Unverbindliche Preisempfehlungen des Herstellers
LG Köln: Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung (UVP) für Eigenmarken im Alleinvertrieb ist unzulässig
Das Landgericht Köln hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 13.01.2016, Az.: 84 O 174/ 15 - noch nicht rechtskräftig) das Werben mit einer eigenen UVP für Eigenmarken im Alleinvertrieb unzulässig ist. Das Gericht führte hierbei aus, dass eine Preisvergleichswerbung, wie im vorliegenden Fall eine Werbung mit einer UVP, immer einen ernsthaft kalkulierten Preis voraussetze sowie eine Mehrheit von Empfehlungsempfängern für die UVP und nicht nur einen Exklusivvertreiber. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Köln in unserem Beitrag.
Das Landgericht Köln hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 13.01.2016, Az.: 84 O 174/ 15 - noch nicht rechtskräftig) das Werben mit einer eigenen UVP für Eigenmarken im Alleinvertrieb unzulässig ist. Das Gericht führte hierbei aus, dass eine Preisvergleichswerbung, wie im vorliegenden Fall eine Werbung mit einer UVP, immer einen ernsthaft kalkulierten Preis voraussetze sowie eine Mehrheit von Empfehlungsempfängern für die UVP und nicht nur einen Exklusivvertreiber. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Köln in unserem Beitrag.
Bundeskartellamt: Verhängt Bußgeld gegen CIBA Vision
Das Bundeskartellamt hat gegen die CIBA Vision Vertriebs GmbH, Großostheim (CIBA Vision) ein Bußgeld in Höhe von 11,5 Mio. € verhängt. Das Unternehmen ist deutschlandweit Marktführer bei Kontaktlinsen. Ihm wird vorgeworfen, den Internethandel mit Kontaktlinsen der eigenen Marke rechtswidrig beschränkt und auf die Wiederverkaufspreise der Internethändler in wettbewerbswidriger Weise Einfluss genommen zu haben.
Das Bundeskartellamt hat gegen die CIBA Vision Vertriebs GmbH, Großostheim (CIBA Vision) ein Bußgeld in Höhe von 11,5 Mio. € verhängt. Das Unternehmen ist deutschlandweit Marktführer bei Kontaktlinsen. Ihm wird vorgeworfen, den Internethandel mit Kontaktlinsen der eigenen Marke rechtswidrig beschränkt und auf die Wiederverkaufspreise der Internethändler in wettbewerbswidriger Weise Einfluss genommen zu haben.
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