Abmahnradar: Privat oder gewerblich? / Lebensmittel: Werbung mit Wirkweisen / Falscher Grundpreis / Marke: OHRNAMENTI
Wer tatsächlich gewerblich handelt, sollte seine Angebote nicht als Privatverkauf kennzeichnen - denn dann fehlen unter anderem Impressum, Widerrufsbelehrung oder Informationen zum Vertragsschluss. Lebensmittelhändler sollten weiterhin auf der Hut sein: Seit Monaten stehen Lebensmittelangebote im Fokus der Abmahner - diese Woche ging es um falsche Grundpreise und die Werbung mit Wirkungsweisen. Im Markenrecht wurde die Verletzung der Marke OHRNAMENTI abgemahnt.