Videoüberwachung
Big Brother...
Die Überwachung des Hauseingangs durch eine Kamera stellt einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters dar. Dieser wäre nur gerechtfertigt, wenn die Überwachung zur Abwehr schwerwiegender Beeinträchtigungen erforderlich wäre. Ist dies nicht der Fall, kann die Entfernung der Videokamera verlangt werden.
Die Überwachung des Hauseingangs durch eine Kamera stellt einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters dar. Dieser wäre nur gerechtfertigt, wenn die Überwachung zur Abwehr schwerwiegender Beeinträchtigungen erforderlich wäre. Ist dies nicht der Fall, kann die Entfernung der Videokamera verlangt werden.
Bundesverfassungsgericht: Rügt Videoüberwachung des Straßenverkehrs!
- Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch Videoaufzeichnungen der Polizei im Geschwindigkeits- und Abstandsmessverfahren - BVerfG, 2 BvR 941/08 vom 11.8.2009
- Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch Videoaufzeichnungen der Polizei im Geschwindigkeits- und Abstandsmessverfahren - BVerfG, 2 BvR 941/08 vom 11.8.2009
Überwachung: Hochschulbibliothek darf weiterhin mit Kameras überwacht werden
Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster darf die Bibliothek des Kommunalwissenschaftlichen Instituts weiterhin mit Videokameras überwachen. Die Videobilder dürfen allerdings nicht generell gespeichert werden.
Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster darf die Bibliothek des Kommunalwissenschaftlichen Instituts weiterhin mit Videokameras überwachen. Die Videobilder dürfen allerdings nicht generell gespeichert werden.
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Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) © by-studio - Fotolia.com · Bild 2) © LaCatrina - Fotolia.com
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