Durchsetzung von Ansprüchen des UWG
OLG Frankfurt a.M.: Keine Klagebefugnis für den IDO-Verband
In Deutschland gibt es, anders als in anderen EU-Ländern, per Gesetz die Möglichkeit, gewisse Interessenverbände Abmahnungen aussprechen und Prozesse führen können. Leider hat dies in der Vergangenheit nicht nur dazu geführt, dass Wettbewerbsverstöße im Interesse aller Marktteilnehmer effektiv und nachhaltig verfolgt werden konnten. Vielmehr haben einzelne Verbände dadurch traurige Berühmtheit erlangt, dass sie das Gesetz ausnutzten, um selbst Profit aus Abmahnverfahren zu schlagen. Dass dies dem Gesetzeszweck grundsätzlich zuwiderläuft, legte das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. jüngst in einem Urteil vom 02.05.2019 (Az. 6 U 58/18) dar und sprach dem IDO-Verband im konkreten Fall die Klagebefugnis ab. Die IT-Recht Kanzlei stellt das Urteil vor.
In Deutschland gibt es, anders als in anderen EU-Ländern, per Gesetz die Möglichkeit, gewisse Interessenverbände Abmahnungen aussprechen und Prozesse führen können. Leider hat dies in der Vergangenheit nicht nur dazu geführt, dass Wettbewerbsverstöße im Interesse aller Marktteilnehmer effektiv und nachhaltig verfolgt werden konnten. Vielmehr haben einzelne Verbände dadurch traurige Berühmtheit erlangt, dass sie das Gesetz ausnutzten, um selbst Profit aus Abmahnverfahren zu schlagen. Dass dies dem Gesetzeszweck grundsätzlich zuwiderläuft, legte das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. jüngst in einem Urteil vom 02.05.2019 (Az. 6 U 58/18) dar und sprach dem IDO-Verband im konkreten Fall die Klagebefugnis ab. Die IT-Recht Kanzlei stellt das Urteil vor.
Durchsetzung von Ansprüchen des UWG – Teil 2 – Schaden und Gewinn!
In der letzten Woche ging es um die [gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs|durchsetzung-ansprüche-uwg-abmahnung.html] . Heute stehen die anderen Ansprüche des UWG im Mittelpunkt: was muss ein Anspruchsberechtigter tun, damit er nicht nur Recht hat, sondern auch Recht bekommt? Was muss er beachten? Lesen dazu jetzt den zehnten Teil der [Serie der IT-Recht Kanzlei|werberecht-werbung-internet-serie.html] über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.
In der letzten Woche ging es um die [gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs|durchsetzung-ansprüche-uwg-abmahnung.html] . Heute stehen die anderen Ansprüche des UWG im Mittelpunkt: was muss ein Anspruchsberechtigter tun, damit er nicht nur Recht hat, sondern auch Recht bekommt? Was muss er beachten? Lesen dazu jetzt den zehnten Teil der [Serie der IT-Recht Kanzlei|werberecht-werbung-internet-serie.html] über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.
Durchsetzung von Ansprüchen des UWG – Teil 1 - Unterlassen Sie das!
Bei Verstößen gegen das UWG haben vor allem Mitbewerber Ansprüche gegen den oder die Rechtsverletzer. Doch wie können sie ihre Ansprüche durchsetzen? Was müssen sie tun, um zu erreichen, dass die Rechtsverletzungen zukünftig unterbleiben? Die Anspruchsdurchsetzung ist heute das Thema im neunten Teil der [Serie der IT-Recht Kanzlei|werberecht-werbung-internet-serie.html] über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.
Bei Verstößen gegen das UWG haben vor allem Mitbewerber Ansprüche gegen den oder die Rechtsverletzer. Doch wie können sie ihre Ansprüche durchsetzen? Was müssen sie tun, um zu erreichen, dass die Rechtsverletzungen zukünftig unterbleiben? Die Anspruchsdurchsetzung ist heute das Thema im neunten Teil der [Serie der IT-Recht Kanzlei|werberecht-werbung-internet-serie.html] über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.
Wer hat welche Ansprüche? – Rechtswidrige Werbung – wer darf dagegen vorgehen?
Wettbewerbsverstöße – schön und gut. Aber wer darf dagegen eigentlich überhaupt etwas unternehmen? Wer hat Ansprüche, wenn ein Unternehmer unlauter handelt? Und welche Ansprüche können die Berechtigten dann geltend machen? Diese Fragen stehen heute im achten Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet im Mittelpunkt.
Wettbewerbsverstöße – schön und gut. Aber wer darf dagegen eigentlich überhaupt etwas unternehmen? Wer hat Ansprüche, wenn ein Unternehmer unlauter handelt? Und welche Ansprüche können die Berechtigten dann geltend machen? Diese Fragen stehen heute im achten Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet im Mittelpunkt.
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
- Luftkonditionierern
- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen
- Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen
- Reifen
- Schuhen
- Sonstige
- Spielzeug
- Staubsaugern
- Textilien
- Waffen
- Warmwasserbereitern, Warmwasserspeicher
- Wäschetrocknern
- Waschmaschinen
- Wohnraumlüftungsgeräten
Informationen zu wichtigen Gesetzen
- Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
- Elektrogesetz
- Fertigpackungsverordnung (FertigPackV)
- Health-Claims-Verordnung
- Preisangabenverordnung
- Produktsicherheit
- Verpackungsgesetz
Besonderheiten beim Verkauf über...
Verkauf ins Ausland
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- Frankreich E-Commerce (AGB)
- Internationaler Verkauf
- Irland E-Commerce
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