Postwerbung
Briefwerbung für Grabmale zwei Wochen nach Todesfall zulässig
Der BGH hat entschieden, dass eine auf dem Postweg erfolgende Werbung für Grabmale zwei Wochen nach dem Todesfall nicht mehr wettbewerbsrechtlich als unzumutbare Belästigung der Hinterbliebenen verboten werden kann.
Der BGH hat entschieden, dass eine auf dem Postweg erfolgende Werbung für Grabmale zwei Wochen nach dem Todesfall nicht mehr wettbewerbsrechtlich als unzumutbare Belästigung der Hinterbliebenen verboten werden kann.
Datenschutz: Die Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken und die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
Am 11. November 2009 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) über die Verwendung von Kundendaten zu Werbezwecken zu entscheiden (Az.: VIII ZR 12/08). Damit liegt neben der Paybackentscheidung aus dem Jahr 2008 ein weiteres Urteil zu der Frage vor, welche Formalien für eine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung eingehalten werden müssen, damit die Daten der Kunden zu Zwecken der Werbung genutzt werden können.
Am 11. November 2009 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) über die Verwendung von Kundendaten zu Werbezwecken zu entscheiden (Az.: VIII ZR 12/08). Damit liegt neben der Paybackentscheidung aus dem Jahr 2008 ein weiteres Urteil zu der Frage vor, welche Formalien für eine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung eingehalten werden müssen, damit die Daten der Kunden zu Zwecken der Werbung genutzt werden können.
Keine Weitergabe: Von Adressdaten
Ein Verlagsunternehmen (Klägerin) kann von einer Berufsgenossenschaft (Beklagte) nicht Namen und Adressen sämtlicher bei ihr versicherten natürlichen und juristischen Personen verlangen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit kürzlich bekannt gewordenem Urteil vom 7. Oktober 2008 entschieden.
Ein Verlagsunternehmen (Klägerin) kann von einer Berufsgenossenschaft (Beklagte) nicht Namen und Adressen sämtlicher bei ihr versicherten natürlichen und juristischen Personen verlangen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit kürzlich bekannt gewordenem Urteil vom 7. Oktober 2008 entschieden.
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