Verkauf von Elektrogeräte
Achtung beim Verkauf von Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen in Spanien
Nicht nur in Deutschland sollten beim Verkauf EPR-Gesetze (EPR = Extended Producer Responsibility) beachtet werden. So müssen seit dem 16.01.2023 Importeure vor der Einfuhr ihrer Elektrogeräte und Batterien aus Drittstaaten nach Spanien die Registrierungsnummern aus den Herstellerverzeichnissen für Elektrogeräte und Batterien in das gemeinsame System von Zoll und SOIVRE eintragen. Zudem wurde am 28.12.2022 die neue Verpackungsverordnung im Staatsblatt von Spanien veröffentlicht.
Nicht nur in Deutschland sollten beim Verkauf EPR-Gesetze (EPR = Extended Producer Responsibility) beachtet werden. So müssen seit dem 16.01.2023 Importeure vor der Einfuhr ihrer Elektrogeräte und Batterien aus Drittstaaten nach Spanien die Registrierungsnummern aus den Herstellerverzeichnissen für Elektrogeräte und Batterien in das gemeinsame System von Zoll und SOIVRE eintragen. Zudem wurde am 28.12.2022 die neue Verpackungsverordnung im Staatsblatt von Spanien veröffentlicht.
„Achtung Elektromüll!“ - Wettbewerbswidrigkeit bei fehlender Müll-Kennzeichnung an Elektrogeräten
Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll - damit dieses Verbot jedem Verbraucher hinreichend deutlich wird, muss gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 ElektroG jedes Elektrogerät dauerhaft mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden. In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Hamm (Urteil vom 20.07.2021, Az. 4 U 72/20) nun klargestellt, dass dieses Symbol nicht nur abfallwirtschaftliche Bedeutung hat, sondern vielmehr auch eine Marktverhaltensregel darstellt und somit wettbewerbsrechtliche Relevanz aufweist.
Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll - damit dieses Verbot jedem Verbraucher hinreichend deutlich wird, muss gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 ElektroG jedes Elektrogerät dauerhaft mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden. In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Hamm (Urteil vom 20.07.2021, Az. 4 U 72/20) nun klargestellt, dass dieses Symbol nicht nur abfallwirtschaftliche Bedeutung hat, sondern vielmehr auch eine Marktverhaltensregel darstellt und somit wettbewerbsrechtliche Relevanz aufweist.
Versand von Elektro(nik)geräten ins EU-Ausland – Umweltbundesamt wird vermehrt mit Bußgeldverfahren aktiv
Was den Verkauf von Elektro- bzw. Elektronikgeräten in Deutschland betrifft, sind die meisten Hersteller, Importeure und Händler bereits sensibilisiert. Ohne ausreichende Registrierung bei der Stiftung EAR geht nichts, andernfalls drohen Abmahnungen und Bußgelder. Doch auch der Versand solcher Geräte ins Ausland ist tückisch.
Was den Verkauf von Elektro- bzw. Elektronikgeräten in Deutschland betrifft, sind die meisten Hersteller, Importeure und Händler bereits sensibilisiert. Ohne ausreichende Registrierung bei der Stiftung EAR geht nichts, andernfalls drohen Abmahnungen und Bußgelder. Doch auch der Versand solcher Geräte ins Ausland ist tückisch.
EU-Kommission beschließt: Elektronische Geräte sollen energieeffizienter, langlebiger und leichter zu reparieren werden
Seitdem Elektrogeräte immer preiswerter erworben werden können und gleichzeitig die Kaufkraft der Kunden wächst, verkommen auch Fernseher, Spülmaschine und Co immer mehr zu austauschbarer Konsumware. Immer weniger Konsumenten stören sich auch daran, dass eine Reparatur solcher Geräte, wie sie früher üblich war, kaum mehr möglich, geschweige denn wirtschaftlich wäre. Jährlich landen so tausende, kurzlebige Geräte auf dem Müll. Da dies Unmengen an Ressourcen verbraucht und erhebliche Emissionen verursacht, will sich die Europäische Kommission dem nun entgegenstellen. Im Zuge dessen hat sie am ersten Oktober gleich zehn Durchführungsverordnungen zum Ökodesign für 2021 beschlossen.
Seitdem Elektrogeräte immer preiswerter erworben werden können und gleichzeitig die Kaufkraft der Kunden wächst, verkommen auch Fernseher, Spülmaschine und Co immer mehr zu austauschbarer Konsumware. Immer weniger Konsumenten stören sich auch daran, dass eine Reparatur solcher Geräte, wie sie früher üblich war, kaum mehr möglich, geschweige denn wirtschaftlich wäre. Jährlich landen so tausende, kurzlebige Geräte auf dem Müll. Da dies Unmengen an Ressourcen verbraucht und erhebliche Emissionen verursacht, will sich die Europäische Kommission dem nun entgegenstellen. Im Zuge dessen hat sie am ersten Oktober gleich zehn Durchführungsverordnungen zum Ökodesign für 2021 beschlossen.
EU-Kommission will ab 2021 neue Energieeffizienzkennzeichnungen für Elektrogeräte einführen
Die EU-Kommission hat letzte Woche neue Energieeffizienzkennzeichnungen für Elektrogeräte beschlossen. Die neue Kennzeichnung soll dafür sorgen, dass Verbraucher beim Kauf neuer Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen und Kühlschränke besser über deren Energieeffizienz informiert sind. Ab 2021 soll statt der Skala von A+++ bis G eine Skala von A bis G verwendet werden. Auf der neuen Skala wäre ein Gerät der heutigen Klasse A+++ beispielsweise in Klasse B eingestuft. Damit sollen nach oben wieder neue Anreize für Hersteller bestehen, noch verbrauchsärmere Gerät zu entwickeln.
Die EU-Kommission hat letzte Woche neue Energieeffizienzkennzeichnungen für Elektrogeräte beschlossen. Die neue Kennzeichnung soll dafür sorgen, dass Verbraucher beim Kauf neuer Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen und Kühlschränke besser über deren Energieeffizienz informiert sind. Ab 2021 soll statt der Skala von A+++ bis G eine Skala von A bis G verwendet werden. Auf der neuen Skala wäre ein Gerät der heutigen Klasse A+++ beispielsweise in Klasse B eingestuft. Damit sollen nach oben wieder neue Anreize für Hersteller bestehen, noch verbrauchsärmere Gerät zu entwickeln.
Name it! Fehlende Herstellerangaben bei Elektrohaushaltsgeräten Wettbewerbsverstoß
Hier ging es um eine (Prospekt-)Werbung für Elektrohaushaltsgeräte – der Werbende hatte es dabei versäumt den Hersteller der beworbenen Produkte anzugeben. Ein grober Fehler, wie nun das LG Dortmund feststellte. Die Herstellerbezeichnung stellt ein wesentliches Merkmal von Elektrohaushaltsgeräten dar – das gilt nicht nur für Markenprodukte, sondern auch für No-Name-Produkte. Fehlen diese Angaben, kann dies einen Wettbewerbsverstoß darstellen.
Hier ging es um eine (Prospekt-)Werbung für Elektrohaushaltsgeräte – der Werbende hatte es dabei versäumt den Hersteller der beworbenen Produkte anzugeben. Ein grober Fehler, wie nun das LG Dortmund feststellte. Die Herstellerbezeichnung stellt ein wesentliches Merkmal von Elektrohaushaltsgeräten dar – das gilt nicht nur für Markenprodukte, sondern auch für No-Name-Produkte. Fehlen diese Angaben, kann dies einen Wettbewerbsverstoß darstellen.
Weiterhin wesentlich: Typenbezeichnung und Hersteller von in Komplettküchen eingebauten Elektrogeräten sind in Werbung anzugeben
Elektrogeräte, die als Bestandteil eines Küchenblocks verkauft werden, sind für die Wertigkeit der Einbauküche besonders relevant, so dass deren Hersteller und Typenbezeichnung gem. § 5a UWG in der Werbung anzugeben sind – so das LG Dortmund (Urteil v. 16.09.2016 – Az. 19 O 100/16).
Elektrogeräte, die als Bestandteil eines Küchenblocks verkauft werden, sind für die Wertigkeit der Einbauküche besonders relevant, so dass deren Hersteller und Typenbezeichnung gem. § 5a UWG in der Werbung anzugeben sind – so das LG Dortmund (Urteil v. 16.09.2016 – Az. 19 O 100/16).
Spionagekameras: In welchen Fällen sind sie verboten?
Sie befinden sich in Rauchmeldern, Uhren und Lampen: Minikameras, die Bild- und Toninformationen speichern oder mittels WLAN-Transmitter direkt auf Laptop oder Smartphone übertragen können. Solche Spionagekameras, die in Alltagsgegenständen versteckt sind, können mittlerweile in zahlreichen Online-Shops für kleines Geld erworben werden. Eine als Wecker getarnte Überwachungskamera gibt es beispielsweise schon ab 60,00 €. Was viele nicht wissen: Spionagekameras sind in Deutschland verboten. Hier schaut die Bundesnetzagentur seit einiger Zeit genauer hin und geht verstärkt gegen Händler und Käufer vor. Die IT-Recht-Kanzlei informiert im heutigen Beitrag über die rechtlichen Hintergründe.
Sie befinden sich in Rauchmeldern, Uhren und Lampen: Minikameras, die Bild- und Toninformationen speichern oder mittels WLAN-Transmitter direkt auf Laptop oder Smartphone übertragen können. Solche Spionagekameras, die in Alltagsgegenständen versteckt sind, können mittlerweile in zahlreichen Online-Shops für kleines Geld erworben werden. Eine als Wecker getarnte Überwachungskamera gibt es beispielsweise schon ab 60,00 €. Was viele nicht wissen: Spionagekameras sind in Deutschland verboten. Hier schaut die Bundesnetzagentur seit einiger Zeit genauer hin und geht verstärkt gegen Händler und Käufer vor. Die IT-Recht-Kanzlei informiert im heutigen Beitrag über die rechtlichen Hintergründe.
EU weitet Verbot gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten aus
Die EU verbietet gefährliche Stoffe in weiteren Elektro- und Elektronikgeräten. Die Verbote werden zum Beispiel auf medizinische Apparate und Überwachungsanlagen ausgeweitet.
Die EU verbietet gefährliche Stoffe in weiteren Elektro- und Elektronikgeräten. Die Verbote werden zum Beispiel auf medizinische Apparate und Überwachungsanlagen ausgeweitet.
Elektronik mal zwei: Zum rechtssicheren Handel mit elektronischen Geräten
Der elektronische Handel mit elektronischen Geräten ist nicht nur ein kleiner Zungenbrecher, sondern auch eine der echten juristischen Herausforderungen im e-Trade. Immerhin muss der Händler einerseits die komplexe Rechtslage zum elektronischen Fernabsatz beherrschen, und andererseits auch die (teilweise recht eigenwilligen) Bestimmungen zum Handel mit elektrischen Geräten beachten.
Der elektronische Handel mit elektronischen Geräten ist nicht nur ein kleiner Zungenbrecher, sondern auch eine der echten juristischen Herausforderungen im e-Trade. Immerhin muss der Händler einerseits die komplexe Rechtslage zum elektronischen Fernabsatz beherrschen, und andererseits auch die (teilweise recht eigenwilligen) Bestimmungen zum Handel mit elektrischen Geräten beachten.
Bedienungs- und Montageanleitungen: Zur rechtlichen Bedeutung von Nippel und Lasche
Praktisch jeder ist schon einmal bei der Lektüre einer Bedienungs- oder Montageanleitung über Sätze wie „addieren welche ölen zu die bolzen“ und ähnlichen Unsinn aus der Übersetzer-Wüste gestolpert. Ärgerlich sind diese Phrasen immer dann, wenn einem Nutzer, der zufällig nicht Koreanisch beherrscht, durch solche Fehler wichtige Informationen fehlen. Ärger können diese Pamphlete aber auch beim Händler verursachen: *Er verstößt durch den Vertrieb von Produkten, denen keine verständlichen Instruktionen beiliegen, unter Umständen gegen geltendes Recht.*
Praktisch jeder ist schon einmal bei der Lektüre einer Bedienungs- oder Montageanleitung über Sätze wie „addieren welche ölen zu die bolzen“ und ähnlichen Unsinn aus der Übersetzer-Wüste gestolpert. Ärgerlich sind diese Phrasen immer dann, wenn einem Nutzer, der zufällig nicht Koreanisch beherrscht, durch solche Fehler wichtige Informationen fehlen. Ärger können diese Pamphlete aber auch beim Händler verursachen: *Er verstößt durch den Vertrieb von Produkten, denen keine verständlichen Instruktionen beiliegen, unter Umständen gegen geltendes Recht.*
BNetzA: Big Brother is watching
Die „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“ (BNetzA) ist u.a. beauftragt, den Handel mit elektronischen Geräten hinsichtlich der Einhaltung des Gesetzes über elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) sowie des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) zu überwachen. Da die BNetzA hierbei zu – teilweise erheblichen – Eingriffen in den Handel mit diesen Geräten befugt ist, sollte sich jeder Händler über die Befugnisse der BNetzA sowie die eigenen Pflichten aus EMVG und FTEG im Klaren sein.
Die „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“ (BNetzA) ist u.a. beauftragt, den Handel mit elektronischen Geräten hinsichtlich der Einhaltung des Gesetzes über elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) sowie des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) zu überwachen. Da die BNetzA hierbei zu – teilweise erheblichen – Eingriffen in den Handel mit diesen Geräten befugt ist, sollte sich jeder Händler über die Befugnisse der BNetzA sowie die eigenen Pflichten aus EMVG und FTEG im Klaren sein.
RoHS-ige Zeiten?
Die Abkürzung RoHS steht für „Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment” (=“Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“) und ist die Bezeichnung der EG-Richtlinie 2002/95/EG, die so etwas wie eine kleine Revolution in der Elektrobranche darstellt. Denn mit dieser Richtlinie sollen nach und nach umwelt- und gesundheitsgefährdende Schadstoffe aus Elektro- und Elektronikgeräten verschwinden – was so manchen Hersteller vor Probleme stellt.
Die Abkürzung RoHS steht für „Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment” (=“Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“) und ist die Bezeichnung der EG-Richtlinie 2002/95/EG, die so etwas wie eine kleine Revolution in der Elektrobranche darstellt. Denn mit dieser Richtlinie sollen nach und nach umwelt- und gesundheitsgefährdende Schadstoffe aus Elektro- und Elektronikgeräten verschwinden – was so manchen Hersteller vor Probleme stellt.
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
- Luftkonditionierern
- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen
- Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen
- Reifen
- Schuhen
- Sonstige
- Spielzeug
- Staubsaugern
- Textilien
- Waffen
- Warmwasserbereitern, Warmwasserspeicher
- Wäschetrocknern
- Waschmaschinen
- Wohnraumlüftungsgeräten
Informationen zu wichtigen Gesetzen
- Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
- Elektrogesetz
- Fertigpackungsverordnung (FertigPackV)
- Health-Claims-Verordnung
- Preisangabenverordnung
- Produktsicherheit
- Verpackungsgesetz
Besonderheiten beim Verkauf über...
Verkauf ins Ausland
- Belgien E-Commerce (AGB)
- Dänemark E-Commerce (AGB)
- Frankreich E-Commerce (AGB)
- Internationaler Verkauf
- Irland E-Commerce
- Italien E-Commerce (AGB)
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