Bonitätsprüfungen
Die Neuregelungen zum Scoring durch die Datenschutz Novelle vom 1.4.2010
Wie bereits in einem anderen Beitrag behandelt wurde das Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) nach der Novelle vom 1.9.2009 zum 1.4.2010 in maßgeblichen Teilen erneut geändert. Ein großer Teil der Änderung bezieht sich auf Scoringverfahren. Welche Änderungen im BDSG seitdem verankert sind und was dies für die Unternehmen bedeutet, soll im Folgenden behandelt werden.
Wie bereits in einem anderen Beitrag behandelt wurde das Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) nach der Novelle vom 1.9.2009 zum 1.4.2010 in maßgeblichen Teilen erneut geändert. Ein großer Teil der Änderung bezieht sich auf Scoringverfahren. Welche Änderungen im BDSG seitdem verankert sind und was dies für die Unternehmen bedeutet, soll im Folgenden behandelt werden.
Problem: Sind verdeckte Bonitätsprüfungen ohne Einwilligung der Betroffenen datenschutzrechtlich zulässig?
Die verdeckte Online-Bonitätsprüfung vor Abschluss von Verträgen im Internet erfreut sich hoher Beliebtheit. Aus der Sicht der Verkäufer ist dies verständlich, da sich das Zahlungsausfallrisiko hinsichtlich unzuverlässiger Kunden erheblich verringert. Aus der Sicht der Käufer ist diese Entwicklung jedoch nicht unproblematisch. Durch die Hintergrund-Überprüfung wird schließlich eine ausgesprochen private Information offengelegt, ohne dass der Betroffene hiervon Kenntnis erhält.
Die verdeckte Online-Bonitätsprüfung vor Abschluss von Verträgen im Internet erfreut sich hoher Beliebtheit. Aus der Sicht der Verkäufer ist dies verständlich, da sich das Zahlungsausfallrisiko hinsichtlich unzuverlässiger Kunden erheblich verringert. Aus der Sicht der Käufer ist diese Entwicklung jedoch nicht unproblematisch. Durch die Hintergrund-Überprüfung wird schließlich eine ausgesprochen private Information offengelegt, ohne dass der Betroffene hiervon Kenntnis erhält.
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