eBay (Panne, WAP, Kodex)
BGH: Verstoß gegen Verhaltenskodex begründet nicht grundsätzlich unlauteren Wettbewerb
Wer sich einem bestimmten Verhaltenskodex unterwirft, sollte diesen auch befolgen – schon allein um nicht dem Vorwurf der Inkonsequenz ausgesetzt zu sein. Andererseits kann nicht jeder Bruch einer reinen Verhaltensregel auch direkt einen Gesetzesbruch darstellen; so entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil, in dem es um einen Verstoß gegen den Kodex der Freiwilligen Selbstkontrolle der Arzneimittelindustrie (FSA) ging.
Wer sich einem bestimmten Verhaltenskodex unterwirft, sollte diesen auch befolgen – schon allein um nicht dem Vorwurf der Inkonsequenz ausgesetzt zu sein. Andererseits kann nicht jeder Bruch einer reinen Verhaltensregel auch direkt einen Gesetzesbruch darstellen; so entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil, in dem es um einen Verstoß gegen den Kodex der Freiwilligen Selbstkontrolle der Arzneimittelindustrie (FSA) ging.
Gesetzes- oder Vertragsbruch? eBay-Verhaltensregeln sind keine Wettbewerbsvorschriften
Auf der Verkaufsplattform eBay sieht das interne Reglement vor, dass ein Anbieter für gleiche Artikel maximal drei Angebote erstellen darf; ansonsten würde er in der Trefferliste der Suchfunktion überproportional oft auftauchen und so seine Mitbewerber verdrängen. Zu dieser und auch anderen Hausregeln stellt sich nun die Frage – sind es schlichte Fair-Play-Regeln oder haben sie schon die Qualität von Wettbewerbsnormen, die dann gegebenenfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden können?
Auf der Verkaufsplattform eBay sieht das interne Reglement vor, dass ein Anbieter für gleiche Artikel maximal drei Angebote erstellen darf; ansonsten würde er in der Trefferliste der Suchfunktion überproportional oft auftauchen und so seine Mitbewerber verdrängen. Zu dieser und auch anderen Hausregeln stellt sich nun die Frage – sind es schlichte Fair-Play-Regeln oder haben sie schon die Qualität von Wettbewerbsnormen, die dann gegebenenfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden können?
Frage des Tages: Ist das Einstellen von mehr als 3 identischen Artikeln bei eBay wettbewerbswidrig (also abmahnbar)?
Antwort: Das LG Bochum hat sich erst kürzlich dagegen ausgesprochen. Weder eine gezielte Behinderung noch eine allgemeine Marktbehinderung lägen vor.
Antwort: Das LG Bochum hat sich erst kürzlich dagegen ausgesprochen. Weder eine gezielte Behinderung noch eine allgemeine Marktbehinderung lägen vor.
Neues Ungemach: Drohen den Händlern auf eBay Abmahnungen wegen mangelnder Darstellung von Pflichtangaben via WAP?
„Ein Gespenst geht um…“ auf der größten deutschen Internetauktionsplattform eBay. Durch eine fehlende oder unzureichende Darstellung zwingend vorgeschriebener Informations- bzw. Belehrungspflichten auf wap.ebay.de laufen gewerbliche Verkäufer zurzeit Gefahr, abgemahnt zu werden. Spätestens mit der Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (Beschluss vom 06.11.2007; Az.: 6 W 203/06) wurde diese Büchse der Pandora im Bereich des m-commerce geöffnet. Der Erlass neuer Entscheidungen in diesem Feld lohnt es, die Problematik genauer zu betrachten.
„Ein Gespenst geht um…“ auf der größten deutschen Internetauktionsplattform eBay. Durch eine fehlende oder unzureichende Darstellung zwingend vorgeschriebener Informations- bzw. Belehrungspflichten auf wap.ebay.de laufen gewerbliche Verkäufer zurzeit Gefahr, abgemahnt zu werden. Spätestens mit der Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (Beschluss vom 06.11.2007; Az.: 6 W 203/06) wurde diese Büchse der Pandora im Bereich des m-commerce geöffnet. Der Erlass neuer Entscheidungen in diesem Feld lohnt es, die Problematik genauer zu betrachten.
eBay-Panne: eBay sagt betroffenen Händlern Unterstützung zu
Die IT-Recht Kanzlei berichtete kürzlich über den Fall eines eBay-Händlers, der wegen einer kurzfristig aufgetretenen technischen Panne bei eBay, die zu einer falschen Darstellung seiner Rechtstexte führte, abgemahnt wurde. Nun wurde dem betroffenen Händler von eBay Unterstützung bei der Verteidigung gegen diese Abmahnung zugesagt.
Die IT-Recht Kanzlei berichtete kürzlich über den Fall eines eBay-Händlers, der wegen einer kurzfristig aufgetretenen technischen Panne bei eBay, die zu einer falschen Darstellung seiner Rechtstexte führte, abgemahnt wurde. Nun wurde dem betroffenen Händler von eBay Unterstützung bei der Verteidigung gegen diese Abmahnung zugesagt.
eBay-Panne führte zur Abmahnung
Aufgrund einer technischen Panne, die der Plattformbetreiber eBay zu verantworten hatte, wurde kürzlich ein eBay-Händler abgemahnt. Der Grund: Seine Widerrufsbelehrung, die er ausschließlich in dem hierfür vorgesehenen eBay-Textfeld „Rücknahme“ abgelegt hatte, wurde bei einer (von hunderten) Auktion nicht angezeigt.
Aufgrund einer technischen Panne, die der Plattformbetreiber eBay zu verantworten hatte, wurde kürzlich ein eBay-Händler abgemahnt. Der Grund: Seine Widerrufsbelehrung, die er ausschließlich in dem hierfür vorgesehenen eBay-Textfeld „Rücknahme“ abgelegt hatte, wurde bei einer (von hunderten) Auktion nicht angezeigt.
Auslandsversandkosten: Verlinkung auf externe Grafikdatei reicht nicht aus
Das OLG Frankfurt hat bereits [klargestellt|abmahnung-grafikdatei.html] , dass es wettbewerbswidrig sei, die Widerrufsbelehrung in Form einer Grafikdatei darzustellen. Der IT-Recht Kanzlei liegt nun eine Entscheidung des LG Berlin vor, die sich mit einem ähnlichen Thema beschäftigt: Die Darstellung der Versandkosten mittels einer externen Grafikdatei.
Das OLG Frankfurt hat bereits [klargestellt|abmahnung-grafikdatei.html] , dass es wettbewerbswidrig sei, die Widerrufsbelehrung in Form einer Grafikdatei darzustellen. Der IT-Recht Kanzlei liegt nun eine Entscheidung des LG Berlin vor, die sich mit einem ähnlichen Thema beschäftigt: Die Darstellung der Versandkosten mittels einer externen Grafikdatei.
Vorsicht bei der Einbindung von Grafikdateien mit Rechtstexten in eBay-Artikelbeschreibungen
Mit Beschluss vom 06.11.2006 (Az. 6 W 203/06) hat das OLG Frankfurt eine neue Abmahnmöglichkeit bei eBay eröffnet. So sei es wettbewerbswidrig, Waren bei eBay anzubieten und dabei die Widerrufsbelehrung nicht in den Quelltext des eBay Angebots einzubinden, sondern in Form einer Grafikdatei von einem externen Server einblenden zu lassen.
Mit Beschluss vom 06.11.2006 (Az. 6 W 203/06) hat das OLG Frankfurt eine neue Abmahnmöglichkeit bei eBay eröffnet. So sei es wettbewerbswidrig, Waren bei eBay anzubieten und dabei die Widerrufsbelehrung nicht in den Quelltext des eBay Angebots einzubinden, sondern in Form einer Grafikdatei von einem externen Server einblenden zu lassen.
Abmahnradar
Sie möchten wissen, was derzeit beim Warenverkauf über das Internet abgemahnt werden kann? Nutzen Sie den Abmahnradar der IT-Recht Kanzlei und wählen Sie einfach einen der nachfolgend genannten Abmahngründe aus:
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- E-Mail Pflichtangaben
- eBay (Panne, WAP, Kodex)
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- Falsche Suchrubrik
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- Irreführende Artikelbeschreibung
- Jugendschutz
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