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Das Kopieren der Gestaltung einer Internetseite kann wettbewerbswidrig sein

Das LG Köln hat am 20.06.2007 entschieden (Az. 28 O 798/04), dass das Kopieren der Gestaltung einer Internet-Webseite ein Verstoß gegen das UWG sein kann und damit Ansprüche aus dem sog. ergänzenden wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz nach §§ 3, 4 Nr. 9 UWG zur Folge haben kann, wenn die Internetseite keinen Urheberrechtsschutz genießt, weil die dafür notwendige Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.

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