Werberecht - Rechtsanwälte
LG Dortmund: Fehlende Angaben zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Impressum eines Anwalts sind abmahnbar
Das Landgericht Dortmund hat einer Anwaltskanzlei im Rahmen einer einstweiligen Verfügung untersagt zu werben, ohne dabei auf der Internetpräsenz die Daten der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, insbesondere Name und Anschrift, bekanntzugeben (Beschluss vom 08.08.2011).
Das Landgericht Dortmund hat einer Anwaltskanzlei im Rahmen einer einstweiligen Verfügung untersagt zu werben, ohne dabei auf der Internetpräsenz die Daten der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, insbesondere Name und Anschrift, bekanntzugeben (Beschluss vom 08.08.2011).
LG Dresden: Irreführende Angaben im Briefkopf eines Rechtsanwalts sind abmahnbar
Das Landgericht Dresden hat entschieden, dass die alleinige Verwendung der Bezeichnung "Rechtsanwälte" in Verbindung mit der Nennung des Nachnamens eines Rechtsanwalts auf einem anwaltlichen Briefkopf wettbewerbswidrig ist, wenn eine dieser Kurzbezeichnung entsprechende Anzahl von Gesellschaftern, Angestellten oder freien Mitarbeitern auf dem Briefkopf nicht namentlich aufgeführt ist.
Das Landgericht Dresden hat entschieden, dass die alleinige Verwendung der Bezeichnung "Rechtsanwälte" in Verbindung mit der Nennung des Nachnamens eines Rechtsanwalts auf einem anwaltlichen Briefkopf wettbewerbswidrig ist, wenn eine dieser Kurzbezeichnung entsprechende Anzahl von Gesellschaftern, Angestellten oder freien Mitarbeitern auf dem Briefkopf nicht namentlich aufgeführt ist.
RAK Berlin und RAK Köln: Gehen mit Erfolg gegen neues DEKRA-Zertifikat vor
Mit Beschluss vom 19.11.2009 (Az.: 16 O 479/09) hat das Landgericht Berlin durch einstweilige Verfügung untersagt, das DEKRA-Logo im Zusammenhang mit dem Hinweis, von der DEKRA zertifizierter Anwalt auf einem bestimmten Rechtsgebiet zu sein, zu vergeben und Werbeschreiben zu versenden, mit denen die Zertifizierung und auf deren Erlangung gerichtete Fortbildungsveranstaltungen beworben werden. Das Gericht hat dem Antrag der Rechtsanwaltskammer Berlin in vollem Umfang stattgegeben. Die Gegenseite hat in der Zwischenzeit eine Abschlusserklärung abgegeben, so dass die einstweilige Verfügung rechtskräftig ist.
Mit Beschluss vom 19.11.2009 (Az.: 16 O 479/09) hat das Landgericht Berlin durch einstweilige Verfügung untersagt, das DEKRA-Logo im Zusammenhang mit dem Hinweis, von der DEKRA zertifizierter Anwalt auf einem bestimmten Rechtsgebiet zu sein, zu vergeben und Werbeschreiben zu versenden, mit denen die Zertifizierung und auf deren Erlangung gerichtete Fortbildungsveranstaltungen beworben werden. Das Gericht hat dem Antrag der Rechtsanwaltskammer Berlin in vollem Umfang stattgegeben. Die Gegenseite hat in der Zwischenzeit eine Abschlusserklärung abgegeben, so dass die einstweilige Verfügung rechtskräftig ist.
Unlautere Werbung: eines Rechtsanwalts
Das Landgericht Dresden untersagte kürzlich einem Rechtsanwalt im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss, Az. 42 HK O 345/09) damit zu werben, dass er die Zulassung für sämtliche Landgerichte und Oberlandesgerichte besäße. Auch dürfe er nicht mit dem Hinweis <em>"XXX Rechtsanwälte"</em> werben, ohne auf dem Briefkopf mindestens einen weiteren Anwalt zu benennen.
Das Landgericht Dresden untersagte kürzlich einem Rechtsanwalt im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss, Az. 42 HK O 345/09) damit zu werben, dass er die Zulassung für sämtliche Landgerichte und Oberlandesgerichte besäße. Auch dürfe er nicht mit dem Hinweis <em>"XXX Rechtsanwälte"</em> werben, ohne auf dem Briefkopf mindestens einen weiteren Anwalt zu benennen.
„Erster Fachanwalt für Erbrecht in…“ - eine irreführende Werbeaussage i.S.v. § 5 I UWG
Die Werbeanzeige eines Rechtsanwalts mit der Aussage „Erster Fachanwalt für Erbrecht in…“ ist gem. § 5 I UWG irreführend und damit als unlautere Wett-bewerbshandlung (§ 3 UWG) unzulässig, selbst wenn die Aussage unter zeitlichem Gesichtspunkt stimmt.
Die Werbeanzeige eines Rechtsanwalts mit der Aussage „Erster Fachanwalt für Erbrecht in…“ ist gem. § 5 I UWG irreführend und damit als unlautere Wett-bewerbshandlung (§ 3 UWG) unzulässig, selbst wenn die Aussage unter zeitlichem Gesichtspunkt stimmt.
LG Köln: Untersagt Werbung für „Anwaltszertifizierung“
Das Landgericht Köln hat kürzlich durch Urteil eine auf Antrag zweier Kölner Rechtsanwälte erlassene einstweilige Verfügung bestätigt, mit welcher im November 2008 die Versendung von Werbeschreiben für bestimmte Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte untersagt worden ist.
Das Landgericht Köln hat kürzlich durch Urteil eine auf Antrag zweier Kölner Rechtsanwälte erlassene einstweilige Verfügung bestätigt, mit welcher im November 2008 die Versendung von Werbeschreiben für bestimmte Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte untersagt worden ist.
LG Frankenthal: Untersagt Rechtsanwalt irreführende Werbung
Das Landgericht Frankenthal untersagte einem Rechtsanwalt im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren, zum Zwecke des Wettbewerbs auf dem Briefkopf damit zu werben, dass eine Auftretungsberechtigung an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten gegeben sei.
Das Landgericht Frankenthal untersagte einem Rechtsanwalt im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren, zum Zwecke des Wettbewerbs auf dem Briefkopf damit zu werben, dass eine Auftretungsberechtigung an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten gegeben sei.
Achtung: Zehntausende Rechtsanwälte in Deutschland sind abmahngefährdet!
Die IT-Recht Kanzlei [berichtete |abmahnung-lokalisationsprinzip.html] kürzlich über einen Kollegen, der eine einstweilige Verfügung erhielt, da er auf seinem Briefbogen angab, bei bestimmten Land- oder auch Oberlandesgerichten zugelassen zu sein. Das LG Nürnberg-Fürth entschied nun im Rahmen eines Urteils, dass die einstweilige Verfügung aufrecht zu erhalten sei.
Die IT-Recht Kanzlei [berichtete |abmahnung-lokalisationsprinzip.html] kürzlich über einen Kollegen, der eine einstweilige Verfügung erhielt, da er auf seinem Briefbogen angab, bei bestimmten Land- oder auch Oberlandesgerichten zugelassen zu sein. Das LG Nürnberg-Fürth entschied nun im Rahmen eines Urteils, dass die einstweilige Verfügung aufrecht zu erhalten sei.
Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht berufswidrig
Der Beschwerdeführer ist Fachanwalt für Familienrecht. Er bot Beratungen in einem Internetauktionshaus an. Dabei handelte es sich um zwei "Beratungen bis 60 Minuten in familien- und erbrechtlichen Fragen" mit Startpreisen von 1 € beziehungsweise 75 € und um einen "Exklusivberatungsservice (fünf Zeitstunden)" mit einem Startpreis von 500 €. Die Rechtsanwaltskammer erteilte dem Beschwerdeführer eine Rüge, da die Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in der Form von Internetauktionen berufsrechtswidrig sei. Das Anwaltsgericht bestätigte die Rüge.
Der Beschwerdeführer ist Fachanwalt für Familienrecht. Er bot Beratungen in einem Internetauktionshaus an. Dabei handelte es sich um zwei "Beratungen bis 60 Minuten in familien- und erbrechtlichen Fragen" mit Startpreisen von 1 € beziehungsweise 75 € und um einen "Exklusivberatungsservice (fünf Zeitstunden)" mit einem Startpreis von 500 €. Die Rechtsanwaltskammer erteilte dem Beschwerdeführer eine Rüge, da die Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in der Form von Internetauktionen berufsrechtswidrig sei. Das Anwaltsgericht bestätigte die Rüge.
Rechtsanwalt wegen irreführender Werbung abgemahnt!
Seitdem das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft vom 26.3.2007 (BGBl. I S. 358 ff) am 1.6.2007 in Kraft getreten ist, entfällt das bislang in § 18 BRAO normierte Lokalisationsprinzip. Wehe nun dem Anwalt, der weiter damit wirbt, bei bestimmten Land- oder auch Oberlandesgerichten zugelassen zu sein.
Seitdem das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft vom 26.3.2007 (BGBl. I S. 358 ff) am 1.6.2007 in Kraft getreten ist, entfällt das bislang in § 18 BRAO normierte Lokalisationsprinzip. Wehe nun dem Anwalt, der weiter damit wirbt, bei bestimmten Land- oder auch Oberlandesgerichten zugelassen zu sein.
Ratgeber zum Werberecht
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