fällen 55 Drogerieartikel unter Einstandspreis angeboten zu haben.