Werbung mit Indizierung
Werben Sie nicht mit der Indizierung von Medien: Andernfalls droht eine Abmahnung!
Werden Trägermedien (z.B. CD, DVD, Blu-Ray, etc.) von der Bundesprüfungsstelle auf die Liste jugendgefährdende Schriften aufgenommen, sog. indizierte Medien, unterliegen diese Medien gewissen Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs-, und vor allem Werbebeschränkungen.
Werden Trägermedien (z.B. CD, DVD, Blu-Ray, etc.) von der Bundesprüfungsstelle auf die Liste jugendgefährdende Schriften aufgenommen, sog. indizierte Medien, unterliegen diese Medien gewissen Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs-, und vor allem Werbebeschränkungen.