Werbung mit Indizierung
![© Mykola Velychko - Fotolia.com Werben Sie nicht mit der Indizierung von Medien: Andernfalls droht eine Abmahnung!](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/1870/image_w200-h0-c3i4.jpg)
Werben Sie nicht mit der Indizierung von Medien: Andernfalls droht eine Abmahnung!
Werden Trägermedien (z.B. CD, DVD, Blu-Ray, etc.) von der Bundesprüfungsstelle auf die Liste jugendgefährdende Schriften aufgenommen, sog. indizierte Medien, unterliegen diese Medien gewissen Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs-, und vor allem Werbebeschränkungen.
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Werden Trägermedien (z.B. CD, DVD, Blu-Ray, etc.) von der Bundesprüfungsstelle auf die Liste jugendgefährdende Schriften aufgenommen, sog. indizierte Medien, unterliegen diese Medien gewissen Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs-, und vor allem Werbebeschränkungen.