Erschöpfungsgrundsatz
BGH: Auch Ankündigung von Markenware von Erschöpfungsgrundsatz erfasst
Dass ein Händler beim Verkauf vorrätiger Originalware in seinen (Onlineshop-) Angeboten den Markennamen der angebotenen Ware für die Bewerbung des Produktes nennen muss und darf, leuchtet ein. Doch was gilt für den Verkäufer bei Ware, die der Hersteller noch nicht mal in Verkehr gebracht hat: Greift die markenrechtliche Erschöpfung auch bei Ankündigung derartiger Markenware?
Dass ein Händler beim Verkauf vorrätiger Originalware in seinen (Onlineshop-) Angeboten den Markennamen der angebotenen Ware für die Bewerbung des Produktes nennen muss und darf, leuchtet ein. Doch was gilt für den Verkäufer bei Ware, die der Hersteller noch nicht mal in Verkehr gebracht hat: Greift die markenrechtliche Erschöpfung auch bei Ankündigung derartiger Markenware?
Auswirkungen der neuen EuGH-Rechtsprechung auf den Verkauf von sonstigen digitalen Waren im Wege des Downloads?
Mit dem Urteil des EuGH vom 03.07.2012 (Rechtssache C 128/11) in dem Verfahren UsedSoft gegen Oracle ist die Problematik der Erschöpfung des Verbreitungsrechts an Software, die im Wege des Downloads verkauft werden, für Software eindeutig entschieden worden. Dieser Beitrag will sich mit der Frage beschäftigen, ob die Argumentation des EuGH in Bezug auf Erschöpfung auch Rückschluss auf den Verkauf anderer Werke im Wege des Downloads, wie z.B. Musik oder E-Books, im Rahmen des (allgemeinen) § 17 UrhG zulässt.
Mit dem Urteil des EuGH vom 03.07.2012 (Rechtssache C 128/11) in dem Verfahren UsedSoft gegen Oracle ist die Problematik der Erschöpfung des Verbreitungsrechts an Software, die im Wege des Downloads verkauft werden, für Software eindeutig entschieden worden. Dieser Beitrag will sich mit der Frage beschäftigen, ob die Argumentation des EuGH in Bezug auf Erschöpfung auch Rückschluss auf den Verkauf anderer Werke im Wege des Downloads, wie z.B. Musik oder E-Books, im Rahmen des (allgemeinen) § 17 UrhG zulässt.
Oracle gegen UsedSoft: EuGH entscheidet zum Handel mit Gebraucht-Software
Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner „gebrauchten“ Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, grundsätzlich nicht widersetzen. Denn der so genannte „Erschöpfungsgrundsatz“ des Urheberrechts gilt nicht nur, wenn der Softwarehersteller die Kopien seiner Software auf einem Datenträger (z.B. CD-ROM) vermarktet, sondern auch dann, wenn er sie durch Herunterladen von seiner Internetseite verbreitet. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden ...
Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner „gebrauchten“ Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, grundsätzlich nicht widersetzen. Denn der so genannte „Erschöpfungsgrundsatz“ des Urheberrechts gilt nicht nur, wenn der Softwarehersteller die Kopien seiner Software auf einem Datenträger (z.B. CD-ROM) vermarktet, sondern auch dann, wenn er sie durch Herunterladen von seiner Internetseite verbreitet. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden ...
Das stinkt doch zum Himmel: Unautorisierter Parfumverkauf kann Markenrechte verletzen
Bereits 2011 hat das LG Düsseldorf entschieden (Urteil vom 01.06.2011, Az. 2a O 393/10), dass eine Markenrechtsverletzung vorliegt, wenn ein markenrechtlich geschütztes Parfum durch einen nicht autorisierten Händler zum Verkauf angeboten wird. Folge der Verletzungshandlung: Unterlassungsanspruch und Schadensersatzpflicht.
Bereits 2011 hat das LG Düsseldorf entschieden (Urteil vom 01.06.2011, Az. 2a O 393/10), dass eine Markenrechtsverletzung vorliegt, wenn ein markenrechtlich geschütztes Parfum durch einen nicht autorisierten Händler zum Verkauf angeboten wird. Folge der Verletzungshandlung: Unterlassungsanspruch und Schadensersatzpflicht.
Woher hast du das? - der BGH zur Beweislast bei Markenfälschungen
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Verfahren über Fragen der Beweislast entschieden, in denen zwischen den Parteien streitig ist, ob ein Händler Originalmarkenware oder Produktfälschungen vertrieben hat und ob die Waren - soweit es sich um Originalmarkenwaren handelt - vom Markeninhaber im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind.
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Verfahren über Fragen der Beweislast entschieden, in denen zwischen den Parteien streitig ist, ob ein Händler Originalmarkenware oder Produktfälschungen vertrieben hat und ob die Waren - soweit es sich um Originalmarkenwaren handelt - vom Markeninhaber im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind.
Half-Life 2: Neues BGH – Urteil zum Erschöpfungsgrundsatz bei Spiele-Software und zur zulässigen Beschränkung der Übertragung eines Online-Spieler-Kontos
Der BGH hat in seinem „Half-Life 2“ – Urteil nun entschieden, dass der urheberrechtliche Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht berührt ist, wenn die Nutzung einer Spiele-Software von der Einrichtung eines Online-Spieler-Kontos abhängt, welches nicht übertragbar ist. Eine Entscheidung, die für Spiele- und Softwarehersteller, aber auch für Spieler und Softwarenutzer sehr interessant ist.
Der BGH hat in seinem „Half-Life 2“ – Urteil nun entschieden, dass der urheberrechtliche Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht berührt ist, wenn die Nutzung einer Spiele-Software von der Einrichtung eines Online-Spieler-Kontos abhängt, welches nicht übertragbar ist. Eine Entscheidung, die für Spiele- und Softwarehersteller, aber auch für Spieler und Softwarenutzer sehr interessant ist.
Urheberrechtlicher Erschoepfungsgrundsatz durch AGB nicht abdingbar
Der Beitrag beschäftigt mit der Frage, ob der Erschöpfungsgrundsatz mittels AGB ausgehebelt werden kann.
Der Beitrag beschäftigt mit der Frage, ob der Erschöpfungsgrundsatz mittels AGB ausgehebelt werden kann.
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