Muster
Neues Muster der GDD: Zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) hat eine Mustervereinbarung sowie erste praxisorientierte Erläuterungen zur Neuregelung der Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG erarbeitet.
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) hat eine Mustervereinbarung sowie erste praxisorientierte Erläuterungen zur Neuregelung der Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG erarbeitet.
Die Datenschutzerklärung: so machen Sie es richtig!
Sobald personenbezogene Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeitet, genutzt oder erhoben werden muss eine Webseite eine Datenschutzerklärung enthalten, wenn die Datennutzung nicht nur rein privater oder familiärer Natur ist. Im Folgenden informieren wir Sie über die rechtlichen Grundlagen und stellen Ihnen das Muster einer Datenschutzerklärung vor.
Sobald personenbezogene Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeitet, genutzt oder erhoben werden muss eine Webseite eine Datenschutzerklärung enthalten, wenn die Datennutzung nicht nur rein privater oder familiärer Natur ist. Im Folgenden informieren wir Sie über die rechtlichen Grundlagen und stellen Ihnen das Muster einer Datenschutzerklärung vor.
Bildquelle (falls nicht anders angegeben): Pixelio
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens):
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