Fertigpackungsverordnung (FertigPackV)

Vorsicht Abmahnung: Fehlende Angabe des Abtropfgewichts = Verstoß gegen die Fertigpackungsverordnung

Vorsicht Abmahnung: Fehlende Angabe des Abtropfgewichts = Verstoß gegen die Fertigpackungsverordnung

Eine aktuelle Abmahnung hat den Verkauf von Lebensmitteln in Fertigpackungen unter fehlender Angabe des Abtropfgewichts zum Gegenstand. Was genau abgemahnt wurde und wie Sie rechtssicher Angaben zum Abtropfgewicht machen, lesen Sie in diesem Beitrag.

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Angabe von Füllmenge bei Druckerpatronen: Laut VG Stuttgart nicht zwingend

Angabe von Füllmenge bei Druckerpatronen: Laut VG Stuttgart nicht zwingend

Nicht mit Gewehr-, sondern mit Tintenpatronen hatte sich das Verwaltungsgericht Stuttgart kürzlich zu befassen. Zu beantworten war die Frage, ob eine Druckerpatrone ein verpacktes Produkt oder selbst eine Fertigpackung sei – klingt trivial, hat aber bedeutende Auswirkungen auf die Pflichtangaben nach der Fertigpackungs-Verordnung. Das Gericht entschied sich für die Variante „verpacktes Produkt“ und lehnte damit eine verpflichtende Angabe der Nennfüllmenge in Millilitern ab (vgl. aktuell VG Stuttgart, Urt. v. 16.01.2013, Az. 12 K 2568/12).

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eBook: Die Fertigpackungsverordnung

eBook: Die Fertigpackungsverordnung

Die Fertigpackungsverordnung – das klingt nach einer weiteren EU-Verordnung, die den Herstellern und Händlern das Wirtschaftsleben schwer macht. Dabei handelt es sich in diesem Fall um gar keine europäische, sondern eine deutsche (Rechts-)Verordnung. Für Unternehmen enthält sie dennoch detaillierte Vorgaben, gerade was die Produktkennzeichnung von abgepackten Lebensmitteln und anderen fertig verpackten Erzeugnissen betrifft. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Verordnung in ihrem aktuellen eBook vor.

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Europa, Land der unbegrenzten Nennfüllmöglichkeiten: Änderung der FertigPackV

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Schon einmal in München und in Köln ein Bier bestellt? Bayern trinken ihr Helles nun einmal aus 0,5-Liter-Gläsern, die Rheinländer dagegen bevorzugen für ihr Kölsch 0,2-Liter-Gläser. Ähnliche Unterschiede können den Verbraucher jetzt auch anderswo überraschen: seit dem 11.04.2009 gelten für die meisten Lebensmittel keine verbindlichen Verpackungsgrößen mehr.

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