Garantie

OLG Hamm: Eine „Garantiewerbung“ in eBay-Angeboten löst die Hinweispflicht nach § 477 BGB aus

Am 14. Februar 2013 entschied das OLG Hamm in der Rechtssache Az.: 4 U 182/12, dass Angebote auf eBay, die die Möglichkeit zum Sofort-Kauf eröffnen, nicht etwa eine Aufforderung zum Kauf, sondern ein bindendes Angebot darstellen. Dies hat zur Folge, dass Hinweise auf Garantien, die im Zusammenhang mit diesem Angebot stünden, stets die nach § 477 Abs. 1 S. 2 BGB geforderten Angaben zu enthalten hätten.

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Die Aussage „24 Monate Garantie auf dieses Produkt!“ kann wettbewerbswidrig sein!

Die IT-Recht Kanzlei hat bereits mehrfach vor dem [leichtfertigen Gebrauch von Aussagen zu Herstellergarantien|garantie-gewaehrleistung-werbung-abmahnung.html] gewarnt. Rechtlich unzureichende Formulierungen zu Garantien sind mittlerweile ein beliebter [Abmahngrund|abmahnung-ebay.html] . Auch das OLG Frankfurt hatte sich nun mit dem Fall eines Händlers zu beschäftigen, der seine Produkte mit einer 24-monatigen Garantie beworben hat – und daraufhin abgemahnt wurde.

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