Telekommunikation
Verbot von Radiogeräten ohne Digitalempfänger zum 21.12.2020: Was Händler beachten müssen
Nach der Vorstellung des Gesetzgebers ist der klassische UKW-Empfang (Ultrakurzwellenempfang) für Radios inzwischen überholt und nicht mehr zeitgemäß. Neue Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) untersagen daher künftig die Marktbereitstellung der meisten UKW-Radios und schreiben vor, dass zumindest ein Digitalempfänger vorhanden sein muss. Dieses Verbot gilt ab dem 21.12.2020 und hat direkte Auswirkungen auf den Radio-Handel. Was die neuen Bestimmungen besagen, wie und vor allem wann sie umzusetzen sind, zeigt die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag.
Nach der Vorstellung des Gesetzgebers ist der klassische UKW-Empfang (Ultrakurzwellenempfang) für Radios inzwischen überholt und nicht mehr zeitgemäß. Neue Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) untersagen daher künftig die Marktbereitstellung der meisten UKW-Radios und schreiben vor, dass zumindest ein Digitalempfänger vorhanden sein muss. Dieses Verbot gilt ab dem 21.12.2020 und hat direkte Auswirkungen auf den Radio-Handel. Was die neuen Bestimmungen besagen, wie und vor allem wann sie umzusetzen sind, zeigt die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag.
Im Bundestag notiert: Novellierung des Telekommunikationsgesetzes
Bei der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes werden auch verbraucherrechtliche Themen (Missbrauch von Rufnummern, unlauterer Telefonwettbewerb) aufgegriffen werden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2694) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2599). Bei der Bundesnetzagentur seien vom August 2009 bis Juli 2010 insgesamt 57.000 Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs und unerlaubter Telefonwerbung eingegangen. Eine Schätzung der Dunkelziffer sei nicht möglich.
Bei der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes werden auch verbraucherrechtliche Themen (Missbrauch von Rufnummern, unlauterer Telefonwettbewerb) aufgegriffen werden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2694) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2599). Bei der Bundesnetzagentur seien vom August 2009 bis Juli 2010 insgesamt 57.000 Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs und unerlaubter Telefonwerbung eingegangen. Eine Schätzung der Dunkelziffer sei nicht möglich.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main: verneint Anspruch eines Telekom-Kunden auf sofortige¹ Löschung von IP-Adressen
Mit einem Urteil vom 16.6.2010 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt bestätigt, wonach ein Telekom-Kunde keinen Anspruch auf sofortige¹ Löschung der für die Internetnutzung vergebenen IP-Adressen (Internet-Protokoll-Adressen) hat.
Mit einem Urteil vom 16.6.2010 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt bestätigt, wonach ein Telekom-Kunde keinen Anspruch auf sofortige¹ Löschung der für die Internetnutzung vergebenen IP-Adressen (Internet-Protokoll-Adressen) hat.
Bundesnetzagentur: Gewinnt Eilentscheidung zu Schaltverteilern
Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat einen gerichtlichen Eilantrag der Deutschen Telekom AG (DT AG) abgelehnt, mit dem sich das Unternehmen gegen die von der Bundesnetzagentur angeordnete Verpflichtung zur Errichtung sog. Schaltverteiler gewandt hatte. Gegen diese Anordnung der Bundesnetzagentur hatte die DT AG einstweiligen Rechtsschutz beantragt, der nunmehr abgelehnt wurde.
Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat einen gerichtlichen Eilantrag der Deutschen Telekom AG (DT AG) abgelehnt, mit dem sich das Unternehmen gegen die von der Bundesnetzagentur angeordnete Verpflichtung zur Errichtung sog. Schaltverteiler gewandt hatte. Gegen diese Anordnung der Bundesnetzagentur hatte die DT AG einstweiligen Rechtsschutz beantragt, der nunmehr abgelehnt wurde.
BGH: Rufumleitung "Switch & Profit" wettbewerbsrechtlich unzulässig
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat letzte Woche entschieden, dass die von der Deutschen Telekom AG angebotene Rufumleitung "Switch & Profit" wettbewerbsrechtlich unzulässig ist.
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat letzte Woche entschieden, dass die von der Deutschen Telekom AG angebotene Rufumleitung "Switch & Profit" wettbewerbsrechtlich unzulässig ist.
Erfahrungsbericht eines Pioniers: „Die Geschichte des DSL in Eibach Süd"
In der Juniausgabe der Chip 2006 mit dem wohlklingenden Titel "DSL für Alle" wurde beschrieben, wie DSL über WLAN "verlängert und verteilt" werden kann. Auch RA Keller wurde zu diesem Thema interviewt. Ein Chip-Leser, der in einer nicht mit DSL versorgten Region wohnte, beschloss nach Lektüre des Chip-Berichts, eigenhändig die DSL-Versorgungslücke in seinem Wohngebiet zu schließen. Nach zwei Jahren hat er nun der IT-Recht Kanzlei seinen Erfahrungsbericht zur Veröffentlichung zugeschickt. Wir danken ihm sehr herzlich an dieser Stelle!
In der Juniausgabe der Chip 2006 mit dem wohlklingenden Titel "DSL für Alle" wurde beschrieben, wie DSL über WLAN "verlängert und verteilt" werden kann. Auch RA Keller wurde zu diesem Thema interviewt. Ein Chip-Leser, der in einer nicht mit DSL versorgten Region wohnte, beschloss nach Lektüre des Chip-Berichts, eigenhändig die DSL-Versorgungslücke in seinem Wohngebiet zu schließen. Nach zwei Jahren hat er nun der IT-Recht Kanzlei seinen Erfahrungsbericht zur Veröffentlichung zugeschickt. Wir danken ihm sehr herzlich an dieser Stelle!
Telefon-Festnetz: Klage der Telekom weitgehend abgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur weitgehend bestätigt, in der diese Behörde der Deutschen Telekom AG Verpflichtungen in Bezug auf Anschlüsse und Verbindungen im Festnetzbereich auferlegt hat.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur weitgehend bestätigt, in der diese Behörde der Deutschen Telekom AG Verpflichtungen in Bezug auf Anschlüsse und Verbindungen im Festnetzbereich auferlegt hat.
Telekommunikationsbetreiber muss vorläufig keine Technik zur Vorratsdatenspeicherung auf eigene Kosten bereithalten
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Verpflichtung eines Telekommunikationsbetreibers zur Einrichtung von Vorkehrungen zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig ausgesetzt.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Verpflichtung eines Telekommunikationsbetreibers zur Einrichtung von Vorkehrungen zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig ausgesetzt.
Telekommunikation: Kommission strafft Notifizierungsverfahren für nationale Regulierungsbehörden
Die Europäische Kommission hat gestern beschlossen, den Verwaltungsaufwand der nationalen Telekom-Regulierungsbehörden bei der Einreichung von Entwürfen für Regulierungsmaßnahmen zu verringern. Seit 2003 hat die Kommission über 800 Entscheidungen nationaler Regulierungsbehördenüberprüft, die traditionelle Monopolstellungen aufbrachen und die Netze für Wettbewerber öffneten.
Die Europäische Kommission hat gestern beschlossen, den Verwaltungsaufwand der nationalen Telekom-Regulierungsbehörden bei der Einreichung von Entwürfen für Regulierungsmaßnahmen zu verringern. Seit 2003 hat die Kommission über 800 Entscheidungen nationaler Regulierungsbehördenüberprüft, die traditionelle Monopolstellungen aufbrachen und die Netze für Wettbewerber öffneten.
Telefongesellschaft haftet für Schäden durch verzögerte Umschaltung eines Telefon-Festnetzanschlusses
Eine Telefongesellschaft, die die Umschaltung des Telefon-Festnetzanschlusses eines Kunden verschuldet erst mit erheblicher Verzögerung vornimmt, haftet für die Schäden, die diesem dadurch entstanden sind, dass er über seinen Anschluss längere Zeit nicht verfügen konnte.
Eine Telefongesellschaft, die die Umschaltung des Telefon-Festnetzanschlusses eines Kunden verschuldet erst mit erheblicher Verzögerung vornimmt, haftet für die Schäden, die diesem dadurch entstanden sind, dass er über seinen Anschluss längere Zeit nicht verfügen konnte.
Deutsche Telekom muss Wettbewerbern Zugang zu Leerrohren und unbeschalteten Glasfasern gewähren
Mit einem am 23. April 2008 verkündeten Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln eine Klage der Deutschen Telekom AG gegen eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 27. Juni 2007 im Wesentlichen abgewiesen.
Mit einem am 23. April 2008 verkündeten Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln eine Klage der Deutschen Telekom AG gegen eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 27. Juni 2007 im Wesentlichen abgewiesen.
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