Neue gesetzliche Entwicklungen
Gesetz für faire Verbraucherverträge: Wichtige Änderung für Dauerschuldverhältnisse ab dem 01.03.2022
Am 10.08.2021 wurde in Deutschland das Gesetz für faire Verbraucherverträge verabschiedet. Das Gesetz bringt einige Gesetzesänderungen für Dauerschuldverhältnisse mit sich, an denen Verbraucher beteiligt sind. Die Änderungen treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft und betreffen auch den Online-Handel. Im nachfolgenden Beitrag befassen wir uns mit den wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf den Online-Handel.
Am 10.08.2021 wurde in Deutschland das Gesetz für faire Verbraucherverträge verabschiedet. Das Gesetz bringt einige Gesetzesänderungen für Dauerschuldverhältnisse mit sich, an denen Verbraucher beteiligt sind. Die Änderungen treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft und betreffen auch den Online-Handel. Im nachfolgenden Beitrag befassen wir uns mit den wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf den Online-Handel.
Neue Pflichten für Unternehmer aus der Whistleblower-Richtlinie
Am 17. Dezember 2021 ist die Frist zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („Whistleblower-Richtlinie“) in das nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten abgelaufen. Neben anderen EU-Staaten hat aber auch Deutschland die Whistleblower-Richtlinie bislang noch nicht umgesetzt. Bereits aus der Whistleblower-Richtlinie ergeben sich aber eine Reihe neuer Anforderungen und Pflichten für Unternehmer, die möglicherweise auch schon kurzfristig beachtet werden müssen. Hierzu gehört etwa die Pflicht zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems. Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet in diesem Beitrag die neue Rechtslage.
Am 17. Dezember 2021 ist die Frist zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („Whistleblower-Richtlinie“) in das nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten abgelaufen. Neben anderen EU-Staaten hat aber auch Deutschland die Whistleblower-Richtlinie bislang noch nicht umgesetzt. Bereits aus der Whistleblower-Richtlinie ergeben sich aber eine Reihe neuer Anforderungen und Pflichten für Unternehmer, die möglicherweise auch schon kurzfristig beachtet werden müssen. Hierzu gehört etwa die Pflicht zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems. Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet in diesem Beitrag die neue Rechtslage.
Checkliste 2022 für Online-Händler
Das Jahr 2022 bringt zahlreiche gesetzliche Änderungen mit sich, welche sich auch auf den Online-Handel auswirken. Wir haben dies zum Anlass genommen, eine Checkliste zu erstellen, anhand derer Sie feststellen können, ob und ggf. inwieweit Sie von den gesetzlichen Änderungen betroffen sind und welche Konsequenzen sich hieraus ggf. für Sie ergeben. Wir empfehlen diese Checkliste sorgfältig durch zu arbeiten und unsere Hinweise genau zu beachten, soweit Sie von den gesetzlichen Änderungen betroffen sind.
Das Jahr 2022 bringt zahlreiche gesetzliche Änderungen mit sich, welche sich auch auf den Online-Handel auswirken. Wir haben dies zum Anlass genommen, eine Checkliste zu erstellen, anhand derer Sie feststellen können, ob und ggf. inwieweit Sie von den gesetzlichen Änderungen betroffen sind und welche Konsequenzen sich hieraus ggf. für Sie ergeben. Wir empfehlen diese Checkliste sorgfältig durch zu arbeiten und unsere Hinweise genau zu beachten, soweit Sie von den gesetzlichen Änderungen betroffen sind.
Besondere Regelungen für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte ab Januar 2022
Für sog. Verträge über die Bereitstellung von digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen (=digitale Produkte), die ab 1. Januar 2022 abgeschlossen bzw. erfüllt werden, gelten in Deutschland künftig besondere Regelungen. So hat der Bundestag in diesem Sommer das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ verabschiedet. Für Verträge über die Bereitstellung digitaler Produkte wird ein umfassender, eigenständiger Regelungsbereich im BGB geschaffen, vor allem im Hinblick auf die vertraglichen Verpflichtungen des Unternehmers hinsichtlich der digitalen Produkte und das bei Mängeln anwendbare Gewährleistungsrecht. Im Fokus stehen Verbraucherverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Die IT-Recht Kanzlei gibt einen umfassenden Überblick über die neuen Regelungen.
Für sog. Verträge über die Bereitstellung von digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen (=digitale Produkte), die ab 1. Januar 2022 abgeschlossen bzw. erfüllt werden, gelten in Deutschland künftig besondere Regelungen. So hat der Bundestag in diesem Sommer das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ verabschiedet. Für Verträge über die Bereitstellung digitaler Produkte wird ein umfassender, eigenständiger Regelungsbereich im BGB geschaffen, vor allem im Hinblick auf die vertraglichen Verpflichtungen des Unternehmers hinsichtlich der digitalen Produkte und das bei Mängeln anwendbare Gewährleistungsrecht. Im Fokus stehen Verbraucherverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Die IT-Recht Kanzlei gibt einen umfassenden Überblick über die neuen Regelungen.
„Ruhetage“ über Ostern – wissen die eigentlich, was sie tun?
Man hat nichts Gutes erwartet, von vom Bund-Länder-Treffen bezüglich der Corona-Maßnahmen am 22.03.2021. Doch was in Bezug auf Regelungen über Ostern 2021 spätnachts durchsickerte, kam dann doch sehr überraschend. Wohl aus der Panik heraus, den wieder massiv steigenden Infektionszahlen nicht anders Herr zu werden, wurde kurzerhand ein „Totallockdown“ mit neuen „Ruhetagen“ am Gründonnerstag und Karsamstag. Was bedeutet das für Onlinehändler?
Man hat nichts Gutes erwartet, von vom Bund-Länder-Treffen bezüglich der Corona-Maßnahmen am 22.03.2021. Doch was in Bezug auf Regelungen über Ostern 2021 spätnachts durchsickerte, kam dann doch sehr überraschend. Wohl aus der Panik heraus, den wieder massiv steigenden Infektionszahlen nicht anders Herr zu werden, wurde kurzerhand ein „Totallockdown“ mit neuen „Ruhetagen“ am Gründonnerstag und Karsamstag. Was bedeutet das für Onlinehändler?
Gesetz gegen Abmahnmissbrauch: Eine Zwischenbilanz
Am 02.12.2020 ist in Deutschland das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ (umgangssprachlich auch „Gesetz gegen Abmahnmissbrauch“ genannt) in Kraft getreten. Durch das neue Gesetz wollte der Gesetzgeber die Möglichkeit zu kostenpflichtigen Abmahnungen insbesondere unter Mitbewerbern im Online-Handel beschränken. Knapp drei Monate später ist es Zeit für eine Zwischenbilanz.
Am 02.12.2020 ist in Deutschland das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ (umgangssprachlich auch „Gesetz gegen Abmahnmissbrauch“ genannt) in Kraft getreten. Durch das neue Gesetz wollte der Gesetzgeber die Möglichkeit zu kostenpflichtigen Abmahnungen insbesondere unter Mitbewerbern im Online-Handel beschränken. Knapp drei Monate später ist es Zeit für eine Zwischenbilanz.
Modernisierung des Verbraucherschutzrechts: Drohen Händlern nun Bußgelder und individuelle Verbraucherrechtsbehelfe?
Verbraucherschutzrecht ist aus Händlersicht meist eines: Lästig und teuer. Teuer in doppelter Hinsicht, denn wer als Händler die ausufernden verbraucherschutzrechtlichen Vorgaben nicht nachkommt, der handelt zumeist auch wettbewerbswidrig und damit abmahnbar. Soweit nichts Neues. Doch nun kommen auf deutsche Händler in diesem Bereich unangenehme Neuregelungen zu.
Verbraucherschutzrecht ist aus Händlersicht meist eines: Lästig und teuer. Teuer in doppelter Hinsicht, denn wer als Händler die ausufernden verbraucherschutzrechtlichen Vorgaben nicht nachkommt, der handelt zumeist auch wettbewerbswidrig und damit abmahnbar. Soweit nichts Neues. Doch nun kommen auf deutsche Händler in diesem Bereich unangenehme Neuregelungen zu.
Gesetzesänderungen im Online-Handel: Ein Ausblick für das Jahr 2021
Auch im neuen Jahr erwarten Online-Händler neue gesetzliche Spielregeln. Gerade im Bereich des E-Commerce gibt es stetig neue Gesetzesvorgaben, so auch im Jahr 2021. Wir geben Ihnen einen Ausblick, was im Online-Handel für Änderungen bevorstehen. Mit unseren Schutzpaketen werden unsere Mandanten auf die bevorstehenden Gesetzesänderungen wie immer einfach und rechtssicher vorbereitet sein!
Auch im neuen Jahr erwarten Online-Händler neue gesetzliche Spielregeln. Gerade im Bereich des E-Commerce gibt es stetig neue Gesetzesvorgaben, so auch im Jahr 2021. Wir geben Ihnen einen Ausblick, was im Online-Handel für Änderungen bevorstehen. Mit unseren Schutzpaketen werden unsere Mandanten auf die bevorstehenden Gesetzesänderungen wie immer einfach und rechtssicher vorbereitet sein!
Gesetzesänderung für den Handel mit digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen in Sicht
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat kürzlich einen Gesetzentwurf veröffentlicht. Dieser beinhaltet einige gesetzliche Änderungen für den Handel mit Software, Apps oder E-Books und betrifft daher auch Online-Händler, die entsprechende Inhalte und/oder Dienstleistungen anbieten.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat kürzlich einen Gesetzentwurf veröffentlicht. Dieser beinhaltet einige gesetzliche Änderungen für den Handel mit Software, Apps oder E-Books und betrifft daher auch Online-Händler, die entsprechende Inhalte und/oder Dienstleistungen anbieten.
Sind Online-Händler vom Entwurf der Verordnung zum Verbot von Einwegkunststoffprodukten betroffen?
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat den Entwurf einer Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten auf den Weg gebracht. Aber sind Online-Händler überhaupt von diesem Verbot betroffen?
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat den Entwurf einer Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten auf den Weg gebracht. Aber sind Online-Händler überhaupt von diesem Verbot betroffen?
Gesetz gegen den Missbrauch von Abmahnungen vom Bundestag verabschiedet
Der Deutsche Bundestag hat am 10.09.2020 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des fairen Wettbewerbs mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen. Damit hat der Entwurf die nächste Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen. In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Der Deutsche Bundestag hat am 10.09.2020 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des fairen Wettbewerbs mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen. Damit hat der Entwurf die nächste Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen. In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Gesetz gegen Abmahnmissbrauch erklimmt nächste Stufe
Wie wir bereits berichtet haben, hat das Bundeskabinett am 15.05.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen missbräuchliche Abmahnungen eingedämmt werden. Nachdem der Bundesrat im Juni 2019 beschlossen hat, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen, war es vorübergehend still geworden um das neue Gesetz. Nunmehr haben sich die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf einen Gesetzentwurf geeinigt. Dieser soll unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause im Deutschen Bundestag beschlossen werden.
Wie wir bereits berichtet haben, hat das Bundeskabinett am 15.05.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen missbräuchliche Abmahnungen eingedämmt werden. Nachdem der Bundesrat im Juni 2019 beschlossen hat, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen, war es vorübergehend still geworden um das neue Gesetz. Nunmehr haben sich die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf einen Gesetzentwurf geeinigt. Dieser soll unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause im Deutschen Bundestag beschlossen werden.
Gesetzentwurf zur Verhinderung von Retourenvernichtung: Mögliche Auswirkungen auf den Online-Handel
Die Bundesregierung hat am 12.02.2020 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG-E) vorgelegt, der in den kommenden Wochen und Monaten im Deutschen Bundestag beraten wird. Ziel des Gesetzes ist die Vermeidung von Retouren-Vernichtungen im Versandhandel, die nicht zuletzt durch kritische Berichterstattung in den Medien bekannt geworden sind. Die IT-Recht Kanzlei stellt im nachfolgenden Beitrag mögliche Auswirkungen auf den Online-Handel dar.
Die Bundesregierung hat am 12.02.2020 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG-E) vorgelegt, der in den kommenden Wochen und Monaten im Deutschen Bundestag beraten wird. Ziel des Gesetzes ist die Vermeidung von Retouren-Vernichtungen im Versandhandel, die nicht zuletzt durch kritische Berichterstattung in den Medien bekannt geworden sind. Die IT-Recht Kanzlei stellt im nachfolgenden Beitrag mögliche Auswirkungen auf den Online-Handel dar.
Referentenentwurf des BMJ: Diverse Gesetzesänderungen zugunsten von Verbrauchern geplant
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge veröffentlicht. Das Gesetz sieht diverse Änderungen bestehender Gesetze vor und soll die Position der Verbraucher gegenüber den Unternehmern weiter verbessern und erreichen, dass nicht nur der Vertragsschluss unter faireren Bedingungen erfolgt, sondern auch die Vertragsinhalte faireren Regelungen unterliegen. Damit sollen Verbraucher insbesondere besser vor Abofallen und telefonisch eingegangenen Verpflichtungen geschützt werden.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge veröffentlicht. Das Gesetz sieht diverse Änderungen bestehender Gesetze vor und soll die Position der Verbraucher gegenüber den Unternehmern weiter verbessern und erreichen, dass nicht nur der Vertragsschluss unter faireren Bedingungen erfolgt, sondern auch die Vertragsinhalte faireren Regelungen unterliegen. Damit sollen Verbraucher insbesondere besser vor Abofallen und telefonisch eingegangenen Verpflichtungen geschützt werden.
Unseriöse Emails wegen „Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“ in Umlauf
Wie uns heute schon mehrere Mandanten berichteten, sind derzeit Emails in Umlauf, in denen Unternehmer unter Hinweis auf einen angeblichen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz zur Eintragung in ein „Transparenzregister“ aufgefordert werden. Die Emails werden unter der Absender-Adresse info@transparenzregisterdeutschland.de vorgeblich im Auftrag eines „Organisation Transparenzregister e.V.“ verschickt. Wir halten diese Emails für unseriös und raten davon ab, hierauf zu reagieren.
Wie uns heute schon mehrere Mandanten berichteten, sind derzeit Emails in Umlauf, in denen Unternehmer unter Hinweis auf einen angeblichen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz zur Eintragung in ein „Transparenzregister“ aufgefordert werden. Die Emails werden unter der Absender-Adresse info@transparenzregisterdeutschland.de vorgeblich im Auftrag eines „Organisation Transparenzregister e.V.“ verschickt. Wir halten diese Emails für unseriös und raten davon ab, hierauf zu reagieren.
Neues EU-Verbraucherrecht in Sicht: Die „Omnibus“-Richtlinie bringt Verschärfungen für Online-Händler
Am 07.01.2020 ist die sog. „Omnibus“-Richtlinie in Kraft getreten. Diese EU-Richtlinie hat nichts mit öffentlichem Personennahverkehr zu tun, sondern ändert den europäischen Rechtsrahmen in Bezug auf das Verbraucherrecht und den unlauteren Wettbewerb. Doch was kommt dabei auf die Onlinehändler zu?
Am 07.01.2020 ist die sog. „Omnibus“-Richtlinie in Kraft getreten. Diese EU-Richtlinie hat nichts mit öffentlichem Personennahverkehr zu tun, sondern ändert den europäischen Rechtsrahmen in Bezug auf das Verbraucherrecht und den unlauteren Wettbewerb. Doch was kommt dabei auf die Onlinehändler zu?
EU-Verbraucherrecht wird verschärft: Omnibus-Richtlinie in Kraft
Verbraucher sollen künftig durch mehr Transparenz und wirksamere Sanktionsmöglichkeiten bei Täuschungen besser geschützt werden. Als Teil der neuen Rahmenbedingungen für Verbraucher treten heute neue Regeln für den Verbraucherschutz in Kraft. Deutschland hat nun (wie jeder Mitgliedsstaat) zwei Jahre Zeit, um die Omnibus-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen - d.h. bis zum 28. Mai 2022.
Verbraucher sollen künftig durch mehr Transparenz und wirksamere Sanktionsmöglichkeiten bei Täuschungen besser geschützt werden. Als Teil der neuen Rahmenbedingungen für Verbraucher treten heute neue Regeln für den Verbraucherschutz in Kraft. Deutschland hat nun (wie jeder Mitgliedsstaat) zwei Jahre Zeit, um die Omnibus-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen - d.h. bis zum 28. Mai 2022.
Verstoß gegen Rechtsdienstleistungsgesetz: LG Köln verbietet nicht anwaltlich betriebenen „Vertragsgenerator“
Legal-Tech-Angebote nehmen im Bereich der Rechtsberatung einen immer breiteren Raum ein. Warum bei solchen Angeboten letztlich aber doch immer ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwaltsgesellschaft als Verantwortliche(r) dahinter stehen muss, zeigt das LG Köln mit einem aktuellen Urteil auf.
Legal-Tech-Angebote nehmen im Bereich der Rechtsberatung einen immer breiteren Raum ein. Warum bei solchen Angeboten letztlich aber doch immer ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwaltsgesellschaft als Verantwortliche(r) dahinter stehen muss, zeigt das LG Köln mit einem aktuellen Urteil auf.
Surcharging-Verbot gilt auch für Altverträge
Seit dem 13.01.2018 dürfen Händler keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Das LG München entschied nun, dass das Surcharging-Verbot entgegen des eindeutigen Gesetzeswortlauts auch auf Altverträge Anwendung findet. Wie begründeten die Münchener Richter die Entscheidung?
Seit dem 13.01.2018 dürfen Händler keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Das LG München entschied nun, dass das Surcharging-Verbot entgegen des eindeutigen Gesetzeswortlauts auch auf Altverträge Anwendung findet. Wie begründeten die Münchener Richter die Entscheidung?
Wenn die „Fakebestellung“ zum Wettbewerbsverstoß des Händlers führt
Scheinbestellungen unter Angabe von Daten Dritter gehören für Onlinehändler zum Alltag. Eine aktuelle Entscheidung des BGH macht deutlich, dass solche Fakebestellungen nicht nur lästig sind, sondern sogar einen Wettbewerbsverstoß des Händlers begründen können. Aus dem Opfer wird also ein Täter.
Scheinbestellungen unter Angabe von Daten Dritter gehören für Onlinehändler zum Alltag. Eine aktuelle Entscheidung des BGH macht deutlich, dass solche Fakebestellungen nicht nur lästig sind, sondern sogar einen Wettbewerbsverstoß des Händlers begründen können. Aus dem Opfer wird also ein Täter.
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