Frage des Tages: Müssen Webshops (nur) die Gesetze ihres Sitzstaats beachten?
Webshops, Websites und sonstige digitale Dienste müssen für den Betrieb ihrer Dienste grundsätzlich bloß die Anforderungen aus ihrem EU-Niederlassungsstaat beachten. Ein italienisches Gesetz stellte dies allerdings infrage. Der EuGH entschied nun zu Gunsten der Diensteanbieter von Websites. Wir ordnen die Entscheidung und ihre Auswirkungen für Websites in diesem Beitrag ein.