Gebrauchtsoftware
Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit des Vertriebs"gebrauchter" Softwarelizenzen
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zu befasst.
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zu befasst.
Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit des Vertriebs"gebrauchter" Softwarelizenzen
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zu befasst.
Tendenz: in der Entscheidung zur Weitergabe von „gebrauchter“ Software?
Der EuGH befasst sich derzeit mit der Klärung der Frage, ob der Handel mit „gebrauchter“ Software zulässig ist. Wie der EuGH in dieser Sache entscheiden wird, ist noch ungewiss. Allerdings könnte man aus dem Schlussantrag der Generalanwältin Juliane Kokett in einem anderen Verfahren zu Exklusivrechten an Fußballübertragungen eine Tendenz herauslesen, wie der EuGH die Rechtslage bei der Weitergabe von „gebrauchter“ Software sieht.
Der EuGH befasst sich derzeit mit der Klärung der Frage, ob der Handel mit „gebrauchter“ Software zulässig ist. Wie der EuGH in dieser Sache entscheiden wird, ist noch ungewiss. Allerdings könnte man aus dem Schlussantrag der Generalanwältin Juliane Kokett in einem anderen Verfahren zu Exklusivrechten an Fußballübertragungen eine Tendenz herauslesen, wie der EuGH die Rechtslage bei der Weitergabe von „gebrauchter“ Software sieht.
Hintergrund: zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs von "gebrauchter" Software
Wie bereits mitgeteilt, hat der Bundesgerichtshof Anfang Februar dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs „gebrauchter“ Softwarelizenzen vorgelegt. Doch was ist eigentlich der Hintergrund dieses Verfahrens, das viel Aufmerksamkeit erregt hat und auf dessen endgültige Entscheidung viele Softwarehersteller und Softwarehändler schon lange warten?
Wie bereits mitgeteilt, hat der Bundesgerichtshof Anfang Februar dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs „gebrauchter“ Softwarelizenzen vorgelegt. Doch was ist eigentlich der Hintergrund dieses Verfahrens, das viel Aufmerksamkeit erregt hat und auf dessen endgültige Entscheidung viele Softwarehersteller und Softwarehändler schon lange warten?
Bundesgerichtshof: Legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen vor
Der BGH hat dem Gerichtshof der Europäischen Union heute Fragen zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Der BGH hat dem Gerichtshof der Europäischen Union heute Fragen zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Softwarelizenzen: Usedsoft begründet Nichtzulassungsbeschwerde gegen Gebrauchtsoftwareurteil des OLG München
Die Firma Usedsoft hat ihre Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH begründet. Damit geht der Kampf um die Rechtmäßigkeit des Handels mit Gebrauchtsoftware in die nächste Runde, wenn der BHG die Revision zulässt.
Die Firma Usedsoft hat ihre Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH begründet. Damit geht der Kampf um die Rechtmäßigkeit des Handels mit Gebrauchtsoftware in die nächste Runde, wenn der BHG die Revision zulässt.
Neues zum Kauf von Gebrauchtsoftware, insbesondere aus vergaberechtlicher Sicht
Der [Handel mit Gebrauchtsoftware|Handel-mit-Gebrauchtsoftware.html?search=Gebrauchtsoftware] , insbesondere mit Volumenlizenzen, ist rechtlich umstritten. Wie sich aus den Gerichtsprozessen der letzten Zeit entnehmen lässt, sieht die Softwareindustrie nicht tatenlos zu, wenn Gebrauchtlizenzhändler ihre Geschäftsmodelle konterkarieren. Potentielle Erwerber sollten sich genauestens informieren, welche Einschränkung die ursprünglichen Lizenzbestimmungen vorsehen, da das [Erschöpfungsprinzip|erschoepfungsgrundsatz.html?search=Gebrauchtsoftware] in ausgehandelten Verträgen, also Verträgen, die keine AGB sind, wirksam ausgeschlossen werden kann. Die zunächst preiswert erworbene Programmlizenz kann ansonsten schnell teuer zu stehen kommen.
Der [Handel mit Gebrauchtsoftware|Handel-mit-Gebrauchtsoftware.html?search=Gebrauchtsoftware] , insbesondere mit Volumenlizenzen, ist rechtlich umstritten. Wie sich aus den Gerichtsprozessen der letzten Zeit entnehmen lässt, sieht die Softwareindustrie nicht tatenlos zu, wenn Gebrauchtlizenzhändler ihre Geschäftsmodelle konterkarieren. Potentielle Erwerber sollten sich genauestens informieren, welche Einschränkung die ursprünglichen Lizenzbestimmungen vorsehen, da das [Erschöpfungsprinzip|erschoepfungsgrundsatz.html?search=Gebrauchtsoftware] in ausgehandelten Verträgen, also Verträgen, die keine AGB sind, wirksam ausgeschlossen werden kann. Die zunächst preiswert erworbene Programmlizenz kann ansonsten schnell teuer zu stehen kommen.
Handel mit Gebrauchtsoftware: Chancen und Risiken
Wieder scheint es, hat die Firma Usedsoft einen Etappensieg bei der Durchsetzung ihres Geschäftsmodells, des Handels mit Gebrauchsoftware, errungen. Microsoft nahm jetzt im Juli 2008 teilweise eine einstweilige Verfügung gegen Usedsoft zurück.
Wieder scheint es, hat die Firma Usedsoft einen Etappensieg bei der Durchsetzung ihres Geschäftsmodells, des Handels mit Gebrauchsoftware, errungen. Microsoft nahm jetzt im Juli 2008 teilweise eine einstweilige Verfügung gegen Usedsoft zurück.
Microsoft zieht einstweilige Verfügung gegen Usedsoft teilweise zurück
Der Softwarehersteller Microsoft hat die gegen denGebraucht-Softwarehändler Usedsoft im April 2008 vor dem LandgerichtMünchen I erwirkte einstweilige Verfügung im Juli 2008 teilweisezurückgenommen, nachdem Usedsoft teilweise Widerspruch eingelegt hatte.
Der Softwarehersteller Microsoft hat die gegen denGebraucht-Softwarehändler Usedsoft im April 2008 vor dem LandgerichtMünchen I erwirkte einstweilige Verfügung im Juli 2008 teilweisezurückgenommen, nachdem Usedsoft teilweise Widerspruch eingelegt hatte.
OLG Hamburg: Werbung für Handel mit gebrauchter Software nicht irreführend
Die Werbung für den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen durch die usedSoft GmbH ist nicht irreführend, da das Unternehmen darin selbst auf den juristischen Meinungsstreit über die rechtliche Wirksamkeit des Zweiterwerbs hinweist und lediglich seine Rechtsauffassung vermittelt, wirksam »gebrauchte Lizenzen« verkaufen zu können. Dies entschied der 5. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (OLG Hamburg) am 7.2.2007 durch Urteil (Az. 5 U 140/06 - Veröffentlichung in der ZUM folgt).
Die Werbung für den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen durch die usedSoft GmbH ist nicht irreführend, da das Unternehmen darin selbst auf den juristischen Meinungsstreit über die rechtliche Wirksamkeit des Zweiterwerbs hinweist und lediglich seine Rechtsauffassung vermittelt, wirksam »gebrauchte Lizenzen« verkaufen zu können. Dies entschied der 5. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (OLG Hamburg) am 7.2.2007 durch Urteil (Az. 5 U 140/06 - Veröffentlichung in der ZUM folgt).
Fragen und Antworten zur gebrauchten Software
Ist es legal, Software, die ich im Laden gekauft und anschließend benutzt habe, an eine andere Person zu verkaufen? Und ist es legal, Software, die ich aus dem Web herunter geladen habe und für die ich nur einen Freischalt-Key gekauft habe, an eine andere Person zu verkaufen? Diese und viele weitere Fragen werden im nachfolgenden Beitrag beantwortet.
Ist es legal, Software, die ich im Laden gekauft und anschließend benutzt habe, an eine andere Person zu verkaufen? Und ist es legal, Software, die ich aus dem Web herunter geladen habe und für die ich nur einen Freischalt-Key gekauft habe, an eine andere Person zu verkaufen? Diese und viele weitere Fragen werden im nachfolgenden Beitrag beantwortet.
Fragen und Antworten zur gebrauchten Software
Ist es legal, gebrauchte Software bei E-Bay weiterzuverkaufen? Was gilt, wenn ich nur im Besitz des Freischalt-Keys der Software bin? Gibt es Besonderheiten bei der OEM-Software? Was gilt beim Weiterverkauf von gebrauchter Software zu beachten? Ist der Handel mit Volumenlizenzen legal? Welche Risken bestehen, wenn man bei E-Bay gebrauchte Software kauft? **
Ist es legal, gebrauchte Software bei E-Bay weiterzuverkaufen? Was gilt, wenn ich nur im Besitz des Freischalt-Keys der Software bin? Gibt es Besonderheiten bei der OEM-Software? Was gilt beim Weiterverkauf von gebrauchter Software zu beachten? Ist der Handel mit Volumenlizenzen legal? Welche Risken bestehen, wenn man bei E-Bay gebrauchte Software kauft? **
Rechtmäßigkeit des Handels mit Gebrauchtsoftware
Seit Anfang dieses Jahres findet ein regelrechter Krieg hinsichtlich der Frage statt, ob der Handel mit Gebrauchtsoftware rechtmäßig ist. Die Verunsicherung wächst und die Kontrahenten werden immer dünnheutiger. Wie ist die aber die gegenwärtige Rechtslage?
Seit Anfang dieses Jahres findet ein regelrechter Krieg hinsichtlich der Frage statt, ob der Handel mit Gebrauchtsoftware rechtmäßig ist. Die Verunsicherung wächst und die Kontrahenten werden immer dünnheutiger. Wie ist die aber die gegenwärtige Rechtslage?
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