Werbung mit Garantien
Achtung Abmahnung: Unzulässige Werbung mit Garantieversprechen
Eine der am häufigsten abgemahnten Werbeformen überhaupt: die Garantiewerbung. Eine uns aktuell vorliegende Abmahnung hat eine widersprüchliche Garantiewerbung mit zusätzlich fehlenden Pflichtinformationen zum Gegenstand. Was konkret abgemahnt wurde und wie Sie Ihre Garantiewerbung rechtssicher gestalten, erfahren Sie in unserem Beitrag.
Eine der am häufigsten abgemahnten Werbeformen überhaupt: die Garantiewerbung. Eine uns aktuell vorliegende Abmahnung hat eine widersprüchliche Garantiewerbung mit zusätzlich fehlenden Pflichtinformationen zum Gegenstand. Was konkret abgemahnt wurde und wie Sie Ihre Garantiewerbung rechtssicher gestalten, erfahren Sie in unserem Beitrag.
LG Bochum: Garantiewerbung muss auf Ausschlüsse hinweisen
Wer mit Garantien wirbt, muss rechtskonforme Garantiebedingungen vorhalten. Werden solche Bedingungen in einer Garantiewerbung nicht unmittelbar zugänglich gemacht, ist dort nach einem aktuellen Urteil des LG Bochum ein ausdrücklicher Hinweis auf Ausschlüsse von der Garantie erforderlich.
Wer mit Garantien wirbt, muss rechtskonforme Garantiebedingungen vorhalten. Werden solche Bedingungen in einer Garantiewerbung nicht unmittelbar zugänglich gemacht, ist dort nach einem aktuellen Urteil des LG Bochum ein ausdrücklicher Hinweis auf Ausschlüsse von der Garantie erforderlich.
Muster für Best-Price-, Geld-Zurück-, Tiefpreis- und Weihnachtsgarantie wurden überarbeitet
Die Werbung mit „Garantien“ ist sehr beliebt bei Online-Händlern. Nicht nur was klassische Beschaffenheitsgarantien als Verbürgung für gute Produktqualität betrifft. Auch weitere Garantieversprechen, wie etwa eine Tiefpreisgarantie, sind weit verbreitet. Eine kürzliche Entscheidung des EuGH sorgt hier für Handlungsbedarf.
Die Werbung mit „Garantien“ ist sehr beliebt bei Online-Händlern. Nicht nur was klassische Beschaffenheitsgarantien als Verbürgung für gute Produktqualität betrifft. Auch weitere Garantieversprechen, wie etwa eine Tiefpreisgarantie, sind weit verbreitet. Eine kürzliche Entscheidung des EuGH sorgt hier für Handlungsbedarf.
Aufgepasst: EuGH stuft „Zufriedenheitsgarantie“ als Garantie im Rechtssinn ein
Am leidigen Thema Garantiewerbung haben sich schon tausende Online-Händler die Finger verbrannt und eine lästige Abmahnung kassiert. Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich entschieden, dass der für die enormen werblichen Anforderungen relevante Garantiebegriff weit auszulegen ist und auch eine „Zufriedenheitsgarantie“ als eine Garantie im rechtlichen Sinn anzusehen ist. Das war bisher sehr umstritten und tausende Händler laufen nun Gefahr, rechtlich angreifbar zu werben.
Am leidigen Thema Garantiewerbung haben sich schon tausende Online-Händler die Finger verbrannt und eine lästige Abmahnung kassiert. Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich entschieden, dass der für die enormen werblichen Anforderungen relevante Garantiebegriff weit auszulegen ist und auch eine „Zufriedenheitsgarantie“ als eine Garantie im rechtlichen Sinn anzusehen ist. Das war bisher sehr umstritten und tausende Händler laufen nun Gefahr, rechtlich angreifbar zu werben.
Informationspflicht für Händler bei Werbung mit Garantien
Das Gesetz verpflichtet Online-Händler dazu, vor Vertragsschluss in klarer und verständlicher Weise über das Bestehen und die Bedingungen einer vorhandenen Garantie zu informieren, z.B. einer Herstellergarantie auf das angebotene Produkt. Doch die Rechtsprechung sieht hiervon Ausnahmen vor, die sich in der Praxis auf Händler auswirken. Wir erläutern dies in diesem Beitrag und geben Händlern Handlungsempfehlungen für die Werbung mit Garantien.
Das Gesetz verpflichtet Online-Händler dazu, vor Vertragsschluss in klarer und verständlicher Weise über das Bestehen und die Bedingungen einer vorhandenen Garantie zu informieren, z.B. einer Herstellergarantie auf das angebotene Produkt. Doch die Rechtsprechung sieht hiervon Ausnahmen vor, die sich in der Praxis auf Händler auswirken. Wir erläutern dies in diesem Beitrag und geben Händlern Handlungsempfehlungen für die Werbung mit Garantien.
LG Potsdam: Garantiewerbung im Produktbild löst Informationspflicht aus!
Wird im Online-Handel beim Verkauf von Produkten mit einer Herstellergarantie geworben, treffen den werbenden Händler zahlreiche Pflichten. Nunmehr ist kürzlich auch eine Entscheidung des LG Potsdam im einstweiligen Rechtsschutz ergangen, in der sich das Gericht mit einer Garantiewerbung auf einer Warenverpackung im Rahmen eines Produktbildes beschäftigen musste. Hierbei hat das Gericht die neueste Rechtsprechung des BGH berücksichtigt und eine Informationspflicht zur Garantiewerbung angenommen. Lesen Sie mehr zur Entscheidung in unserem Beitrag.
Wird im Online-Handel beim Verkauf von Produkten mit einer Herstellergarantie geworben, treffen den werbenden Händler zahlreiche Pflichten. Nunmehr ist kürzlich auch eine Entscheidung des LG Potsdam im einstweiligen Rechtsschutz ergangen, in der sich das Gericht mit einer Garantiewerbung auf einer Warenverpackung im Rahmen eines Produktbildes beschäftigen musste. Hierbei hat das Gericht die neueste Rechtsprechung des BGH berücksichtigt und eine Informationspflicht zur Garantiewerbung angenommen. Lesen Sie mehr zur Entscheidung in unserem Beitrag.
BGH: Keine generelle Pflicht zur Information über Herstellergarantien im Online-Handel
Wird ein Produkt im Online-Handel mit einer Herstellergarantie beworben, sieht das Gesetz hierfür besondere Informationspflichten des Händlers vor. Bisher war jedoch umstritten, in welchen Fällen diese Informationspflicht konkret ausgelöst wird. Mit Urteil vom 10. 11.2022 - I ZR 241/19 – hat der BGH entschieden, dass Online-Händler Verbraucher nicht näher über die Herstellergarantie für ein angebotenes Produkt informieren müssen, wenn die Garantie kein zentrales Merkmal ihres Angebots ist. Welche Rechtsfolgen sich hieraus für den Online-Handel ergeben, beleuchten wir in diesem Beitrag.
Wird ein Produkt im Online-Handel mit einer Herstellergarantie beworben, sieht das Gesetz hierfür besondere Informationspflichten des Händlers vor. Bisher war jedoch umstritten, in welchen Fällen diese Informationspflicht konkret ausgelöst wird. Mit Urteil vom 10. 11.2022 - I ZR 241/19 – hat der BGH entschieden, dass Online-Händler Verbraucher nicht näher über die Herstellergarantie für ein angebotenes Produkt informieren müssen, wenn die Garantie kein zentrales Merkmal ihres Angebots ist. Welche Rechtsfolgen sich hieraus für den Online-Handel ergeben, beleuchten wir in diesem Beitrag.
LG Düsseldorf: Garantiebedingungen nur in englischer Sprache sind wettbewerbswidrig
Der Werbung mit einer Garantie als freiwilliger Zusatzleistung außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung kommt zwar ein hoher Marketingwert zu. Allerdings sind im selben Zusammenhang strenge gesetzliche Vorgaben einzuhalten. So müssen unter anderem im unmittelbaren Zusammenhang vollständige Garantiebedingungen mit diversen Pflichtinhalten vorgehalten werden. Mit Urteil vom 08.07.2022 hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, dass Garantiebedingungen nur in englischer Sprache einen Verstoß gegen diese Garantieinformationspflicht begründen. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.
Der Werbung mit einer Garantie als freiwilliger Zusatzleistung außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung kommt zwar ein hoher Marketingwert zu. Allerdings sind im selben Zusammenhang strenge gesetzliche Vorgaben einzuhalten. So müssen unter anderem im unmittelbaren Zusammenhang vollständige Garantiebedingungen mit diversen Pflichtinhalten vorgehalten werden. Mit Urteil vom 08.07.2022 hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, dass Garantiebedingungen nur in englischer Sprache einen Verstoß gegen diese Garantieinformationspflicht begründen. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.
EuGH: Online-Händler muss nicht von sich aus über Herstellergarantie informieren
Eine gute Nachricht für den Ecommerce: Der EuGH hat entschieden, dass ein Online-Händler, der Ware anbietet, für welche deren Hersteller eine Garantieleistung einräumt, nicht zur Erwähnung der Garantie (und damit auch nicht zur Erfüllung der weitreichenden Informationspflichten) verpflichtet ist. Doch Rechtssicherheit wird dadurch nur für bestimmte Konstellationen geschaffen.
Eine gute Nachricht für den Ecommerce: Der EuGH hat entschieden, dass ein Online-Händler, der Ware anbietet, für welche deren Hersteller eine Garantieleistung einräumt, nicht zur Erwähnung der Garantie (und damit auch nicht zur Erfüllung der weitreichenden Informationspflichten) verpflichtet ist. Doch Rechtssicherheit wird dadurch nur für bestimmte Konstellationen geschaffen.
BGH fragt EuGH: Ist eine „Zufriedenheitsgarantie“ eine Garantie im Rechtssinn?
Die Werbung mit einer Garantie in einem Online-Shop ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (https://www.it-recht-kanzlei.de/muster-werbung-herstellergarantie-haendlergarantie-2022.html). Insbesondere muss dabei über die Garantiebedingungen informiert werden. Der BGH musste sich kürzlich mit einem Fall befassen, in dem mit einer „Zufriedenheitsgarantie“ geworben wurde, ohne dass hierbei auf die Garantiebedingungen hingewiesen wurde. Ob es sich dabei um eine Garantie im Rechtsinn handelt, welche die gesetzlichen Informationspflichten auslöst, hat der BGH nun dem EuGH als Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Die Werbung mit einer Garantie in einem Online-Shop ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (https://www.it-recht-kanzlei.de/muster-werbung-herstellergarantie-haendlergarantie-2022.html). Insbesondere muss dabei über die Garantiebedingungen informiert werden. Der BGH musste sich kürzlich mit einem Fall befassen, in dem mit einer „Zufriedenheitsgarantie“ geworben wurde, ohne dass hierbei auf die Garantiebedingungen hingewiesen wurde. Ob es sich dabei um eine Garantie im Rechtsinn handelt, welche die gesetzlichen Informationspflichten auslöst, hat der BGH nun dem EuGH als Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Aufgepasst bei Werbung mit kombinierter Garantie
Seit jeher birgt die Werbung mit Garantien wettbewerbsrechtlichen Zündstoff und ist Anlass für unzählige Abmahnungen. Ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt zeigt, dass bereits bei der Angabe der Garantiedauer sehr genau gearbeitet werden muss, sollen Probleme vermieden werden.
Seit jeher birgt die Werbung mit Garantien wettbewerbsrechtlichen Zündstoff und ist Anlass für unzählige Abmahnungen. Ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt zeigt, dass bereits bei der Angabe der Garantiedauer sehr genau gearbeitet werden muss, sollen Probleme vermieden werden.
Kaufrecht 2022: Neue Vorgaben bei der Werbung mit Garantien ab dem 01.01.2022
Obwohl die Werbung mit Garantien bereits aktuell rechtlich anspruchsvoll ist, werben viele Online-Händler mit einer Hersteller- oder Verkäufergarantie, weil eine solche Werbung stark absatzfördernd ist. Durch die Novellierung des Kaufrechts werden sich die Anforderungen an eine rechtskonforme Garantiewerbung mit Wirkung zum 01.01.2022 nochmals erhöhen. Lesen Sie die Details in unserem aktuellen Beitrag.
Obwohl die Werbung mit Garantien bereits aktuell rechtlich anspruchsvoll ist, werben viele Online-Händler mit einer Hersteller- oder Verkäufergarantie, weil eine solche Werbung stark absatzfördernd ist. Durch die Novellierung des Kaufrechts werden sich die Anforderungen an eine rechtskonforme Garantiewerbung mit Wirkung zum 01.01.2022 nochmals erhöhen. Lesen Sie die Details in unserem aktuellen Beitrag.
LG Bielefeld: Keine Informationspflicht des Online-Händlers in Bezug auf eine bestehende (aber nicht beworbene) Herstellergarantie!
Rund um Informationspflichten in Bezug auf Herstellergarantien ist die Rechtslage immer noch nicht abschließend geklärt. Bisher galt der Grundsatz, dass über eine solche Garantie informiert werden muss, sobald diese erwähnt bzw. aktiv beworben wird. Doch manche Gerichte waren in der Vergangenheit der Auffassung, dass eine Informationspflicht auch besteht, wenn eine solche Herstellergarantie mit keinem Wort in den Angeboten erwähnt wird. Doch es kommt frischer Wind in die Debatte: Ein weiteres Gericht (LG Bielefeld) äußerte sich zu dieser Frage, parallel legt der BGH die entscheidenden Fragen zur abschließenden Klärung dem EuGH vor. Wir klären zum derzeitigen Stand der Dinge auf!
Rund um Informationspflichten in Bezug auf Herstellergarantien ist die Rechtslage immer noch nicht abschließend geklärt. Bisher galt der Grundsatz, dass über eine solche Garantie informiert werden muss, sobald diese erwähnt bzw. aktiv beworben wird. Doch manche Gerichte waren in der Vergangenheit der Auffassung, dass eine Informationspflicht auch besteht, wenn eine solche Herstellergarantie mit keinem Wort in den Angeboten erwähnt wird. Doch es kommt frischer Wind in die Debatte: Ein weiteres Gericht (LG Bielefeld) äußerte sich zu dieser Frage, parallel legt der BGH die entscheidenden Fragen zur abschließenden Klärung dem EuGH vor. Wir klären zum derzeitigen Stand der Dinge auf!
BGH fragt EuGH: Müssen Internethändler über Herstellergarantien informieren?
Der BGH hat heute dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen vorgelegt, mit denen geklärt werden sollen, inwieweit Internethändler Verbraucher über Herstellergarantien für die angebotenen Produkte informieren müssen.
Der BGH hat heute dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen vorgelegt, mit denen geklärt werden sollen, inwieweit Internethändler Verbraucher über Herstellergarantien für die angebotenen Produkte informieren müssen.
OLG Naumburg: Keine Informationspflicht des Online-Händlers in Bezug auf eine bestehende (aber nicht beworbene) Herstellergarantie!
Die Garantiewerbung ist nach wie vor ein „Abmahn-Dauerbrenner“. Es gilt der Grundsatz, dass über eine Garantie näher informiert werden muss, sobald diese erwähnt bzw. aktiv beworben wird. Eine wesentliche Frage in diesem Zusammenhang sorgt mangels höchstrichterlicher Klärung jedoch aktuell immer noch für Rechtsunsicherheit: Besteht eine Informationspflicht in Bezug auf eine tatsächlich bestehende (Hersteller-)Garantien, wenn eine solche Garantie mit keinem Wort im Angebot erwähnt wird? Ein weiteres Oberlandesgericht (OLG Naumburg) nahm nunmehr zu dieser Frage Stellung. Wie das OLG Naumburg die Problematik rund um die Informationspflicht betreffend einer Herstellergarantie sieht und wie der aktuelle Stand der Rechtsprechung ist, lesen Sie in unserem neuen Beitrag.
Die Garantiewerbung ist nach wie vor ein „Abmahn-Dauerbrenner“. Es gilt der Grundsatz, dass über eine Garantie näher informiert werden muss, sobald diese erwähnt bzw. aktiv beworben wird. Eine wesentliche Frage in diesem Zusammenhang sorgt mangels höchstrichterlicher Klärung jedoch aktuell immer noch für Rechtsunsicherheit: Besteht eine Informationspflicht in Bezug auf eine tatsächlich bestehende (Hersteller-)Garantien, wenn eine solche Garantie mit keinem Wort im Angebot erwähnt wird? Ein weiteres Oberlandesgericht (OLG Naumburg) nahm nunmehr zu dieser Frage Stellung. Wie das OLG Naumburg die Problematik rund um die Informationspflicht betreffend einer Herstellergarantie sieht und wie der aktuelle Stand der Rechtsprechung ist, lesen Sie in unserem neuen Beitrag.
OLG Nürnberg: Auf Garantiebedingungen kann verlinkt werden, aber…
In Bezug auf die Werbung mit (Hersteller-)Garantien gilt der Grundsatz, dass über die konkreten Garantiebedingungen informiert werden muss, sobald eine solche erwähnt bzw. in sonstiger Weise beworben wird. Doch wie ist in der Praxis in Online-Angeboten in der gesetzlich geforderten klaren, verständlichen und mediengerechten Weise zu informieren? Mit dieser Frage beschäftigte sich das OLG Nürnberg (Urt. v. 10.12.2019, Az. 3 U 1021/19) und machte deutlich, wie das im Internet geht - und wie nicht.
In Bezug auf die Werbung mit (Hersteller-)Garantien gilt der Grundsatz, dass über die konkreten Garantiebedingungen informiert werden muss, sobald eine solche erwähnt bzw. in sonstiger Weise beworben wird. Doch wie ist in der Praxis in Online-Angeboten in der gesetzlich geforderten klaren, verständlichen und mediengerechten Weise zu informieren? Mit dieser Frage beschäftigte sich das OLG Nürnberg (Urt. v. 10.12.2019, Az. 3 U 1021/19) und machte deutlich, wie das im Internet geht - und wie nicht.
Aktueller Stand der Rechtsprechung: Besteht eine Pflicht des Händlers über eine Herstellergarantie zu informieren?
Die derzeitige Rechtslage im Online-Handel belastet Händler an allen Ecken und Enden mit umfassenden Informationspflichten. Ein besonders heißes Eisen sind die Informationspflichten in Bezug auf Herstellergarantien. Bisher galt der Grundsatz, dass über eine solche Garantie informiert werden muss, sobald diese erwähnt bzw. aktiv beworben wird. Doch besteht eine Informationspflicht auch, wenn eine solche Herstellergarantie mit keinem Wort in den Angeboten erwähnt wird? Wir informieren Sie dazu über den aktuellen Stand der Rechtsprechung. So viel vorweg: Entwarnung kann derzeit leider (noch) nicht gegeben werden!
Die derzeitige Rechtslage im Online-Handel belastet Händler an allen Ecken und Enden mit umfassenden Informationspflichten. Ein besonders heißes Eisen sind die Informationspflichten in Bezug auf Herstellergarantien. Bisher galt der Grundsatz, dass über eine solche Garantie informiert werden muss, sobald diese erwähnt bzw. aktiv beworben wird. Doch besteht eine Informationspflicht auch, wenn eine solche Herstellergarantie mit keinem Wort in den Angeboten erwähnt wird? Wir informieren Sie dazu über den aktuellen Stand der Rechtsprechung. So viel vorweg: Entwarnung kann derzeit leider (noch) nicht gegeben werden!
OLG Celle: Ein Händler muss nicht von sich aus über eine bestehende Herstellergarantie informieren
Die Frage, ob Händler, die gar nicht mit einer bestehenden Herstellergarantie für das von Ihnen angebotene Produkt werben wollen aufgrund einer gesetzlichen Informationspflicht zur Erwähnung der Garantie gezwungen sind, ist in der Rechtsprechung umstritten. Das OLG Celle entschied nun, dass keine Pflicht für den Verkäufer besteht.
Die Frage, ob Händler, die gar nicht mit einer bestehenden Herstellergarantie für das von Ihnen angebotene Produkt werben wollen aufgrund einer gesetzlichen Informationspflicht zur Erwähnung der Garantie gezwungen sind, ist in der Rechtsprechung umstritten. Das OLG Celle entschied nun, dass keine Pflicht für den Verkäufer besteht.
Nun auch OLG Hamm und LG Bochum: Onlinehändler müssen aktiv auf bestehende Garantien für Waren hinweisen
Die Frage, ob Händler in ihren Angeboten von sich aus aktiv auf das Bestehen einer (Hersteller)Garantie hinweisen müssen, ist in der Rechtsprechung umstritten. Nachdem zuletzt das LG Hannover dies im September 2019 verneint hat, entschied das OLG Hamm ebenso wie das LG Bochum nun im November 2019 jeweils gegenteilig.
Die Frage, ob Händler in ihren Angeboten von sich aus aktiv auf das Bestehen einer (Hersteller)Garantie hinweisen müssen, ist in der Rechtsprechung umstritten. Nachdem zuletzt das LG Hannover dies im September 2019 verneint hat, entschied das OLG Hamm ebenso wie das LG Bochum nun im November 2019 jeweils gegenteilig.
LG Hannover sieht keine Pflicht des Händlers über Herstellergarantie zu informieren
Abmahnungen wegen fehlender Informationen über eine bestehende Herstellergarantie sind aktuell groß in Mode. Das LG Hannover hat mit einer aktuellen Entscheidung der Rechtsansicht eines bekannten Abmahnverbandes eine Absage erteilt. Entwarnung für den Onlinehandel?
Abmahnungen wegen fehlender Informationen über eine bestehende Herstellergarantie sind aktuell groß in Mode. Das LG Hannover hat mit einer aktuellen Entscheidung der Rechtsansicht eines bekannten Abmahnverbandes eine Absage erteilt. Entwarnung für den Onlinehandel?
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