Haftung
BGH: YouTube & Co. bei Nutzer-Urheberrechtsverletzungen potenziell schadensersatzpflichtig
Bisher waren Betreiber von Videosharing- und Streaming-Plattformen bei Urheberrechtsverletzungen von Nutzern nur zur Unterlassung verpflichtet, nicht jedoch zu Schadensersatz oder gar Auskunft über die Identität der Verletzer. Nach einer Entscheidung des EuGH in einem Vorlageverfahren zur unmittelbaren Ersatz- und Auskunftspflicht von Portalbetreibern hat nun der BGH die Vorgaben des höchsten EU-Gerichts auf das deutsche Recht übertragen.
Bisher waren Betreiber von Videosharing- und Streaming-Plattformen bei Urheberrechtsverletzungen von Nutzern nur zur Unterlassung verpflichtet, nicht jedoch zu Schadensersatz oder gar Auskunft über die Identität der Verletzer. Nach einer Entscheidung des EuGH in einem Vorlageverfahren zur unmittelbaren Ersatz- und Auskunftspflicht von Portalbetreibern hat nun der BGH die Vorgaben des höchsten EU-Gerichts auf das deutsche Recht übertragen.
Minderjährige haften für Urheberrechtsverstoß im Internet
Viele Urheberrechtsverstöße im Internet werden von Minderjährigen begangen, die sich der rechtlichen Tragweite ihrer Handlungen oft nicht bewusst sind. Diese weit verbreitete Grundhaltung hat nun eine 15-Jährige teuer zu stehen gekommen. So entschied das OLG Hamburg mit Beschluss vom 13.09.2006 (Az.: 5 U 161/05), dass auch Minderjährige für urheberrechtliche Verstöße im Internet einzustehen und ggf. die Kosten eines Verfügungsverfahrens zu tragen haben.
Viele Urheberrechtsverstöße im Internet werden von Minderjährigen begangen, die sich der rechtlichen Tragweite ihrer Handlungen oft nicht bewusst sind. Diese weit verbreitete Grundhaltung hat nun eine 15-Jährige teuer zu stehen gekommen. So entschied das OLG Hamburg mit Beschluss vom 13.09.2006 (Az.: 5 U 161/05), dass auch Minderjährige für urheberrechtliche Verstöße im Internet einzustehen und ggf. die Kosten eines Verfügungsverfahrens zu tragen haben.
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