Urheberrechtsverletzungen
LG Köln: Achtung Vertragsstrafe – beendetes, aber sichtbares Ebay-Angebot
Abmahnungen wegen unberechtigter Bildnutzung sind seit Jahren ein Thema. Aber wenn die Abmahnung erstmal erledigt ist, vergessen viele Händler, dass sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben – und damit bei einem Verstoß gegen den Unterlassungsvertrag eine nicht unerhebliche Vertragsstrafe zu zahlen haben. Wie dies gerade bei beendeten, aber weiterhin sichtbaren eBay-Angeboten zur Falle werden kann, zeigt eine Entscheidung des LG Köln (Urteil vom 24.11.2022, Az. 14 O 404/21)…..
Abmahnungen wegen unberechtigter Bildnutzung sind seit Jahren ein Thema. Aber wenn die Abmahnung erstmal erledigt ist, vergessen viele Händler, dass sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben – und damit bei einem Verstoß gegen den Unterlassungsvertrag eine nicht unerhebliche Vertragsstrafe zu zahlen haben. Wie dies gerade bei beendeten, aber weiterhin sichtbaren eBay-Angeboten zur Falle werden kann, zeigt eine Entscheidung des LG Köln (Urteil vom 24.11.2022, Az. 14 O 404/21)…..
Wie weit geht das? BGH zu Mitwirkungspflichten bei Unterlassungserklärung
Wie weit gehen die Prüfungspflichten des Unterlassungsschuldners bei Abgabe einer Unterlassungserklärung? In einem aktuellen Fall hatte der BGH (Beschluss vom 12.07.2018, Az. I ZB 86/17) zu entscheiden, ob der NDR gegen ein von einem Dritten hochgeladenes YouTube-Video hätte vorgehen müssen….
Wie weit gehen die Prüfungspflichten des Unterlassungsschuldners bei Abgabe einer Unterlassungserklärung? In einem aktuellen Fall hatte der BGH (Beschluss vom 12.07.2018, Az. I ZB 86/17) zu entscheiden, ob der NDR gegen ein von einem Dritten hochgeladenes YouTube-Video hätte vorgehen müssen….
Bietest du nur an oder verletzt du schon? BGH zur Verletzung des Verbreitungsrechts des ausübenden Künstlers
Mit Urteil vom 05.11.2015 (Az.: I ZR 88/13) hat der BGH entschieden, dass das urheberrechtliche Verbreitungsrecht auch das Recht umfasst, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines Werks der Öffentlichkeit zum Erwerb anzubieten. Dabei reicht es allein aus, in eigener Person den objektiven Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung zu erfüllen; auf ein Verschulden nach § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG kommt es nicht an.
Mit Urteil vom 05.11.2015 (Az.: I ZR 88/13) hat der BGH entschieden, dass das urheberrechtliche Verbreitungsrecht auch das Recht umfasst, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines Werks der Öffentlichkeit zum Erwerb anzubieten. Dabei reicht es allein aus, in eigener Person den objektiven Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung zu erfüllen; auf ein Verschulden nach § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG kommt es nicht an.
Spannend: Urheberrechtsverletzung durch Hyperlinks? Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts liegt vor
Verstößt das Setzen eines Hyperlinks gegen das Urheberrecht, wenn dieser zu einer Website führt, auf der rechtswidrig Fotos veröffentlicht wurden? Über einen solchen Fall hat nun der Europäische Gerichtshof zu entscheiden. Der Schlussbericht des Generalanwalts deutet auf eine allgemeine Linkfreiheit hin.
Verstößt das Setzen eines Hyperlinks gegen das Urheberrecht, wenn dieser zu einer Website führt, auf der rechtswidrig Fotos veröffentlicht wurden? Über einen solchen Fall hat nun der Europäische Gerichtshof zu entscheiden. Der Schlussbericht des Generalanwalts deutet auf eine allgemeine Linkfreiheit hin.
BGH: Bereits Werbung für Erwerb eines Plagiats greift in Urheberrecht ein
Der BGH hat kürzlich entschieden, dass das urheberrechtliche Verbreitungsrecht auch das Recht umfasst, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines Werkes der Öffentlichkeit zum Erwerb anzubieten.
Der BGH hat kürzlich entschieden, dass das urheberrechtliche Verbreitungsrecht auch das Recht umfasst, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines Werkes der Öffentlichkeit zum Erwerb anzubieten.
AG München: Namensnennungsrecht des Fotografen ist ernst zu nehmen
Ein Profi-Fotograf aus dem Landkreis München ist auf die Herstellung von Hotelfotos spezialisiert. Im Jahr 2013 machte er von einem Hotel in Friedrichshafen im Auftrag von dessen Geschäftsführer Fotografien zu einem Honorar von knapp 1000 Euro. 13 der insgesamt 19 Bilder verwendete der Geschäftsführer des Hotels auf der Webseite des Hotels und auf sechs Hotelportalseiten im Internet, ohne den Namen des Fotografen zu nennen. Der Fotograf verlangte daraufhin von dem Hotel die Unterlassung und Schadensersatz in Höhe von 958,72 Euro. Daraufhin ergänzte das Hotel auf seiner Internetseite den Fotografenhinweis, zahlte jedoch keinen Schadensersatz...
Ein Profi-Fotograf aus dem Landkreis München ist auf die Herstellung von Hotelfotos spezialisiert. Im Jahr 2013 machte er von einem Hotel in Friedrichshafen im Auftrag von dessen Geschäftsführer Fotografien zu einem Honorar von knapp 1000 Euro. 13 der insgesamt 19 Bilder verwendete der Geschäftsführer des Hotels auf der Webseite des Hotels und auf sechs Hotelportalseiten im Internet, ohne den Namen des Fotografen zu nennen. Der Fotograf verlangte daraufhin von dem Hotel die Unterlassung und Schadensersatz in Höhe von 958,72 Euro. Daraufhin ergänzte das Hotel auf seiner Internetseite den Fotografenhinweis, zahlte jedoch keinen Schadensersatz...
Wir müssen draussen bleiben: Hotelier haftet nicht für Urheberrechtsverletzung des Gastes
Das AG Hamburg-Mitte hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Umständen ein Hotelbetreiber für Urheberrechtsverletzungen seiner Gäste haftbar zu machen ist. Das Problem der Haftung durch das Zur-Verfügung stellen eines Internetzuganges als Serviceleistung ist nicht neu. Die Entscheidung des hanseatischen Gerichts dürfte ganz im Sinne von Hoteliers, Kaffeehausbetreibern und allen sonstigen gewerblichen Betrieben sein, die ein passwortgeschütztes WLAN für Ihre Gäste bereitstellen, vgl. AG Hamburg-Mitte, Urteil vom 10.06.2014, Az: 25b C 431/13.
Das AG Hamburg-Mitte hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Umständen ein Hotelbetreiber für Urheberrechtsverletzungen seiner Gäste haftbar zu machen ist. Das Problem der Haftung durch das Zur-Verfügung stellen eines Internetzuganges als Serviceleistung ist nicht neu. Die Entscheidung des hanseatischen Gerichts dürfte ganz im Sinne von Hoteliers, Kaffeehausbetreibern und allen sonstigen gewerblichen Betrieben sein, die ein passwortgeschütztes WLAN für Ihre Gäste bereitstellen, vgl. AG Hamburg-Mitte, Urteil vom 10.06.2014, Az: 25b C 431/13.
OLG Köln: Verwendung von Pixelio-Bildern erfordert keinen Urheberhinweis im Bild oder am Speicherort
Grundsätzlich steht einem Urheber nach §13 UrhG stets das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft per selbstgewählter Bezeichnung zu. Besondere Relevanz entfaltet die Vorschrift bei Bilddateien in den Fällen, in denen ein Fotograf seine Werke in eine externe Bilddatenbank einspeist und mithin unter bestimmten Voraussetzungen Drittverwendern urheberrechtliche Nutzungsrechte einräumt.
Grundsätzlich steht einem Urheber nach §13 UrhG stets das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft per selbstgewählter Bezeichnung zu. Besondere Relevanz entfaltet die Vorschrift bei Bilddateien in den Fällen, in denen ein Fotograf seine Werke in eine externe Bilddatenbank einspeist und mithin unter bestimmten Voraussetzungen Drittverwendern urheberrechtliche Nutzungsrechte einräumt.
Freie Benutzung und Urheberrechtsschranken - Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers?
Das Internet ist ein riesiger Fundort für Texte, Bilder, Musik und andere Inhalte. Schnell wird das Ein oder Andere kopiert oder als Vorlage für eigene Arbeiten genutzt. Doch es dürfen auch elektronische Inhalte nicht einfach übernommen werden. Es drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen. Handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke, kann allerdings ausnahmsweise ohne Zustimmung des Rechteinhabers eine Nutzung erfolgen, wenn es sich um eine so genannte „Freie Benutzung“ handelt oder eine Urheberrechtsschranke vorliegt ...
Das Internet ist ein riesiger Fundort für Texte, Bilder, Musik und andere Inhalte. Schnell wird das Ein oder Andere kopiert oder als Vorlage für eigene Arbeiten genutzt. Doch es dürfen auch elektronische Inhalte nicht einfach übernommen werden. Es drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen. Handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke, kann allerdings ausnahmsweise ohne Zustimmung des Rechteinhabers eine Nutzung erfolgen, wenn es sich um eine so genannte „Freie Benutzung“ handelt oder eine Urheberrechtsschranke vorliegt ...
Urheberrechtlicher Schutz einer literarischen Figur
Die Beklagte betreibt Einzelhandelsmärkte. Um für ihre Karnevalskostüme zu werben, verwandte sie in Verkaufsprospekten im Januar 2010 die Fotografien eines etwa fünfjährigen Mädchens und einer jungen Frau, die als Pippi Langstrumpf verkleidet waren. Sowohl das Mädchen als auch die junge Frau trugen eine rote Perücke mit abstehenden Zöpfen und ein T-Shirt sowie Strümpfe mit rotem und grünem Ringelmuster.
Die Beklagte betreibt Einzelhandelsmärkte. Um für ihre Karnevalskostüme zu werben, verwandte sie in Verkaufsprospekten im Januar 2010 die Fotografien eines etwa fünfjährigen Mädchens und einer jungen Frau, die als Pippi Langstrumpf verkleidet waren. Sowohl das Mädchen als auch die junge Frau trugen eine rote Perücke mit abstehenden Zöpfen und ein T-Shirt sowie Strümpfe mit rotem und grünem Ringelmuster.
„ Das unlesbare Buch“ und die Grenzen des urheberrechtlichen Zitatrechts
Unter dem Titel „Das unlesbare Buch“ wollte ein britischer Verlag kommentierte Originalauszüge aus Adolf Hitlers „Mein Kampf“ herausbringen. Der Freistaat Bayern als Inhaber der urheberrechtlichen Verwertungsrechte ging gerichtlich dagegen vor. Eine Veröffentlichung sei eine Urheberrechtsverletzung und dem Verlag daher zu untersagen. Der Verlag berief sich auf das Zitatrecht gemäß § 51 UrhG. Das OLG München (Urteil vom 14.06.2012; Az.: 29U 1204/12) hatte über die Grenzen des urheberrechtlichen Zitatrechts zu entscheiden ...
Unter dem Titel „Das unlesbare Buch“ wollte ein britischer Verlag kommentierte Originalauszüge aus Adolf Hitlers „Mein Kampf“ herausbringen. Der Freistaat Bayern als Inhaber der urheberrechtlichen Verwertungsrechte ging gerichtlich dagegen vor. Eine Veröffentlichung sei eine Urheberrechtsverletzung und dem Verlag daher zu untersagen. Der Verlag berief sich auf das Zitatrecht gemäß § 51 UrhG. Das OLG München (Urteil vom 14.06.2012; Az.: 29U 1204/12) hatte über die Grenzen des urheberrechtlichen Zitatrechts zu entscheiden ...
BGH: Haftung von File-Hosting-Diensten für Urheberrechtsverletzungen (der Fall Rapidshare)
Der BGH hatte am heutigen Tage entschieden (Urteil vom 12.07.2012, Az.: I ZR 18/11 ), ob File-Hosting-Dienste für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können. File-Hosting-Dienste können für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer erst in Anspruch genommen werden, wenn sie auf eine klare gleichartige Rechtsverletzung hingewiesen worden sind. Das hat der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.
Der BGH hatte am heutigen Tage entschieden (Urteil vom 12.07.2012, Az.: I ZR 18/11 ), ob File-Hosting-Dienste für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können. File-Hosting-Dienste können für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer erst in Anspruch genommen werden, wenn sie auf eine klare gleichartige Rechtsverletzung hingewiesen worden sind. Das hat der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.
Pressearchiv im Internet – worauf Unternehmen achten sollten
Der eigene Pressespiegel – für viele Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Intern werden die eigenen Mitarbeiter dabei regelmäßig über die Darstellung des Unternehmens in der Presse informiert. Warum also nicht auch öffentlich auf der Unternehmens-Webseite über (positive) Berichterstattung in der Presse informieren...
Der eigene Pressespiegel – für viele Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Intern werden die eigenen Mitarbeiter dabei regelmäßig über die Darstellung des Unternehmens in der Presse informiert. Warum also nicht auch öffentlich auf der Unternehmens-Webseite über (positive) Berichterstattung in der Presse informieren...
LG Hamburg: Verkäufer haftet für den Verkauf von illegalen DVD-Bootlegs
Das LG Hamburg hatte entschieden (Urteil vom 23.05.2011, Az.: 310 O 142/11), dass ein Verkäufer von DVD-Bootlegs in urheberrechtlicher Sicht auf Unterlassung hafte, wenn der Verkäufer ohne weiteres erkennen konnte, dass es sich bei den angebotenen DVDs um nicht lizenzierte Live-Konzertmitschnitte handelte.
Das LG Hamburg hatte entschieden (Urteil vom 23.05.2011, Az.: 310 O 142/11), dass ein Verkäufer von DVD-Bootlegs in urheberrechtlicher Sicht auf Unterlassung hafte, wenn der Verkäufer ohne weiteres erkennen konnte, dass es sich bei den angebotenen DVDs um nicht lizenzierte Live-Konzertmitschnitte handelte.
Verletzung von Creative Commons Lizenzen: Gericht bejaht Urheberrechtsverstoß
Nach einer Entscheidung des LG Berlins (Beschluss vom 8. Oktober 2010 Az. 16 O 458/10) ist die Verwendung eines Bildes unter Verletzung seiner Creative Commons Lizenz ein urheberrechtlicher Verstoß. Nach unserer Kenntnis ist dies die erste gerichtliche Durchsetzung einer Creative Commons Lizenz.
Nach einer Entscheidung des LG Berlins (Beschluss vom 8. Oktober 2010 Az. 16 O 458/10) ist die Verwendung eines Bildes unter Verletzung seiner Creative Commons Lizenz ein urheberrechtlicher Verstoß. Nach unserer Kenntnis ist dies die erste gerichtliche Durchsetzung einer Creative Commons Lizenz.
Das Werk ist auch die Summe seiner Teile: Einzelbilder eines Videos sind urheberrechtlich geschützt
Bei einem urheberrechtlich geschützten Werk in Form eines Videos ist nicht nur das Werk als solches geschützt, sondern auch jedes einzelne seiner Bilder. So entschied das Landgericht Hamburg in einem aktuellen Beschluss (LG Hamburg, Urt. v. 07.01.2011, Az. 310 O 1/11).
Bei einem urheberrechtlich geschützten Werk in Form eines Videos ist nicht nur das Werk als solches geschützt, sondern auch jedes einzelne seiner Bilder. So entschied das Landgericht Hamburg in einem aktuellen Beschluss (LG Hamburg, Urt. v. 07.01.2011, Az. 310 O 1/11).
Aus den Augen - aber nicht aus dem Sinn: AG München zur Löschungspflicht von urheberrechtswidrigem Stadtplan
Gebraucht jemand einen Stadtplan auf seiner Homepage ohne Lizenzgebühren zu bezahlen, reicht es nicht, wenn er den direkten Link zu seiner Homepage löscht, die Karte aber noch auf seinem Server hinterlegt ist. Kann, z.B. durch eine Suchmaschine, ein Dritter die Karte finden, verletzt der Homepagebetreiber weiterhin das Urheberrecht desjenigen, der die Karte erstellt hat und schuldet Schadenersatz.
Gebraucht jemand einen Stadtplan auf seiner Homepage ohne Lizenzgebühren zu bezahlen, reicht es nicht, wenn er den direkten Link zu seiner Homepage löscht, die Karte aber noch auf seinem Server hinterlegt ist. Kann, z.B. durch eine Suchmaschine, ein Dritter die Karte finden, verletzt der Homepagebetreiber weiterhin das Urheberrecht desjenigen, der die Karte erstellt hat und schuldet Schadenersatz.
Ich schwör: Gegenseitige eidesstattliche Versicherungen können Filesharing Vorwurf entkräften
Das Landgericht Hamburg hat entschieden (Urteil vom 11.08.2010, Az. 308 O 171/10 ), dass gegenseitige eidesstattliche Versicherungen des Anschlussinhabers, seines Ehegatten und andere naher Verwandter dazu dienen können, den Anschlussinhaber vom Verdacht des Filesharings freizusprechen.
Das Landgericht Hamburg hat entschieden (Urteil vom 11.08.2010, Az. 308 O 171/10 ), dass gegenseitige eidesstattliche Versicherungen des Anschlussinhabers, seines Ehegatten und andere naher Verwandter dazu dienen können, den Anschlussinhaber vom Verdacht des Filesharings freizusprechen.
BGH: Zur Verletzung des Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung
Das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung kann verletzt werden, wenn durch das Setzen eines Hyperlink, unter Umgehung einer Schutzmaßnahme, ein unmittelbarer Zugriff auf die geschützte Webseite ermöglicht wird (Urteil vom 29.04.2010, Az.: I ZR 39/08). Dabei muss es sich nicht um eine wirksame technische Schutzmaßnahme handeln. Es reicht jede Maßnahme aus, die potentiell geeignet ist den Zugriff zu der Seite zu erschweren.
Das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung kann verletzt werden, wenn durch das Setzen eines Hyperlink, unter Umgehung einer Schutzmaßnahme, ein unmittelbarer Zugriff auf die geschützte Webseite ermöglicht wird (Urteil vom 29.04.2010, Az.: I ZR 39/08). Dabei muss es sich nicht um eine wirksame technische Schutzmaßnahme handeln. Es reicht jede Maßnahme aus, die potentiell geeignet ist den Zugriff zu der Seite zu erschweren.
Bundesgerichtshof: entscheidet im Rechtsstreit FAZ und SZ gegen Perlentaucher
Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Zulässigkeit der Verwertung von sogenannten Abstracts (Zusammenfassung von Buchrezensionen) entschieden.
Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Zulässigkeit der Verwertung von sogenannten Abstracts (Zusammenfassung von Buchrezensionen) entschieden.
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