Abmahnradar: aktuelle Abmahnungen der Woche
Im Fokus standen: Unzulässige Gesundheitsangaben bei Honig, falsche Bio-Kennzeichnung, irreführende „Ultraschallzahnbürste“, sowie Marken- und Urheberrechtsverletzungen („IVI“, „HSV“, Bilder, Texte).
Im Fokus standen: Unzulässige Gesundheitsangaben bei Honig, falsche Bio-Kennzeichnung, irreführende „Ultraschallzahnbürste“, sowie Marken- und Urheberrechtsverletzungen („IVI“, „HSV“, Bilder, Texte).
Kaum etwas wird so gerne abgemahnt wie Werbung: Sei es irreführende Werbung mit Spitzenstellungsbehauptungen, mit unwahren Tatsachen oder mit unzutreffenden Bewertungen - das Feld ist weit. Daneben ging es diese Woche unter anderem auch um den unzulässigen Ausschluss des Widerrufsrechts im Kosmetikhandel. Im Markenrecht wurde erneut die unzulässige Nutzung der Marken "Mensch ärgere Dich nicht" und "Vito" abgemahnt.
Diese Woche ging es um den Verkauf von Alkohol an Jugendliche, irreführende Werbung und eine fehlende Kennzeichnung bei einem Verlängerungskabel. Außerdem wurden Wärmekissen in Plüschtieren abgemahnt, weil sie keine Herstellerangaben und keine CE-Kennzeichnung hatten. Im Markenrecht ging es um die Marke ecoroolls.
Im Oktober betrafen Abmahnungen im Wettbewerbsrecht u.a. irreführende Werbung, fehlende Grundpreise und Herkunftstäuschungen. Bei den Markenabmahnungen ging es etwa um die unberechtigte Nutzung von Marken wie "BMW" und "TÜV".
Es war wieder viel los: Diese Woche ging es unter anderem um Abmahnungen wegen fehlender Warnhinweise und Gefahrenhinweise bei Biozid-Produkten sowie irreführender Werbung mit Prüfzeichen wie "TÜV-geprüft" oder "CE-geprüft". Außerdem wurden markenrechtliche Verstöße wegen unberechtigter Nutzung der Marken "Playboy" oder "TÜV" abgemahnt.
Beim Dropshipping im Online-Handel gibt es rechtliche Besonderheiten zu beachten. Dazu gehört die Frage, ob Verbraucher im Widerrufsfall auf eine von der Händleradresse abweichende Rücksendeadresse verwiesen werden dürfen. Wir erklären, worauf Händler achten sollten.
Eine bunte Abmahnwoche: Werbung mit Wirkungsweisen im Lebensmittelbereich, Bewerbung einer Ultraschallzahnbürste, Irreführung durch Produktabbildung oder fehlende Pfanderhebung. Weiterhin häuften sich im Urheberrecht die Berechtigungsanfragen der Copytrack GmbH. Im Markenrecht ging es erneut um die Marke "Mensch ärgere Dich nicht".
Werbung mit Testergebnissen ist zulässig, erfordert jedoch die Angabe der Fundstelle. Auch der Verkauf von E-Zigaretten kann tückisch sein - hier kam es zu einer Abmahnung wegen fehlender Registrierung als Elektrogerät. Unberechtigter Gebrauch von Markennamen kann sowohl zu Problemen mit dem Markeninhaber als auch mit Mitbewerbern führen, insbesondere wenn dabei die Herkunft der Ware falsch dargestellt wird....
Online-Händler von Lebensmittel haben eine Reihe an Vorschriften zu beachten, auch die Lebensmittelinformations-Verordnung. Eine uns vorliegende Abmahnung rügt den Verkauf von Lebensmitteln ohne Angabe der vorgeschriebenen Pflichtinformationen. Was genau abgemahnt wurde und wie Sie rechtssicher Lebensmittel im Online-Handel vertreiben, erfahren Sie in unserem Beitrag.
Abmahnungen wegen der CE-Kennzeichnung sind gefühlt so alt wie der Onlinehandel selbst - erstaunlich, dass sich das noch nicht herumgesprochen hat. Ähnlich verhält es sich mit fehlenden Grundpreisen. Im Urheberrecht ging es um Bilderklau und die Nachahmung von Schmuck - im Markenrecht um die Verletzung der Marke BPP.
Erneut war der Lebensmittelhandel betroffen: Abgemahnt wurde die irreführende Werbung für Nahrungsergänzungsmittel, fehlende Grundpreis- und Zutatenangaben sowie Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht für Bio-Produkte. Im Urheberrecht lagen uns Berechtigungsanfragen eines Rechtewahrnehmers vor. Im Markenrecht ging es um den Begriff Waldorf.
Im September ging es unter anderem um unzulässige Werbung - mit E-Mails, mit Prüfzeichen oder mit dem Schlagwort BIO. Ansonsten wurden wieder widersprüchliche Widerrufsfristen bei eBay abgemahnt - das ist wirklich vermeidbar. Im Urheberrecht dominierten die Berechtigungsanfragen der Copytrack GmbH. Im Markenrecht ging es um die Marken Harley Davidson oder Crossfit.
Lebensmittelwerbung ist und bleibt ein Abmahnmagnet. Dieses Mal ging es um den Begriff Alkotox - dies suggeriere angeblich ein Hilfsmittel gegen Alkoholintoxikation zu sein. Und nochmal die Werbung: Wiederum wurde die unzulässige E-Mail-Werbung abgemahnt - und dabei auch ein Schmerzensgeld geltend gemacht. Im Urheberecht hat sich die Copytrack GmbH mal wieder wegen einer unberechtigten Bildnutzung gemeldet. Und im Markenrecht ging es um die Marke Harley Davidson.
Klassische Abmahnfalle: Grundpreisangaben. Eine aktuelle Abmahnung rügt den Verkauf von Lebensmitteln in Fertigpackungen ohne ordnungsgemäße Angabe des Grundpreises in der vorgeschriebenen Mengeneinheit. Was genau abgemahnt wurde und wie Sie rechtssicher Grundpreisangaben vornehmen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Werbung per E-Mail ist nach wie vor beliebt. Das gilt nicht nur für Händler, sondern offenbar auch für Abmahner. Wer sich hier nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, steht schon mit einem Bein in der Abmahnung. Ebenso beliebt bei Abmahnern sind widersprüchliche Widerrufsfristen von eBay-Händlern sowie die Werbung mit dem Schlagwort "CE-geprüft". Ansonsten wurden wie üblich der Bilderklau sowie die unberechtigte Verwendung der geschützten Marke Crossfit abgemahnt.
Jetzt geht es wieder rund: Etwa die irreführende Produktbeschreibung, die Verwendung widersprüchlicher Widerrufsbelehrungen oder die Werbung mit GOTS oder CE-geprüft. Es gab zahlreiche Abmahnthemen in letzter Zeit. Oft ging es dabei um die Werbung oder aber eben auch um Rechtstexte wie die Widerrufsbelehrung. Im Markenrecht wurde ebenfalls viel abgemahnt - betroffen waren zuletzt die Marken Prinzessin Lillifee oder Crossfit.
Jede Abmahnung ist ärgerlich. Die größere Gefahr geht allerdings von Unterlassungserklärungen aus, die Online-Händler häufig vorschnell, ungeprüft und zu weitgehend abgeben. Sie können zu erheblichen Vertragsstrafe-Forderungen führen und Händler ruinieren. Gegenwehr ist aber möglich, wie dieser Beitrag zeigt.
Im Kampf um Kunden setzen einzelne Händler gezielt auch rechtswidrige Mittel gegen die unliebsame Konkurrenz ein, wie etwa unwahre Behauptungen in Bewertungen und Fake-Bestellungen beim Konkurrenten. Betroffene Händler können aber Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Weitere Infos hierzu in diesem Beitrag.
Was wäre ein Händler ohne Werbung - und gleichzeitig ist sie das Abmahnfettnäpfchen Nr. 1. Diese Woche ging es um Werbung mit den Schlagworten "Testsieger" und "ce-geprüft". Außerdem gab es wieder Abmahnungen rund um die Preisangabenverordnung - wegen fehlender Grundpreise oder fehlender Gesamtpreisangaben. Im Markenrecht ging es diesmal um die Marke VW.
Originalprodukt oder Nachbildung? Eine aktuelle, uns vorliegende Abmahnung bemängelt den Verkauf von im 3D-Druckverfahren hergestellten Waren unter Irreführung des Kunden über ihre betriebliche Herkunft. Was konkret abgemahnt wurde und wie Sie rechtssicher Waren aus dem 3D-Druckverfahren verkaufen, lesen Sie in unserem Beitrag.
Sie möchten wissen, was derzeit beim Warenverkauf über das Internet abgemahnt werden kann? Nutzen Sie den Abmahnradar der IT-Recht Kanzlei und wählen Sie einfach einen der nachfolgend genannten Abmahngründe aus: