Maßeinheiten (Zoll etc.)
Nun auch OLG Hamm: Verstoß gegen EinhZeitG nur Bagatelle
Die IT-Recht Kanzlei hat bereits berichtet, dass nach Ansicht des LG Bochum die alleinige Verwendung von Zoll als Maßangabe bei Computerbildschirmen derzeit noch eine wettbewerbsrechtliche Bagatelle darstellt. Dem hat sich nun auch das OLG Hamm angeschlossen.
Die IT-Recht Kanzlei hat bereits berichtet, dass nach Ansicht des LG Bochum die alleinige Verwendung von Zoll als Maßangabe bei Computerbildschirmen derzeit noch eine wettbewerbsrechtliche Bagatelle darstellt. Dem hat sich nun auch das OLG Hamm angeschlossen.
LG Bochum: Alleinige Verwendung von Zoll als Maßangabe bei Computerbildschirmen zurzeit noch wettbewerbsrechtliche Bagatelle
Handelt ein Online-Händler rechtswidrig, der Bildschirmgrößen im Computerbereich, etwa bei Monitoren, Laptops und Zubehör, in Zoll angibt? Das LG Bochum ging zwar von einem Verstoß gegen das Gesetzes über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG) aus. Dieser falle jedoch unter die Bagatellklausel des § 3 UWG (Urteil vom 30.03.2010, Az. I-17 O 21/10).
Handelt ein Online-Händler rechtswidrig, der Bildschirmgrößen im Computerbereich, etwa bei Monitoren, Laptops und Zubehör, in Zoll angibt? Das LG Bochum ging zwar von einem Verstoß gegen das Gesetzes über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG) aus. Dieser falle jedoch unter die Bagatellklausel des § 3 UWG (Urteil vom 30.03.2010, Az. I-17 O 21/10).
Sinnvoller Hinweis von Amazon: Zur Einheitenverordnung
Amazon hat heute im Rahmen eines Newsletters darauf aufmerksam gemacht, dass im Geschäftsverkehr nicht-metrische Maßeinheiten (z.B. Zoll) nur noch verwendet werden dürfen, wenn parallel und hervorgehoben die gesetzliche Einheit (cm) aufgeführt wird (Parallelkennzeichnung). Auch die IT-Recht Kanzlei hat bereits zu diesem Thema [berichtet|einheitenverordnung.html?search=einheitenveror] .
Amazon hat heute im Rahmen eines Newsletters darauf aufmerksam gemacht, dass im Geschäftsverkehr nicht-metrische Maßeinheiten (z.B. Zoll) nur noch verwendet werden dürfen, wenn parallel und hervorgehoben die gesetzliche Einheit (cm) aufgeführt wird (Parallelkennzeichnung). Auch die IT-Recht Kanzlei hat bereits zu diesem Thema [berichtet|einheitenverordnung.html?search=einheitenveror] .
Entwarnung: Beim Thema "Einheitenverordnung"
Die IT-Recht Kanzlei hat [berichtet|einheiten-zeitgesetz-einheitenverordnung.html?search=Einhv] , dass ab dem 1.01.2010 *ausschließlich* die gesetzlichen Maßangaben verwenden werden dürften. Relevant wäre dies insbesondere für die Beschreibung von Elektronikartikeln gewesen, die bislang ganz überwiegend in Zoll erfolgt. Die geplante Neuregelung hat für viel (berechtigte) Kritik gesorgt. Der Gesetzgeber hat mittlerweile reagiert - nun darf also auch nach der Neufassung der EinhV mit einer anderen als der gesetzlichen Einheit geworben werden, sofern – wie schon bisher - die gesetzliche Einheit hervorgehoben ist.
Die IT-Recht Kanzlei hat [berichtet|einheiten-zeitgesetz-einheitenverordnung.html?search=Einhv] , dass ab dem 1.01.2010 *ausschließlich* die gesetzlichen Maßangaben verwenden werden dürften. Relevant wäre dies insbesondere für die Beschreibung von Elektronikartikeln gewesen, die bislang ganz überwiegend in Zoll erfolgt. Die geplante Neuregelung hat für viel (berechtigte) Kritik gesorgt. Der Gesetzgeber hat mittlerweile reagiert - nun darf also auch nach der Neufassung der EinhV mit einer anderen als der gesetzlichen Einheit geworben werden, sofern – wie schon bisher - die gesetzliche Einheit hervorgehoben ist.
FAQ: Zur Einheitenverordnung
Wie [vor kurzem berichtet|einheiten-zeitgesetz-einheitenverordnung.html?search=Einhv] , läuft Ende des Jahres 2009 die Ausnahmeregelung des § 3 Satz 2 EinhV aus. Danach ist im amtlichen und geschäftlichen Verkehr nur noch die Verwendung der gesetzlichen Einheiten zulässig. Problematisch ist das insbesondere für Waren, deren Längen-/Größenbezeichnung bisher in Zoll erfolgte. Lesen Sie die nachfolgenden FAQ („Frequently Asked Questions“) der IT-Recht Kanzlei.
Wie [vor kurzem berichtet|einheiten-zeitgesetz-einheitenverordnung.html?search=Einhv] , läuft Ende des Jahres 2009 die Ausnahmeregelung des § 3 Satz 2 EinhV aus. Danach ist im amtlichen und geschäftlichen Verkehr nur noch die Verwendung der gesetzlichen Einheiten zulässig. Problematisch ist das insbesondere für Waren, deren Längen-/Größenbezeichnung bisher in Zoll erfolgte. Lesen Sie die nachfolgenden FAQ („Frequently Asked Questions“) der IT-Recht Kanzlei.
Achtung Abmahnwelle - Maß halten!
22"-Monitor, 4,3"-Navi, 3,5"-Festplatte - im Elektronikbereich wird seit jeher die Gerätegröße in Zoll angegeben. Doch dieses im Jahre 1101 von Heinrich I. von England auf Grundlage seiner Daumenbreite eingeführte Längenmaß dürfte in Deutschland bald Geschichte sein und mit ihm andere nicht-gesetzliche Maßeinheiten.
22"-Monitor, 4,3"-Navi, 3,5"-Festplatte - im Elektronikbereich wird seit jeher die Gerätegröße in Zoll angegeben. Doch dieses im Jahre 1101 von Heinrich I. von England auf Grundlage seiner Daumenbreite eingeführte Längenmaß dürfte in Deutschland bald Geschichte sein und mit ihm andere nicht-gesetzliche Maßeinheiten.
Abmahnradar
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