Presserecht und Meinungsfreiheit
LG Hamburg: AfD - Spitzenkandidatin durfte in Satiresendung als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet werden
In einem einstweiligen Verfügungsverfahren wies die Pressekammer des LG Hamburg mit Beschluss vom 11. Mai 2017 – 324 O 217/17 wenig überraschend einen Antrag der AfD- Politikerin gegen den Norddeutschen Rundfunk zurück. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
In einem einstweiligen Verfügungsverfahren wies die Pressekammer des LG Hamburg mit Beschluss vom 11. Mai 2017 – 324 O 217/17 wenig überraschend einen Antrag der AfD- Politikerin gegen den Norddeutschen Rundfunk zurück. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Bild dir keine Meinung! Verfügung gegen Springer-Verlag wegen Berichterstattung
Der Deutsche Journalisten-Verband hat das aktuelle Vorgehen des Landgerichts Berlin gegen Medien des Axel-Springer-Verlags kritisiert. Das Landgericht hat dem Verlag jegliche Berichterstattung über mögliche Verfehlungen des brandenburgischen Innenministers im Zusammenhang mit der erfolgten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch seine frühere Partnerin untersagt. Das sieht eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vor, die dem DJV vorliegt (Az. 27 O 729/10).
Der Deutsche Journalisten-Verband hat das aktuelle Vorgehen des Landgerichts Berlin gegen Medien des Axel-Springer-Verlags kritisiert. Das Landgericht hat dem Verlag jegliche Berichterstattung über mögliche Verfehlungen des brandenburgischen Innenministers im Zusammenhang mit der erfolgten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch seine frühere Partnerin untersagt. Das sieht eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vor, die dem DJV vorliegt (Az. 27 O 729/10).
Tatsachen und Meinungen – Sind die Äußerungen rechtens?
Das Äußerungsrecht ist eine von vielen kaum beachtete Rechtsmaterie. Dabei spielt es in der Werbung – zumindest im Hintergrund – eine nicht unbedeutende Rolle. Wenn jemand etwas sagt, so ist es in der Welt und kann rechtlich bewertet werden. Wahres darf grundsätzlich gesagt, Unwahres muss im Grundsatz verschwiegen werden. Die Meinung darf man aber sagen! Oder doch nicht? Lesen dazu jetzt mehr im 15. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.
Das Äußerungsrecht ist eine von vielen kaum beachtete Rechtsmaterie. Dabei spielt es in der Werbung – zumindest im Hintergrund – eine nicht unbedeutende Rolle. Wenn jemand etwas sagt, so ist es in der Welt und kann rechtlich bewertet werden. Wahres darf grundsätzlich gesagt, Unwahres muss im Grundsatz verschwiegen werden. Die Meinung darf man aber sagen! Oder doch nicht? Lesen dazu jetzt mehr im 15. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.
„Gerüchteküche erkaltet“
Vor dem LG München I nahm die ehemalige Leiterin der KZ-Gedenkstätte in Dachau einen Historiker und Publizisten, der zudem Vorstandsmitglied der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern ist, im Verfahren der Einstweiligen Verfügung auf Unterlassung einer Behauptung in Anspruch.
Vor dem LG München I nahm die ehemalige Leiterin der KZ-Gedenkstätte in Dachau einen Historiker und Publizisten, der zudem Vorstandsmitglied der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern ist, im Verfahren der Einstweiligen Verfügung auf Unterlassung einer Behauptung in Anspruch.
Günther Jauch: Gewinnt Streit um sein Bild auf der Titelseite eines Rätselheftes
Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob dem Kläger Günther Jauch wegen der Verwendung seines Bildnisses Zahlungsansprüche zustehen. Ein Zeitschriftenverlag hatte den Kläger auf der Titelseite eines Rätselheftes mit dem Bildunterschrift "Günther Jauch zeigt mit ,Wer wird Millionär?" wie spannend Quiz sein kann" abgebildet, ohne dass das Heft einen entsprechenden redaktionellen Beitrag enthielt.
Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob dem Kläger Günther Jauch wegen der Verwendung seines Bildnisses Zahlungsansprüche zustehen. Ein Zeitschriftenverlag hatte den Kläger auf der Titelseite eines Rätselheftes mit dem Bildunterschrift "Günther Jauch zeigt mit ,Wer wird Millionär?" wie spannend Quiz sein kann" abgebildet, ohne dass das Heft einen entsprechenden redaktionellen Beitrag enthielt.
Bundesgerichtshof bestätigt Verbot von Pressefotos, die Sabine Christiansen mit Norbert Medus zeigen
Im April 2006 veröffentlichte die von der Beklagten verlegte Zeitschrift "das neue" einen Artikel, der sich mit dem damaligen Zusammensein von Sabine Christiansen, der Klägerin, mit Norbert Medus, ihrem jetzigen Ehemann, in Paris befasst. Sowohl das Titelblatt der Zeitschrift als auch der Artikel im Innenteil sind mit Fotos bebildert, die beide Personen gemeinsam zeigen. Titelblatt und Artikel enthalten u. a. den Text: "So verliebt in Paris" und "Wetten, dass sie diesen Mann bald heiratet?".
Im April 2006 veröffentlichte die von der Beklagten verlegte Zeitschrift "das neue" einen Artikel, der sich mit dem damaligen Zusammensein von Sabine Christiansen, der Klägerin, mit Norbert Medus, ihrem jetzigen Ehemann, in Paris befasst. Sowohl das Titelblatt der Zeitschrift als auch der Artikel im Innenteil sind mit Fotos bebildert, die beide Personen gemeinsam zeigen. Titelblatt und Artikel enthalten u. a. den Text: "So verliebt in Paris" und "Wetten, dass sie diesen Mann bald heiratet?".
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