KJM
![© Barbara Pheby - Fotolia.com Volljähriges Model wirkt jünger als 18: Kein Verstoß gegen JMStV bei entsprechendem Hinweis](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/2741/image_w200-h0-c3i4.png)
Volljähriges Model wirkt jünger als 18: Kein Verstoß gegen JMStV bei entsprechendem Hinweis
Der Bayerische VGH (Urteil vom 23.03.2011, Az. 7 BV 09.2517) hat entschieden, dass eine Internetseite, die Darstellungen eines volljährigen Models in „unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ enthält, dann nicht gegen das Verbot des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verstößt, wenn die Darstellerin zum Zeitpunkt der Aufnahmen nachweislich über 18 war und wenn diese Angabe auch deutlich aus dem Angebot hervorgeht.
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Der Bayerische VGH (Urteil vom 23.03.2011, Az. 7 BV 09.2517) hat entschieden, dass eine Internetseite, die Darstellungen eines volljährigen Models in „unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ enthält, dann nicht gegen das Verbot des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verstößt, wenn die Darstellerin zum Zeitpunkt der Aufnahmen nachweislich über 18 war und wenn diese Angabe auch deutlich aus dem Angebot hervorgeht.
![Petra Morales / PIXELIO KJM veröffentlicht neue Gutachten zu Sperrungsverfügungen](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/1088/image_w200-h0-c3i4.jpg)
KJM veröffentlicht neue Gutachten zu Sperrungsverfügungen
Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider sind technisch und rechtlich grundsätzlich möglich - so das Ergebnis zweier Gutachten, die der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) jetzt vorliegen.
![Petra Morales / PIXELIO KJM veröffentlicht neue Gutachten zu Sperrungsverfügungen](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/1088/image_w200-h0-c3i4.jpg)
Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider sind technisch und rechtlich grundsätzlich möglich - so das Ergebnis zweier Gutachten, die der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) jetzt vorliegen.
![D.Gast / PIXELIO PM der KJM: 100.000 Euro Bußgeld für "Deutschland sucht den Superstar"](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/963/image_w200-h0-c3i4.jpg)
PM der KJM: 100.000 Euro Bußgeld für "Deutschland sucht den Superstar"
In ihrer gestrigen Sitzung in München hat die KJM das TV-Format "Deutschland sucht den Superstar" geprüft und in den ersten vier Folgen erneut Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen festgestellt.
![D.Gast / PIXELIO PM der KJM: 100.000 Euro Bußgeld für "Deutschland sucht den Superstar"](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/963/image_w200-h0-c3i4.jpg)
In ihrer gestrigen Sitzung in München hat die KJM das TV-Format "Deutschland sucht den Superstar" geprüft und in den ersten vier Folgen erneut Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen festgestellt.
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) © Barbara Pheby - Fotolia.com · Bild 2) Petra Morales / PIXELIO · Bild 3) D.Gast / PIXELIO