Betriebsspionage

BGH: Ungenehmigtes Fotografieren in den Geschäftsräumen eines Mitbewerbers kann zulässig sein
17.08.2007 | Betriebsspionage

BGH: Ungenehmigtes Fotografieren in den Geschäftsräumen eines Mitbewerbers kann zulässig sein
BGH: Ungenehmigtes Fotografieren in den Geschäftsräumen eines Mitbewerbers kann zulässig sein

Die Anfertigung eines Fotos innerhalb der Geschäftsräume des Verletzers ist für den Fall nicht unlauter, dass ein Wettbewerbsverstoß ausschließlich durch Fotoaufnahmen hinreichend bestimmt dargelegt und bewiesen werden kann und ein überwiegendes Interesse des Geschäftsinhabers an der Vermeidung einer möglichen Betriebsstörung nicht besteht, insbesondere die (konkrete) Gefahr einer erheblichen Belästigung nicht gegeben ist.

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Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) Robert Jütte / PIXELIO
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