Versandkosten
Frage des Tages: Reicht die Angabe der Versandkosten (erst) im virtuellen Warenkorb aus?
In der Praxis weit verbreitet sind Hinweise dahingehend, dass der Kunde sich die anfallenden Versandkosten im jeweiligen Warenkorb anzeigen lassen kann. Das ein oder andere Shopsystem scheint die Angabe der anfallenden Versandkosten (erst) zu diesem Zeitpunkt vorzusehen. Viele Händler zeigen daher anfallende Versandkosten erst im Warenkorb bzw. weiteren Bestellablauf an. Doch ist dies aus rechtlichen Gesichtspunkten ausreichend?
In der Praxis weit verbreitet sind Hinweise dahingehend, dass der Kunde sich die anfallenden Versandkosten im jeweiligen Warenkorb anzeigen lassen kann. Das ein oder andere Shopsystem scheint die Angabe der anfallenden Versandkosten (erst) zu diesem Zeitpunkt vorzusehen. Viele Händler zeigen daher anfallende Versandkosten erst im Warenkorb bzw. weiteren Bestellablauf an. Doch ist dies aus rechtlichen Gesichtspunkten ausreichend?
Müssen Auslandsversandkosten zwingend im Voraus angegeben werden?
Viele Online-Händler versenden ihre Waren auch ins Ausland. Dabei kommt es immer wieder zu Abmahnungen wegen nicht ausreichender Versandkostenangaben. Aber stellt die fehlende Information zu Auslandsversandkosten wirklich einen Wettbewerbsverstoß dar?
Viele Online-Händler versenden ihre Waren auch ins Ausland. Dabei kommt es immer wieder zu Abmahnungen wegen nicht ausreichender Versandkostenangaben. Aber stellt die fehlende Information zu Auslandsversandkosten wirklich einen Wettbewerbsverstoß dar?
Versandinformationen: Wo müssen diese zu finden sein und wie bestimmt muss ein Unterlassungsantrag sein?
Es geht mal wieder um das Thema Versandkosten – diesmal in zweierlei Hinsicht: Einmal hat sich das OLG Frankfurt (Urteil vom 10.01.2019 - 6 U 19/18) zur Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen geäußert: Es ging um die hinreichende Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages. Zum anderen wurde festgestellt, dass die Versandinformationen vor dem Einlegen in den Warenkorb zur Verfügung gestellt werden müssen – unabhängig davon, ob diese dann noch vor Abschluss der Bestellung nachgereicht werden.
Es geht mal wieder um das Thema Versandkosten – diesmal in zweierlei Hinsicht: Einmal hat sich das OLG Frankfurt (Urteil vom 10.01.2019 - 6 U 19/18) zur Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen geäußert: Es ging um die hinreichende Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages. Zum anderen wurde festgestellt, dass die Versandinformationen vor dem Einlegen in den Warenkorb zur Verfügung gestellt werden müssen – unabhängig davon, ob diese dann noch vor Abschluss der Bestellung nachgereicht werden.
Achtung, Abmahnfalle auf eBay: Versandkostenangabe für das Ausland beachten!
Auf der Plattform eBay ist dringend darauf zu achten, dass die Versandkosten ordnungsgemäß angegeben werden. Hierbei gilt der Grundsatz: Wer den Versand in ein bestimmtes Land anbietet, muss auch die anfallenden Versandkosten nennen. In den Backend-Einstellungen können eBay-Händler das Liefergebiet auswählen und die entsprechenden Versandkosten hinterlegen. Werden hier keine Lieferkosten hinterlegt, erscheint ein abmahnfähiger Hinweis durch eBay. Lesen Sie mehr zum Thema!
Auf der Plattform eBay ist dringend darauf zu achten, dass die Versandkosten ordnungsgemäß angegeben werden. Hierbei gilt der Grundsatz: Wer den Versand in ein bestimmtes Land anbietet, muss auch die anfallenden Versandkosten nennen. In den Backend-Einstellungen können eBay-Händler das Liefergebiet auswählen und die entsprechenden Versandkosten hinterlegen. Werden hier keine Lieferkosten hinterlegt, erscheint ein abmahnfähiger Hinweis durch eBay. Lesen Sie mehr zum Thema!
Falsche Versandkostenangaben bei Google Shopping - Händler haften verschuldensunabhängig
Wenn bei Google Shopping falsche Versandkosten zu einem Produkt angezeigt werden, haftet der jeweilige Händler des Artikels. Dies gilt sogar dann, wenn der Fehler Google selbst unterlief. (OLG Naumburg, Urteil vom 16.06.2016, Az. 9 U 98/15).
Wenn bei Google Shopping falsche Versandkosten zu einem Produkt angezeigt werden, haftet der jeweilige Händler des Artikels. Dies gilt sogar dann, wenn der Fehler Google selbst unterlief. (OLG Naumburg, Urteil vom 16.06.2016, Az. 9 U 98/15).
KG Berlin: Versandkosten ins europäische Ausland sind anzugeben
Im Geschäftsmodell eines jeden Online-Händlers spielen der Warenversand und die Information darüber eine wichtige Rolle. Neben der Chance, Kunden zu gewinnen, birgt der Versand jedoch auch Risiken. Wer als Händler diesbezügliche Informationspflichten verletzt, riskiert eine Abmahnung. Das Kammergericht Berlin hat jetzt entschieden, dass die Kosten für den Versand ins europäische Ausland immer anzugeben sind.
Im Geschäftsmodell eines jeden Online-Händlers spielen der Warenversand und die Information darüber eine wichtige Rolle. Neben der Chance, Kunden zu gewinnen, birgt der Versand jedoch auch Risiken. Wer als Händler diesbezügliche Informationspflichten verletzt, riskiert eine Abmahnung. Das Kammergericht Berlin hat jetzt entschieden, dass die Kosten für den Versand ins europäische Ausland immer anzugeben sind.
Bei Lieferung „frei Haus“ dürfen keine versteckten Verpackungskosten hinzukommen
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden (Urteil vom 04.05.2010; Az. 4 U 32/10), dass bei einer als „frei Haus“ beworbenen Lieferung keine Verpackungskosten und kein Mindermengenzuschlag hinzukommen darf, wenn auf diese Zusatzkosten in der Werbung nicht hingewiesen wird.
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden (Urteil vom 04.05.2010; Az. 4 U 32/10), dass bei einer als „frei Haus“ beworbenen Lieferung keine Verpackungskosten und kein Mindermengenzuschlag hinzukommen darf, wenn auf diese Zusatzkosten in der Werbung nicht hingewiesen wird.
LG Augsburg: Fehlende konkrete Angaben über Versandkosten ins Ausland nicht abmahnbar
Das LG Augsburg ist der Auffassung, dass mangelnde konkrete Angaben über Versandkosten ins Ausland wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sind und distanziert sich dabei ausdrücklich von der entsprechenden Spruchpraxis des OLG Hamm.
Das LG Augsburg ist der Auffassung, dass mangelnde konkrete Angaben über Versandkosten ins Ausland wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sind und distanziert sich dabei ausdrücklich von der entsprechenden Spruchpraxis des OLG Hamm.
OLG Stuttgart: Preisangaben in Preissuchmaschinen ohne Hinweis auf zusätzlich anfallende Versandkosten sind wettbewerbswidrig
Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 17.01.2008, Az. 2 U 12/07, entschieden, dass es einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung darstellt, wenn eine Preisangabe ohne Liefer- und Versandkosten in eine Preissuchmaschine eingestellt wird. Zudem entschied das Gericht, dass derjenige Unternehmer, der über ein Internetangebot Dritter für seine Ware wirbt, voll verantwortlich dafür ist, dass seine Werbung bzw. Angebote den rechtlichen Anforderungen genügen.
Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 17.01.2008, Az. 2 U 12/07, entschieden, dass es einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung darstellt, wenn eine Preisangabe ohne Liefer- und Versandkosten in eine Preissuchmaschine eingestellt wird. Zudem entschied das Gericht, dass derjenige Unternehmer, der über ein Internetangebot Dritter für seine Ware wirbt, voll verantwortlich dafür ist, dass seine Werbung bzw. Angebote den rechtlichen Anforderungen genügen.
Neuer Rechtswirrwarr – KG Berlin zu Auslandsversandkosten und Telefonnummer in Rückgabebelehrung
Das KG Berlin äußerte sich in einem aktuellen Urteil zu allerlei Themen des Fernabsatzrechtes, was insbesondere viele Onlinehändler interessieren dürfte. Ist etwa die Angabe einer Telefonnummer in einer Rückgabebelehrung erlaubt? Was gilt bei einer nur unvollständigen Angabe der Auslandsversandkosten?
Das KG Berlin äußerte sich in einem aktuellen Urteil zu allerlei Themen des Fernabsatzrechtes, was insbesondere viele Onlinehändler interessieren dürfte. Ist etwa die Angabe einer Telefonnummer in einer Rückgabebelehrung erlaubt? Was gilt bei einer nur unvollständigen Angabe der Auslandsversandkosten?
Onlineshops: Versandkostenangaben auch für das Ausland zwingend erforderlich
Nach einem Beschluss des OLG Hamm (Az. 44 O 186/06, 28.03.2007) haben Onlinehändler nun auch für das außereuropäische Ausland, in welches sie Waren exportieren, anzugeben, in welcher Höhe hierfür Versandkosten anfallen. Sind die Händler dazu nicht in der Lage, seien zumindest die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann, (vgl. § 1 II S. 2 PAngV).
Nach einem Beschluss des OLG Hamm (Az. 44 O 186/06, 28.03.2007) haben Onlinehändler nun auch für das außereuropäische Ausland, in welches sie Waren exportieren, anzugeben, in welcher Höhe hierfür Versandkosten anfallen. Sind die Händler dazu nicht in der Lage, seien zumindest die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann, (vgl. § 1 II S. 2 PAngV).
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