Bilderklau
FAQ: Urheberrechtliche Abmahnung - und was dann?
Eine urheberrechtliche Abmahnung im Briefkasten macht erst einmal Angst. Muss man jetzt die Unterlassungserklärung unterschreiben? Was ist sonst noch zu beachten? Der folgende Beitrag beantwortet diese Fragen und zeigt ganz allgemein auf, wie urheberrechtlich geschützte Inhalte rechtssicher genutzt werden können.
Eine urheberrechtliche Abmahnung im Briefkasten macht erst einmal Angst. Muss man jetzt die Unterlassungserklärung unterschreiben? Was ist sonst noch zu beachten? Der folgende Beitrag beantwortet diese Fragen und zeigt ganz allgemein auf, wie urheberrechtlich geschützte Inhalte rechtssicher genutzt werden können.
Bilderklauabmahnung: Was jetzt?
Produktfotos sind im Online-Handel entscheidend für den Erfolg – und wer in hochwertige Bilder investiert, möchte nicht, dass andere sie einfach nutzen. Doch was tun, wenn man selbst eine Abmahnung wegen „Bilderklau“ erhält? In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über alles Wichtige rund um die Abmahnungen bei unberechtigter Bildnutzung.
Produktfotos sind im Online-Handel entscheidend für den Erfolg – und wer in hochwertige Bilder investiert, möchte nicht, dass andere sie einfach nutzen. Doch was tun, wenn man selbst eine Abmahnung wegen „Bilderklau“ erhält? In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über alles Wichtige rund um die Abmahnungen bei unberechtigter Bildnutzung.
Bilderklau: Keine gute Idee!
Um als Händler möglichst viele Kunden auf das eigene Produkt aufmerksam zu machen, braucht man Bilder. Aber: Um Bilder benutzen zu dürfen, muss man selbst Urheber der Bilder sein oder zumindest Nutzungsrechte vom Urheber erworben haben. Wer dagegen verstößt, kann abgemahnt werden. Und derartiger Bilderabmahnungen sind recht häufig - und teuer. Was oft gar nicht so leicht ist in solchen Fällen: Der Nachweis der Urheberschaft....
Um als Händler möglichst viele Kunden auf das eigene Produkt aufmerksam zu machen, braucht man Bilder. Aber: Um Bilder benutzen zu dürfen, muss man selbst Urheber der Bilder sein oder zumindest Nutzungsrechte vom Urheber erworben haben. Wer dagegen verstößt, kann abgemahnt werden. Und derartiger Bilderabmahnungen sind recht häufig - und teuer. Was oft gar nicht so leicht ist in solchen Fällen: Der Nachweis der Urheberschaft....
Der Bilderklau: Zur unberechtigten Bildnutzung im Internet
Bilderklau im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Wer fremde Bilder nutzen will, braucht wie im richtigen Leben die Zustimmung des Rechteinhabers. Fehlt diese, wird es unangenehm: Es droht eine kostenintensive Abmahnung wegen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Was hier genau auf die betroffenen Händler zukommt, erklärt der nachfolgende Beitrag...
Bilderklau im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Wer fremde Bilder nutzen will, braucht wie im richtigen Leben die Zustimmung des Rechteinhabers. Fehlt diese, wird es unangenehm: Es droht eine kostenintensive Abmahnung wegen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Was hier genau auf die betroffenen Händler zukommt, erklärt der nachfolgende Beitrag...
AG Würzburg: Kein Schadensersatz trotz Bilderklau
Dass Bilderklau – also die nicht lizensierte Nutzung fremder Bilder – zahlreiche negative Folgen mit sich bringen kann, dürfte den meisten Händlern mittlerweile bekannt sein. So sehen sich unberechtigte Nutzer häufig nicht nur mit Ansprüchen auf Beseitigung, Unterlassung oder Auskunft konfrontiert, sondern müssen grundsätzlich auch Schadensersatz an den Rechteinhaber des Bildes zahlen. Das AG Würzburg zeigt jedoch nun in einer aktuellen Entscheidung, dass es – wie so oft in der juristischen Praxis – Ausnahmen vom Grundsatz gibt, zumindest was den Schadensersatz angeht (Urteil v. 23.07.2020 - Az.: 34 C 2436/19).
Dass Bilderklau – also die nicht lizensierte Nutzung fremder Bilder – zahlreiche negative Folgen mit sich bringen kann, dürfte den meisten Händlern mittlerweile bekannt sein. So sehen sich unberechtigte Nutzer häufig nicht nur mit Ansprüchen auf Beseitigung, Unterlassung oder Auskunft konfrontiert, sondern müssen grundsätzlich auch Schadensersatz an den Rechteinhaber des Bildes zahlen. Das AG Würzburg zeigt jedoch nun in einer aktuellen Entscheidung, dass es – wie so oft in der juristischen Praxis – Ausnahmen vom Grundsatz gibt, zumindest was den Schadensersatz angeht (Urteil v. 23.07.2020 - Az.: 34 C 2436/19).
Vermeidbar: Abmahnungen wegen Bilderklau
Bilder sagen mehr als 1000 Wort - und deshalb sind (Produkt-) Bilder auch so beliebt bei Händlern. Was im Eifer aber nicht vergessen werden darf: Um ein Bild nutzen zu dürfen muss man selbst der Urheber sein oder es wurden Nutzungsrechte eingeräumt. Wer dagegen verstößt kann abgemahnt werden - wegen "Bilderklau". Und eine solche Abmahnung zieht nicht nur Unterlassungs- sondern auch Schadensersatzansprüche nach sich - es kann also um richtig viel Geld gehen. Das ist vermeidbar....
Bilder sagen mehr als 1000 Wort - und deshalb sind (Produkt-) Bilder auch so beliebt bei Händlern. Was im Eifer aber nicht vergessen werden darf: Um ein Bild nutzen zu dürfen muss man selbst der Urheber sein oder es wurden Nutzungsrechte eingeräumt. Wer dagegen verstößt kann abgemahnt werden - wegen "Bilderklau". Und eine solche Abmahnung zieht nicht nur Unterlassungs- sondern auch Schadensersatzansprüche nach sich - es kann also um richtig viel Geld gehen. Das ist vermeidbar....
Das ist alles nur geklaut!? – Zur unberechtigten Bildnutzung im Internet
Bilderklau im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Wer fremde Bilder nutzen will, braucht wie im richtigen Leben die Zustimmung des Rechteinhabers. Fehlt diese, wird es unangenehm: Es droht eine kostenintensive Abmahnung wegen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Was genau warum auf die betroffenen Händler zukommt, erklärt dieser Beitrag.
Bilderklau im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Wer fremde Bilder nutzen will, braucht wie im richtigen Leben die Zustimmung des Rechteinhabers. Fehlt diese, wird es unangenehm: Es droht eine kostenintensive Abmahnung wegen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Was genau warum auf die betroffenen Händler zukommt, erklärt dieser Beitrag.
BGH zum Bilderklau: MFM-Tabelle nur bei Profis und 6.000 EUR Gegenstandswert pro Bild
Urheberrechtliche Abmahnungen wegen der unberechtigten Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke (kurz: Bilderklau) sind immer noch weit verbreitet. So einfach, kostenfrei und so schnell ist ein Bild kopiert und eingefügt. Das ist aber natürlich eine Milchmädchenrechnung: Denn die Abmahnkosten, die sich aus dem Anwaltshonorar des Abmahnenden und dem Schadensersatz für die Bildnutzung zusammensetzen, sind unter Umständen teurer als eine eigene Fotoproduktion. Vor allem zu Streitwert und Schadensersatz (bei nicht professionellen Fotos) hat sich jetzt der BGH geäußert….
Urheberrechtliche Abmahnungen wegen der unberechtigten Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke (kurz: Bilderklau) sind immer noch weit verbreitet. So einfach, kostenfrei und so schnell ist ein Bild kopiert und eingefügt. Das ist aber natürlich eine Milchmädchenrechnung: Denn die Abmahnkosten, die sich aus dem Anwaltshonorar des Abmahnenden und dem Schadensersatz für die Bildnutzung zusammensetzen, sind unter Umständen teurer als eine eigene Fotoproduktion. Vor allem zu Streitwert und Schadensersatz (bei nicht professionellen Fotos) hat sich jetzt der BGH geäußert….
Alles muss raus: Was nach Abgabe einer Unterlassungserklärung zur Vermeidung einer Vertragsstrafe bei Bildverletzungen zu beachten ist
So leicht man ein Bild via copy&paste im Netz verwerten kann, so schwer ist es, dieses aus dem Internet wieder zu entfernen. Für diejenigen, die wegen der unberechtigten Nutzung von Bildmaterial mal abgemahnt wurden und eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, ist es aber zur Vermeidung von Vertragsstrafen äußerst wichtig, dass die Bilder komplett beseitigt werden. Aber wie weit geht diese Pflicht? Wir schauen uns hier mal an, was nach Abgabe einer Unterlassungserklärung diesbzgl. alles zu beachten ist…
So leicht man ein Bild via copy&paste im Netz verwerten kann, so schwer ist es, dieses aus dem Internet wieder zu entfernen. Für diejenigen, die wegen der unberechtigten Nutzung von Bildmaterial mal abgemahnt wurden und eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, ist es aber zur Vermeidung von Vertragsstrafen äußerst wichtig, dass die Bilder komplett beseitigt werden. Aber wie weit geht diese Pflicht? Wir schauen uns hier mal an, was nach Abgabe einer Unterlassungserklärung diesbzgl. alles zu beachten ist…
Finger weg: Ein Überblick zum Thema Bilderklau im Internet
Produktbilder sind im Onlinehandel unverzichtbar geworden. Produkte lassen sich im Onlineshop nicht anfassen, fühlen und testen. Hochqualitative und anschauliche Produktbilder bieten die Lösung und helfen ab, wenn ein „live“ sehen wie im Einzelhandel nicht möglich ist. Und das verlockt natürlich dazu, die Bilder via copy&paste vom Mitbewerber zu entwenden. Und das wiederum stellt eine Urheberrechtsverletzung dar – denn jedes Bild ist urheberrechtlich geschützt und darf nur vom Rechteinhaber genutzt werden. Eine Übersicht.
Produktbilder sind im Onlinehandel unverzichtbar geworden. Produkte lassen sich im Onlineshop nicht anfassen, fühlen und testen. Hochqualitative und anschauliche Produktbilder bieten die Lösung und helfen ab, wenn ein „live“ sehen wie im Einzelhandel nicht möglich ist. Und das verlockt natürlich dazu, die Bilder via copy&paste vom Mitbewerber zu entwenden. Und das wiederum stellt eine Urheberrechtsverletzung dar – denn jedes Bild ist urheberrechtlich geschützt und darf nur vom Rechteinhaber genutzt werden. Eine Übersicht.
Ich schätz mal......Zum Schadensersatz bei Bilderklau ohne Lizenzierungspraxis
Wird ein Foto im Internet unberechtigt verwendet und der Lichtbildinhaber auch nicht als Urheber benannt, kann letzterer einen Unterlassungsanspruch sowie einen Schadensersatzanspruch in Höhe der entgangenen Lizenzgebühr gegen den Verwender geltend machen.Besteht allerdings keine Lizenzierungspraxis, ist die Tabelle der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing (MMF) nur eingeschränkt anwendbar und das Gericht befugt den Schadensersatz in freiem Ermessen schätzen. Im Falle des Landgericht Berlin (Urteil v. 30.07.2015 - Az.: 16 O 410/14) waren das dann 100 EUR.
Wird ein Foto im Internet unberechtigt verwendet und der Lichtbildinhaber auch nicht als Urheber benannt, kann letzterer einen Unterlassungsanspruch sowie einen Schadensersatzanspruch in Höhe der entgangenen Lizenzgebühr gegen den Verwender geltend machen.Besteht allerdings keine Lizenzierungspraxis, ist die Tabelle der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing (MMF) nur eingeschränkt anwendbar und das Gericht befugt den Schadensersatz in freiem Ermessen schätzen. Im Falle des Landgericht Berlin (Urteil v. 30.07.2015 - Az.: 16 O 410/14) waren das dann 100 EUR.
Vermutlich schon: Zur Urhebernennung bei Bildern im Internet
Die unberechtigte Verwendung von geschützten Bildern im Internet ist ein Dauerbrenner bei urheberrechtlichen Streitigkeiten. Der BGH hat den folgend dargestellten Sachverhalt genutzt, um eine grundsätzliche Rechtsfrage zu beantworten. Es geht um die Urhebervermutung, die in § 10 UrhG aufgestellt wird. Diese gilt grundsätzlich für körperliche Werkexemplare. In der Vergangenheit konnten urheberrechtliche Ansprüche betreffend die unberechtigten Nutzung von Lichtbildern mit der Argumentation wiederlegt werde, dass es sich bei Bildern im Internet de facto lediglich um eine unkörperliche Wiedergabe handele. Dieser Argumentation hat der BGH nun eine Absage erteilt und klargestellt, dass die Vermutung des § 10 UrhG ebenso für unkörperliche Werkexemplare, mithin Lichtbilder gilt, die im Internet dargestellt werden.
Die unberechtigte Verwendung von geschützten Bildern im Internet ist ein Dauerbrenner bei urheberrechtlichen Streitigkeiten. Der BGH hat den folgend dargestellten Sachverhalt genutzt, um eine grundsätzliche Rechtsfrage zu beantworten. Es geht um die Urhebervermutung, die in § 10 UrhG aufgestellt wird. Diese gilt grundsätzlich für körperliche Werkexemplare. In der Vergangenheit konnten urheberrechtliche Ansprüche betreffend die unberechtigten Nutzung von Lichtbildern mit der Argumentation wiederlegt werde, dass es sich bei Bildern im Internet de facto lediglich um eine unkörperliche Wiedergabe handele. Dieser Argumentation hat der BGH nun eine Absage erteilt und klargestellt, dass die Vermutung des § 10 UrhG ebenso für unkörperliche Werkexemplare, mithin Lichtbilder gilt, die im Internet dargestellt werden.
Alles nur geklaut!?! – Zur Verletzung von Urheberrechten im Internet
Das Internet. Unendliche Weiten. Ein Hort der Freiheit mit einer grenzenlosen Vielfalt an frei verfügbaren, lizenzfreien Bildern. Falsch. Bilderklau im Internet ist, entgegen der weitläufigen Ansicht vieler Nutzer, genau wie im „wahren“ Leben nicht nur möglich sondern auch mit entsprechenden Konsequenzen verbunden. Wie schnell hat man mit Copy&Paste mal ein Bild kopiert und benutzt, und dabei (bewusst) vergessen, dass die Aneignung fremder Bilder der Zustimmung des Rechteinhabers bedarf. Fehlt diese, wird man als Dieb entsprechend zur Kasse gebeten, denn es drohen kostenintensive Abmahnungen wegen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.
Das Internet. Unendliche Weiten. Ein Hort der Freiheit mit einer grenzenlosen Vielfalt an frei verfügbaren, lizenzfreien Bildern. Falsch. Bilderklau im Internet ist, entgegen der weitläufigen Ansicht vieler Nutzer, genau wie im „wahren“ Leben nicht nur möglich sondern auch mit entsprechenden Konsequenzen verbunden. Wie schnell hat man mit Copy&Paste mal ein Bild kopiert und benutzt, und dabei (bewusst) vergessen, dass die Aneignung fremder Bilder der Zustimmung des Rechteinhabers bedarf. Fehlt diese, wird man als Dieb entsprechend zur Kasse gebeten, denn es drohen kostenintensive Abmahnungen wegen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.
„License to kill“ – Die Aktivlegitimation im Urheberrecht
Bei einer urheberrechtlichen Abmahnung darf nicht vergessen werden, dass die Abmahnung schon dann rechtwidrig ist, wenn der Abmahnende gar nicht zur Abmahnung berechtigt ist. Ist der Abmahnende nicht selbst Urheber eines geschützten Werkes, muss er einen substantiierten Nachweis führen, wie die Nutzungsrechte erworben wurden. Das OLG Frankfurt entschied dabei in seinem Urteil vom 25. März 2014 (Az.: 11 U 14/13), dass für einen substantiierten Nachweis einer lückenlosen Rechtekette die bloße Benennung von Zeugen nicht ausreicht.
Bei einer urheberrechtlichen Abmahnung darf nicht vergessen werden, dass die Abmahnung schon dann rechtwidrig ist, wenn der Abmahnende gar nicht zur Abmahnung berechtigt ist. Ist der Abmahnende nicht selbst Urheber eines geschützten Werkes, muss er einen substantiierten Nachweis führen, wie die Nutzungsrechte erworben wurden. Das OLG Frankfurt entschied dabei in seinem Urteil vom 25. März 2014 (Az.: 11 U 14/13), dass für einen substantiierten Nachweis einer lückenlosen Rechtekette die bloße Benennung von Zeugen nicht ausreicht.
Foto-Abmahnung: Wie weit geht die Unterlassungsverpflichtung bei Online-Fotos?
Verpflichtet sich der Abgemahnte im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ein bestimmtes Lichtbild nicht mehr online zugänglich zu machen, sollte er sich an diese Verpflichtung halten. Denn bei einem Verstoß hat der Unterlassungsgläubiger Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe. Streit gibt es in solchen Fällen immer wieder im Hinblick auf den Umfang der Unterlassungserklärung. Schuldner tragen gerne vor, dass kein Verstoß vorliege, da die erneut beanstandete Veröffentlichung des Bildes nicht von der Unterlassungserklärung umfasst sei. Vertragsstrafe müsse daher nicht gezahlt werden...
Verpflichtet sich der Abgemahnte im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ein bestimmtes Lichtbild nicht mehr online zugänglich zu machen, sollte er sich an diese Verpflichtung halten. Denn bei einem Verstoß hat der Unterlassungsgläubiger Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe. Streit gibt es in solchen Fällen immer wieder im Hinblick auf den Umfang der Unterlassungserklärung. Schuldner tragen gerne vor, dass kein Verstoß vorliege, da die erneut beanstandete Veröffentlichung des Bildes nicht von der Unterlassungserklärung umfasst sei. Vertragsstrafe müsse daher nicht gezahlt werden...
Bilderklau im Internet – die Copy&Paste-Falle (Welche Ansprüche hat der Rechteinhaber?)
Content-Klau im Internet durch einen Dritten - was nun? Welche Ansprüche stehen einem Rechteinhaber zu, der bemerkt hat, dass ein anderer sich seines geistigen Eigentums bedient hat? Das Recht bietet die Möglichkeit auf zivilrechtlichem und auf strafrechtlichem Wege vorzugehen ...
Content-Klau im Internet durch einen Dritten - was nun? Welche Ansprüche stehen einem Rechteinhaber zu, der bemerkt hat, dass ein anderer sich seines geistigen Eigentums bedient hat? Das Recht bietet die Möglichkeit auf zivilrechtlichem und auf strafrechtlichem Wege vorzugehen ...
Serie Content-Klau im Internet – die Copy&Paste-Falle (Teil 7: Bearbeitung statt 1:1-Kopie – Urheberrecht ausgehebelt?)
Nutzung fremden Contents ohne Lizenz des Rechtsinhabers? In Teil 6 der Serie wurden die so genannten Schranken des Urheberrechts erläutert. Daneben kann unter Umständen eine zulässige, nicht erlaubnispflichtige Bearbeitung vorliegen, wenn es sich nicht um eine 1:1-Kopie eines fremden Werkes handelt, sondern um dessen Bearbeitung im Sinne des Urheberrechts. Die Bearbeitung ist dann selbst urheberrechtlich geschützt ...
Nutzung fremden Contents ohne Lizenz des Rechtsinhabers? In Teil 6 der Serie wurden die so genannten Schranken des Urheberrechts erläutert. Daneben kann unter Umständen eine zulässige, nicht erlaubnispflichtige Bearbeitung vorliegen, wenn es sich nicht um eine 1:1-Kopie eines fremden Werkes handelt, sondern um dessen Bearbeitung im Sinne des Urheberrechts. Die Bearbeitung ist dann selbst urheberrechtlich geschützt ...
Serie Content-Klau im Internet – die Copy&Paste-Falle (Teil 6: Wann die Nutzung fremden Contents zulässig sein kann - Urheberechtsschranken)
Die Nutzung fremder, urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne entsprechende Lizenz vom Rechtsinhaber ist nicht immer rechtswidrig. Denn das Urhebergesetz sieht so genannte Schranken vor. Was es mit den Schranken auf sich hat und für den Bereich des Internet wichtige Schranken, zeigt Teil 6 der Serie ...
Die Nutzung fremder, urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne entsprechende Lizenz vom Rechtsinhaber ist nicht immer rechtswidrig. Denn das Urhebergesetz sieht so genannte Schranken vor. Was es mit den Schranken auf sich hat und für den Bereich des Internet wichtige Schranken, zeigt Teil 6 der Serie ...
Serie Content-Klau im Internet – die Copy&Paste-Falle (Teil 5: Wer ist Urheber eines Werkes?)
Wer kann sich im Fall eines Content-Klaus als Urheber wehren? Ob es um ein Buch, einen Film oder ein Computerprogramm geht - meist ist ein Werk nicht das Produkt eines Einzelnen, sondern es haben mehrere Personen von der Grundidee bis hin zur Entstehung mitgewirkt. Nachfolgend eine Übersicht, wer - als Einzelperson oder zusammen mit anderen - Urheber sein kann ...
Wer kann sich im Fall eines Content-Klaus als Urheber wehren? Ob es um ein Buch, einen Film oder ein Computerprogramm geht - meist ist ein Werk nicht das Produkt eines Einzelnen, sondern es haben mehrere Personen von der Grundidee bis hin zur Entstehung mitgewirkt. Nachfolgend eine Übersicht, wer - als Einzelperson oder zusammen mit anderen - Urheber sein kann ...
Serie Content-Klau im Internet – die Copy&Paste-Falle (Teil 4: Urheberrechtlicher Schutz von Computerprogrammen)
Wie sonstige Inhalte im WWW ist auch Software oft schnell und einfach kopiert. Das Internet bietet auf mehr oder weniger serösen Websites diverse Möglichkeiten, Software herunterzuladen. Doch auch Computerprogramme sind urheberrechtlich geschützt. Teil 4 der Serie bietet einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften ...
Wie sonstige Inhalte im WWW ist auch Software oft schnell und einfach kopiert. Das Internet bietet auf mehr oder weniger serösen Websites diverse Möglichkeiten, Software herunterzuladen. Doch auch Computerprogramme sind urheberrechtlich geschützt. Teil 4 der Serie bietet einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften ...
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