Eintragungsfähigkeit von Marken
Ups: Sittenwidrigkeit bei Markenanmeldungen
Nicht alle Marken sind eintragungsfähig. Ein Ablehnungsgrund kann ein Verstoß gegen die guten Sitten sein, wie der EuGH jüngst bei der Marke COVIDIOT entschieden hat. Der Fall zeigt generell, dass auch mehr oder weniger kreative Wortschöpfungen nicht aus diesem Dilemma herausführen, sofern die angesprochenen Verkehrskreise wissen, was dabei gemeint ist.
Nicht alle Marken sind eintragungsfähig. Ein Ablehnungsgrund kann ein Verstoß gegen die guten Sitten sein, wie der EuGH jüngst bei der Marke COVIDIOT entschieden hat. Der Fall zeigt generell, dass auch mehr oder weniger kreative Wortschöpfungen nicht aus diesem Dilemma herausführen, sofern die angesprochenen Verkehrskreise wissen, was dabei gemeint ist.
Gefährliches Halbwissen: Die größten Irrtümer in Bezug auf Marken - Teil 2
Markenverletzungen und Abmahnungen gehören mittlerweile zum Alltag vieler Online-Händler. Und aufgrund der hohen Gegenstandswerte im Markenrecht geht es dabei immer um viel Geld. Wer als Händler mit dem Markenrecht konfrontiert wird, hat oft mit vielen Fragezeichen zu kämpfen - in diesem Bereich herrscht zunehmend gefährliches Halbwissen. Zeit, sich nochmal mit weiteren klassischen Irrtümern rund um die Marke zu beschäftigen.
Markenverletzungen und Abmahnungen gehören mittlerweile zum Alltag vieler Online-Händler. Und aufgrund der hohen Gegenstandswerte im Markenrecht geht es dabei immer um viel Geld. Wer als Händler mit dem Markenrecht konfrontiert wird, hat oft mit vielen Fragezeichen zu kämpfen - in diesem Bereich herrscht zunehmend gefährliches Halbwissen. Zeit, sich nochmal mit weiteren klassischen Irrtümern rund um die Marke zu beschäftigen.
Was darf’s denn sein: Wortmarke oder Wort-/Bildmarke?
Wer die Wahl hat, hat die Qual – das gilt auch für Markenanmeldungen und für die Wahl des richtigen Markenzeichens. Die Wortmarke besteht aus reinen Buchstaben oder Ziffern ohne grafische Elemente, während die Wort-/Bildmarke eine Kombination aus beidem ist. Letztere bietet zwar vielseitigen Schutz, birgt aber Risiken bezüglich der Schutzfähigkeit des beinhalteten Wortzeichens und des Markenverlusts bei Nichtbenutzung….
Wer die Wahl hat, hat die Qual – das gilt auch für Markenanmeldungen und für die Wahl des richtigen Markenzeichens. Die Wortmarke besteht aus reinen Buchstaben oder Ziffern ohne grafische Elemente, während die Wort-/Bildmarke eine Kombination aus beidem ist. Letztere bietet zwar vielseitigen Schutz, birgt aber Risiken bezüglich der Schutzfähigkeit des beinhalteten Wortzeichens und des Markenverlusts bei Nichtbenutzung….
Ungenügend: Kein markenrechtlicher Schutz für unbedeutende grafische Zeichengestaltung!
Kann mein Zeichen überhaupt als Marke geschützt werden? Diese Frage stellen sich viele Markenanmelder. Leicht kann die Eintragung an der markenrechtlichen Unterscheidungskraft scheitern. Anhand einer aktuellen Entscheidung des BPatG (Beschluss (25 W (pat) 547/21) vom 20.07.2023) zu einer Wort-/Bildmarke mit dem Wortbestandteil "Café de Paris" wird u.a. aufgezeigt, worauf bei fremdsprachigen Schriftzeichen abzustellen ist und welche Bedeutung die gewählten Klassen dabei insoweit haben.
Kann mein Zeichen überhaupt als Marke geschützt werden? Diese Frage stellen sich viele Markenanmelder. Leicht kann die Eintragung an der markenrechtlichen Unterscheidungskraft scheitern. Anhand einer aktuellen Entscheidung des BPatG (Beschluss (25 W (pat) 547/21) vom 20.07.2023) zu einer Wort-/Bildmarke mit dem Wortbestandteil "Café de Paris" wird u.a. aufgezeigt, worauf bei fremdsprachigen Schriftzeichen abzustellen ist und welche Bedeutung die gewählten Klassen dabei insoweit haben.
So ein Käse: Der Begriff „Emmentaler“ nicht als Unionsmarke schutzfähig
Die Branchenorganisation Emmentaler Switzerland wollte das Wortzeichen "EMMENTALER" für Käse eintragen lassen. Die Organisation wollte damit erreichen, dass nur Schweizer Emmentaler so bezeichnet werden darf. Die Eintragung wurde vom Amt zurückgewiesen, da die Marke als beschreibend angesehen wurde. Dies hat nun auch das EuG im Beschwerdeverfahren bestätigt.
Die Branchenorganisation Emmentaler Switzerland wollte das Wortzeichen "EMMENTALER" für Käse eintragen lassen. Die Organisation wollte damit erreichen, dass nur Schweizer Emmentaler so bezeichnet werden darf. Die Eintragung wurde vom Amt zurückgewiesen, da die Marke als beschreibend angesehen wurde. Dies hat nun auch das EuG im Beschwerdeverfahren bestätigt.
Eintragungshürde: Die Unterscheidungskraft bei Wortzeichen
Die Zurückweisung einer Markenanmeldung durch das zuständige Markenamt ist keine Seltenheit. Als Eintragungshindernis wird häufig die fehlende Unterscheidungskraft des Wortzeichens angeführt. Viele Anmelder versuchen daher Wortzeichen mit Bindestrichen, Groß- und Kleinschreibung oder - besonders beliebt - mit Fremdwörtern zu ergänzen. Ob diese Tricks zur Bejahung der Unterscheidungskraft bei reinen Wortzeichen führen, soll näher untersucht werden.
Die Zurückweisung einer Markenanmeldung durch das zuständige Markenamt ist keine Seltenheit. Als Eintragungshindernis wird häufig die fehlende Unterscheidungskraft des Wortzeichens angeführt. Viele Anmelder versuchen daher Wortzeichen mit Bindestrichen, Groß- und Kleinschreibung oder - besonders beliebt - mit Fremdwörtern zu ergänzen. Ob diese Tricks zur Bejahung der Unterscheidungskraft bei reinen Wortzeichen führen, soll näher untersucht werden.
Einfach einzigartig: Zur Unterscheidungskraft bei der Eintragung von Marken!
Gar nicht mal so leicht den passenden Markennamen zu finden. Und dann weist das Markenamt die Anmeldung mangels Eintragungsfähigkeit einfach zurück – wie etwa in dem aktuellen Fall des BPatG (Beschluss vom 10.05.2021, 25 W (pat) 35/20) mit der Buchstabenkombination „eLAB“. Um nicht ebenfalls eine solche Zurückweisung zu riskieren, sollten deshalb vor der Markenanmeldung einige Dinge beachtet werden…
Gar nicht mal so leicht den passenden Markennamen zu finden. Und dann weist das Markenamt die Anmeldung mangels Eintragungsfähigkeit einfach zurück – wie etwa in dem aktuellen Fall des BPatG (Beschluss vom 10.05.2021, 25 W (pat) 35/20) mit der Buchstabenkombination „eLAB“. Um nicht ebenfalls eine solche Zurückweisung zu riskieren, sollten deshalb vor der Markenanmeldung einige Dinge beachtet werden…
O´Zapft is: Finger weg von geschützten „Wiesn-Marken“
Nach zwei Jahren Corona-Zwangspause ist es in München wieder soweit - „die Wiesn“ hat begonnen. Viele Unternehmer versuchen nun die Touristen und Einheimischen mit ihren „typischen Oktoberfest- Produkten“ anzulocken. Dabei ist hier jedoch Vorsicht geboten: Einige Begriffe sind als Marke bei der DPMA geschützt. Welche Begriffe rund um die „Wiesn“ markenrechtlich geschützt sind und inwiefern Sie mit ihnen werben dürfen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Nach zwei Jahren Corona-Zwangspause ist es in München wieder soweit - „die Wiesn“ hat begonnen. Viele Unternehmer versuchen nun die Touristen und Einheimischen mit ihren „typischen Oktoberfest- Produkten“ anzulocken. Dabei ist hier jedoch Vorsicht geboten: Einige Begriffe sind als Marke bei der DPMA geschützt. Welche Begriffe rund um die „Wiesn“ markenrechtlich geschützt sind und inwiefern Sie mit ihnen werben dürfen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Böse: Markenanmeldung als Mittel des Wettbewerbskampfes unzulässig
Was ist eigentlich mit einer bösgläubigen Markenanmeldung gemeint? In einem aktuellen Urteil des LG München (Urteil vom 21.09.21; Az.: 33 O 14670/19) hatte ein langjähriger Vertriebspartner ein gemeinsam genutztes Zeichen als Marke angemeldet. Und das obwohl es innervertragliche Regelungen gab, die besagten, dass diesem das Zeichen nicht alleine zustand. Das LG München sah diese Markenanmeldung als bösgläubig und als eine gezielte Behinderung im Sinne des Wettbewerbsrechts an...
Was ist eigentlich mit einer bösgläubigen Markenanmeldung gemeint? In einem aktuellen Urteil des LG München (Urteil vom 21.09.21; Az.: 33 O 14670/19) hatte ein langjähriger Vertriebspartner ein gemeinsam genutztes Zeichen als Marke angemeldet. Und das obwohl es innervertragliche Regelungen gab, die besagten, dass diesem das Zeichen nicht alleine zustand. Das LG München sah diese Markenanmeldung als bösgläubig und als eine gezielte Behinderung im Sinne des Wettbewerbsrechts an...
Prost: Klang bei Dosenöffung nicht als Hörmarke eintragungsfähig
Der EuG äußert sich erstmals zur Eintragung einer im Audioformat dargestellten Hörmarke. Eine Audiodatei, die den Klang enthält, der beim Öffnen einer Getränkedose entsteht, gefolgt von Geräuschlosigkeit und einem Prickeln, kann nicht als Marke für verschiedene Getränke und Behälter aus Metall für Lagerung und Transport eingetragen werden, da sie nicht unterscheidungskräftig ist.
Der EuG äußert sich erstmals zur Eintragung einer im Audioformat dargestellten Hörmarke. Eine Audiodatei, die den Klang enthält, der beim Öffnen einer Getränkedose entsteht, gefolgt von Geräuschlosigkeit und einem Prickeln, kann nicht als Marke für verschiedene Getränke und Behälter aus Metall für Lagerung und Transport eingetragen werden, da sie nicht unterscheidungskräftig ist.
Kreativität gefragt: Unterscheidungskraft als Voraussetzung für Markeneintragungen
Alle wollen Marken: Aber nicht jedes Zeichen ist als Marke schützbar. Eine Grundvoraussetzung für die Eintragung einer Marke ist deren Unterscheidungskraft. Sprich: Marken müssen die Funktion, Waren oder Dienstleistungen der Markeninhaber von anderen unterscheidbar zu machen. Was es genau mit der Unterscheidungskraft auf sich hat erklären wir anhand einer aktuellen Entscheidung des BPatG hier…
Alle wollen Marken: Aber nicht jedes Zeichen ist als Marke schützbar. Eine Grundvoraussetzung für die Eintragung einer Marke ist deren Unterscheidungskraft. Sprich: Marken müssen die Funktion, Waren oder Dienstleistungen der Markeninhaber von anderen unterscheidbar zu machen. Was es genau mit der Unterscheidungskraft auf sich hat erklären wir anhand einer aktuellen Entscheidung des BPatG hier…
Really? Community-Maske als Marke angemeldet
Die Mundschutzmaske kommt nicht aus den Schlagzeilen. Nachdem es hierzu bereits einige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gab, weil die entsprechenden Angebote nicht gesetzeskonform waren (Stichwort: Schutzausrüstung), geht es nun um das Markenrecht. Und zwar: Die Bezeichnung „Community-Maske“ (=selbsthergestellte Behelfs-Mund-Nasen-Maske) wurde am 21.04.2020 als Marke beim DPMA angemeldet. Aber ist dieser Begriff wirklich schutzfähig?
Die Mundschutzmaske kommt nicht aus den Schlagzeilen. Nachdem es hierzu bereits einige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gab, weil die entsprechenden Angebote nicht gesetzeskonform waren (Stichwort: Schutzausrüstung), geht es nun um das Markenrecht. Und zwar: Die Bezeichnung „Community-Maske“ (=selbsthergestellte Behelfs-Mund-Nasen-Maske) wurde am 21.04.2020 als Marke beim DPMA angemeldet. Aber ist dieser Begriff wirklich schutzfähig?
EuG: Cannabisblatt wegen Verstoß gegen öffentliche Ordnung nicht als Marke schützbar
Auch wenn die Legalisierung von Cannabis weltweit auf dem Vormarsch ist, heißt das noch lange nicht, dass sich auch die Markenwelt für diesen Bereich öffnet. Zumindest wurde jetzt vom EuG die Anmeldung einer Marke mit Darstellung des Cannabisblatts zurückgewiesen - weil dieses Zeichen gegen die öffentliche Ordnung verstößt.
Auch wenn die Legalisierung von Cannabis weltweit auf dem Vormarsch ist, heißt das noch lange nicht, dass sich auch die Markenwelt für diesen Bereich öffnet. Zumindest wurde jetzt vom EuG die Anmeldung einer Marke mit Darstellung des Cannabisblatts zurückgewiesen - weil dieses Zeichen gegen die öffentliche Ordnung verstößt.
Eintragungsfähigkeit von Wortzeichen mit Bedeutung: Alles eine Frage der Unterscheidungskraft!
Bei weitem nicht jedes Zeichen ist als Marke schützbar. Eine Grundvoraussetzung für die Eintragung einer Marke ist deren Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Dabei muss das Zeichen unterscheidungskräftig bezüglich der konkret einzutragenden Waren oder Dienstleistungen sein. Die Unterscheidungskraft kann insbesondere bei Wortzeichen mit Bedeutung problematisch werden. Anhand einer aktuellen Entscheidung des BPatG stellen wir dar, welche Anforderungen an die Unterscheidungskraft gestellt werden.
Bei weitem nicht jedes Zeichen ist als Marke schützbar. Eine Grundvoraussetzung für die Eintragung einer Marke ist deren Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Dabei muss das Zeichen unterscheidungskräftig bezüglich der konkret einzutragenden Waren oder Dienstleistungen sein. Die Unterscheidungskraft kann insbesondere bei Wortzeichen mit Bedeutung problematisch werden. Anhand einer aktuellen Entscheidung des BPatG stellen wir dar, welche Anforderungen an die Unterscheidungskraft gestellt werden.
Schreckgespenst absolutes Schutzhindernis - wann ist eine Marke eintragungsfähig?
Nicht jedes Zeichen taugt zur Marke: Damit die gewünschte Marke eingetragen werden kann, dürfen ihr keine absoluten Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG entgegenstehen. Insbesondere die Ausschlusskriterien nach § 8 Abs. 2 Nr. 1-3 MarkenG stellen eine sehr praxisrelevante Hürde dar. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit einer Marke keine Schutzhindernisse entgegenstehen, lesen Sie in unserem Beitrag.
Nicht jedes Zeichen taugt zur Marke: Damit die gewünschte Marke eingetragen werden kann, dürfen ihr keine absoluten Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG entgegenstehen. Insbesondere die Ausschlusskriterien nach § 8 Abs. 2 Nr. 1-3 MarkenG stellen eine sehr praxisrelevante Hürde dar. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit einer Marke keine Schutzhindernisse entgegenstehen, lesen Sie in unserem Beitrag.
Keine beschreibende Angabe - zur Eintragung der Marke „Rapier
In seinem Beschluss vom 15.05.2018 (Az.: 29 W (pat) 62/17) bejahte das BPatG die Eintragungsfähigkeit des Wortzeichens „Rapier“, unter welchem die Anmelderin Nachbildungen von Autos in Spielzeugform vertrieb. Das Markenzeichen „Rapier“ auf Spielzeug, welches auf eine detailgetreue Abbildung der Realität zielt, wird laut BPatG vom Endkunden als Hinweis auf die Marke an sich - und nicht als Sachhinweis - wahrgenommen.
In seinem Beschluss vom 15.05.2018 (Az.: 29 W (pat) 62/17) bejahte das BPatG die Eintragungsfähigkeit des Wortzeichens „Rapier“, unter welchem die Anmelderin Nachbildungen von Autos in Spielzeugform vertrieb. Das Markenzeichen „Rapier“ auf Spielzeug, welches auf eine detailgetreue Abbildung der Realität zielt, wird laut BPatG vom Endkunden als Hinweis auf die Marke an sich - und nicht als Sachhinweis - wahrgenommen.
Mit allem bitte: Aber allgemeinübliche Begriffe wie "Kebabman" sind nicht markenschutzfähig
Allgemeingebräuchliche Begriffe können nicht als Wortmarken geschützt werden. Daher muss man sich Wortneuschöpfungen einfallen lassen. Eine Aneinanderreihung allgemeingebräuchlicher Worte zu einem ebenfalls nicht sehr ungewöhnlichen Wort ist aber nicht ausreichend. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundespatentgerichts zur Frage nach der Schutzfähigkeit des Wortes „Kebabman“ (Beschluss vom 8. Februar 2018, 25 W (pat) 530/17)
Allgemeingebräuchliche Begriffe können nicht als Wortmarken geschützt werden. Daher muss man sich Wortneuschöpfungen einfallen lassen. Eine Aneinanderreihung allgemeingebräuchlicher Worte zu einem ebenfalls nicht sehr ungewöhnlichen Wort ist aber nicht ausreichend. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundespatentgerichts zur Frage nach der Schutzfähigkeit des Wortes „Kebabman“ (Beschluss vom 8. Februar 2018, 25 W (pat) 530/17)
Da fehlt doch was: Fanmeile nicht als Marke eintragungsfähig
Wir weisen immer wieder gerne darauf hin: Nicht jede Marke ist eintragungsfähig - oft fehlt es an der Unterscheidungskraft. Mit seiner Entscheidung (v. 01.03.2018; Az.: 25 W (pat) 30/17) gab das BPatG der Beschwerde der Anmelderin der Marke „Fanmeile“ gegen die Zurückweisung der Anmeldung durch das DPMA nicht statt. Dem Wortzeichen „Fanmeile“ fehle jegliche Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, weshalb eine Eintragungsfähigkeit nicht gegeben sei.
Wir weisen immer wieder gerne darauf hin: Nicht jede Marke ist eintragungsfähig - oft fehlt es an der Unterscheidungskraft. Mit seiner Entscheidung (v. 01.03.2018; Az.: 25 W (pat) 30/17) gab das BPatG der Beschwerde der Anmelderin der Marke „Fanmeile“ gegen die Zurückweisung der Anmeldung durch das DPMA nicht statt. Dem Wortzeichen „Fanmeile“ fehle jegliche Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, weshalb eine Eintragungsfähigkeit nicht gegeben sei.
Kalter Kaffee:„Nespresso-Kaffeekapsel“ verliert teilweise markenrechtlichen Schutz
Die als dreidimensionale Marke geschützte „Nespresso-Kaffeekapsel“ verliert nach der Entscheidung des 25. Senats des Bundespatentgerichts vom 17. November 2017 in Deutschland teilweise ihren markenrechtlichen Schutz insoweit, als die Waren „Kaffee, Kaffeeextrakte und kaffeebasierte Zubereitungen, Kaffeeersatz und künstliche Kaffeeextrakte“ betroffen sind. Der Senat hat für diese Waren ein Schutzhindernis nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bejaht und damit die entsprechende Schutzentziehungsentscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts bestätigt.
Die als dreidimensionale Marke geschützte „Nespresso-Kaffeekapsel“ verliert nach der Entscheidung des 25. Senats des Bundespatentgerichts vom 17. November 2017 in Deutschland teilweise ihren markenrechtlichen Schutz insoweit, als die Waren „Kaffee, Kaffeeextrakte und kaffeebasierte Zubereitungen, Kaffeeersatz und künstliche Kaffeeextrakte“ betroffen sind. Der Senat hat für diese Waren ein Schutzhindernis nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bejaht und damit die entsprechende Schutzentziehungsentscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts bestätigt.
Was du heute kannst besorgen: Die Eintragungsfähigkeit einer Marke sollte vorab überprüft werden
Ob eine Marke eingetragen werden kann oder nicht, bedarf einer sehr genauen Prüfung der Voraussetzungen. Diese kann oft sehr diffizil sein – und bis in die Details der grammatikalischen Auslegung gehen, wie ein aktueller Beschluss des Bundespatentgerichtes zeigt. (BPatG, Beschluss vom 28. Oktober 2017, Az. 28 W (pat) 538/16). Wer sich also ein langes und kostspieliges Verfahren ersparen möchte, der sollte schon vorab klären, ob seine Marke eintragungsfähig ist.
Ob eine Marke eingetragen werden kann oder nicht, bedarf einer sehr genauen Prüfung der Voraussetzungen. Diese kann oft sehr diffizil sein – und bis in die Details der grammatikalischen Auslegung gehen, wie ein aktueller Beschluss des Bundespatentgerichtes zeigt. (BPatG, Beschluss vom 28. Oktober 2017, Az. 28 W (pat) 538/16). Wer sich also ein langes und kostspieliges Verfahren ersparen möchte, der sollte schon vorab klären, ob seine Marke eintragungsfähig ist.
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- Adel verpflichtet....und beschreibt: Zur Eintragungsfähigkeit des Zeichens HAUS WITTELSBACH
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