Sonstiges
Belegschaftsfoto im Internet – sofortige Löschungspflicht bei Ausscheiden eines Mitarbeiters?
Aus dem Betrieb ausgeschieden - aber was ist mit dem Belegschaftsfoto auf der Internetseite des Unternehmens? Darf der Arbeitgeber es mit dem Zeitpunkt des Ausscheidens weiter auf der Homepage verwenden? Ein ehemaliger Arbeitnehmer verklagte das Unternehmen unter anderem auf Zahlung einer Entschädigung in Geld, weil es das Foto erst sechs Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Webseite gelöscht hatte …
Aus dem Betrieb ausgeschieden - aber was ist mit dem Belegschaftsfoto auf der Internetseite des Unternehmens? Darf der Arbeitgeber es mit dem Zeitpunkt des Ausscheidens weiter auf der Homepage verwenden? Ein ehemaliger Arbeitnehmer verklagte das Unternehmen unter anderem auf Zahlung einer Entschädigung in Geld, weil es das Foto erst sechs Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Webseite gelöscht hatte …
Nachzahlungen: in Milliardenhöhe für Zeitarbeiter
Gerade in der IT-Branche werden einzelne Projekte oder Auftragsspitzen oft mit Zeitarbeitern abgedeckt. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 (Az. 1 ABR 19/10) könnten auf die Zeitarbeitsunternehmen auch in der IT-Branche erhebliche Nachzahlungen zukommen.
Gerade in der IT-Branche werden einzelne Projekte oder Auftragsspitzen oft mit Zeitarbeitern abgedeckt. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 (Az. 1 ABR 19/10) könnten auf die Zeitarbeitsunternehmen auch in der IT-Branche erhebliche Nachzahlungen zukommen.
Entschädigung: nach Videoüberwachung
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat einen Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung von 7.000 € verurteilt, weil er eine Mitarbeiterin mindestens seit Juni 2008 an ihrem Arbeitsplatz permanent mit einer Videokamera überwachte.
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat einen Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung von 7.000 € verurteilt, weil er eine Mitarbeiterin mindestens seit Juni 2008 an ihrem Arbeitsplatz permanent mit einer Videokamera überwachte.
Neugierige Administratoren - Lesen von fremden Emails als Missbrauch
Jedes Firmennetzwerk braucht einen Administrator. Dieser Systemadministrator hat alle technischen Zugriffsmöglichkeiten, um das Computersystem des Unternehmens konfigurieren und warten zu können. Er kann auf alle Datenbestände zugreifen, also auch auf den Emailverkehr aller Nutzer im Unternehmen. Diese Zugriffsmöglichkeiten können aber auch missbraucht werden.
Jedes Firmennetzwerk braucht einen Administrator. Dieser Systemadministrator hat alle technischen Zugriffsmöglichkeiten, um das Computersystem des Unternehmens konfigurieren und warten zu können. Er kann auf alle Datenbestände zugreifen, also auch auf den Emailverkehr aller Nutzer im Unternehmen. Diese Zugriffsmöglichkeiten können aber auch missbraucht werden.
Rückzahlungsvereinbarung im Arbeitsvertrag: Wann der Arbeitgeber leer ausgeht
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer Fortbildung des Arbeitnehmers, will er sich absichern: Verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen, soll er die Kosten an den Arbeitgeber zurückzahlen. Solche Rückzahlungsvereinbarungen sind jedoch häufig in unzulässiger Weise vereinbart – mit der Folge, dass der Arbeitgeber leer ausgeht…
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer Fortbildung des Arbeitnehmers, will er sich absichern: Verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen, soll er die Kosten an den Arbeitgeber zurückzahlen. Solche Rückzahlungsvereinbarungen sind jedoch häufig in unzulässiger Weise vereinbart – mit der Folge, dass der Arbeitgeber leer ausgeht…
Bundesarbeitsgericht: Mithören von Telefongesprächen - Beweisverwertungsverbot
Ermöglicht bei einem Telefongespräch einer der Gesprächspartner einer im Raum befindlichen weiteren Person zielgerichtet, das Gespräch heimlich mitzuhören, indem er z.B. den Raumlautsprecher des Telefons anstellt oder das Gerät vom Ohr weghält, verletzt er das Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners - so das Bundesarbeitsgericht.
Ermöglicht bei einem Telefongespräch einer der Gesprächspartner einer im Raum befindlichen weiteren Person zielgerichtet, das Gespräch heimlich mitzuhören, indem er z.B. den Raumlautsprecher des Telefons anstellt oder das Gerät vom Ohr weghält, verletzt er das Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners - so das Bundesarbeitsgericht.
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