Alterverifikationssystem

Abmahnung: Fehlende Alterskontrolle beim Verkauf von E-Zigaretten

E-Zigaretten in den falschen Händen - potenzielle Abmahnung in den Händen des Online-Händlers. Eine uns vorliegende Abmahnung rügt den Verkauf von E-Zigaretten unter Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz. Was konkret abgemahnt wurde und wie Sie rechtssicher Handel mit E-Zigaretten betreiben, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Abmahnungen aufgrund Verstoßes gegen Jugendschutzrecht im Umlauf!

Wer sich nicht an die jugendschutzrechtlichen Spielregeln hält, riskiert eine Abmahnung. Uns liegt aktuell eine solche Abmahnung eines Online-Händlers vor. Wir zeigen anhand dieser Abmahnung, was im konkreten Fall schief gelaufen ist und wie Sie derartige Abmahnungen verhindern können. Lesen Sie mehr hierzu in unserem heutigen Beitrag.

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Online-Altersverifikationssysteme - Ist eine Altersverifikation via Webcam-Check möglich?

Mit der Vervielfältigung der Angebote im Online-Handel steigt auch das Angebot an nicht-jugendfreien Artikeln. Um dem Jugendschutz zu genügen, werden verschiedene Altersverifikationssysteme (AVS) eingesetzt, die den Nutzerkreis gewisser Seiten (z.B. Handel mit Pornographie, bestimmten Computerspielen oder Lotterieangeboten) auf Erwachsenen einschränken sollen. Es ist jedoch rechtlich äußerst strittig, welche Arten von AVS wirklich den gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen genügen. Insbesondere die Zulässigkeit eines Altersverifikations-Verfahrens über Webcam-Check ist umstritten. Hierüber soll dieser Artikel Aufschluss bringen.

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Bundesgerichtshof: Führendes Altersverifikationssystem für Internetzugang unzureichend

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt, wenn pornographische Internet-Angebote den Nutzern nach der Eingabe einer Personal- oder Reisepassnummer zugänglich gemacht werden. Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich ist oder eine Postleitzahl abgefragt wird, genügt ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht.

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VG München: Altersverifikationssysteme, die allein auf der Eingabe einer Personalausweisnummer basieren sind unzureichend

Das VG München hat mit Beschluss vom 31.01.2007 (Az. M 17 S 07.144) entschieden, dass es zur Begründung einer geschlossenen Benutzergruppe im Sinne von § 4 JMStV nicht ausreicht, wenn im Rahmen des verwendeten Alterverifikationssystems lediglich die Eingabe einer Personalausweisnummer verlangt wird.

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Genügen einfache Altersverifikationssysteme den Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages?

Es gibt im Internet eine unüberschaubare Vielzahl von Anbietern, die pornographische Inhalte im Internet anbieten. Fraglich ist nur, ob die dabei eingesetzten, meist sehr einfachen, Altersverifikationssysteme den Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages genügen können?

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