Marken mit geographischen Angaben
Prost: EU-Kommission genehmigt „Oktoberfestbier“ als neue geschützte geografische Angabe
Die EU-Kommission hat „Oktoberfestbier“ als eine neue geschützte geografische Angabe Deutschlands genehmigt. Das Siegel steht für die enge Verbindung eines Produktes mit dem Herkunftsgebiet: dort muss mindestens eine der Produktionsstufen – Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – durchlaufen werden. Das Gütezeichen bürgt für die Qualität eines hochwertigen landwirtschaftlichen Erzeugnisses oder Lebensmittels, sorgt für den Schutz gegen Missbrauch und Nachahmung der Produktbezeichnung und dient damit auch der besseren Vermarktung.
Die EU-Kommission hat „Oktoberfestbier“ als eine neue geschützte geografische Angabe Deutschlands genehmigt. Das Siegel steht für die enge Verbindung eines Produktes mit dem Herkunftsgebiet: dort muss mindestens eine der Produktionsstufen – Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – durchlaufen werden. Das Gütezeichen bürgt für die Qualität eines hochwertigen landwirtschaftlichen Erzeugnisses oder Lebensmittels, sorgt für den Schutz gegen Missbrauch und Nachahmung der Produktbezeichnung und dient damit auch der besseren Vermarktung.
EuGH: Ist doch Essig - Balsamico kann überall herkommen
Lang lebe der Balsamico-Essig. Es ging hier um den Schutz der Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ . Dieser Schutz erstreckt sich nicht auf die Verwendung ihrer nicht geografischen Begriffe wie „aceto“ und „balsamico“ - so der EuGH (C-432/189) in einem aktuellen Urteil.
Lang lebe der Balsamico-Essig. Es ging hier um den Schutz der Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ . Dieser Schutz erstreckt sich nicht auf die Verwendung ihrer nicht geografischen Begriffe wie „aceto“ und „balsamico“ - so der EuGH (C-432/189) in einem aktuellen Urteil.
Marke „Orvieto“ für Möbel nicht herkunftshinweisend – ein Überblick zum Thema
Laut Beschluss des Bundespatentgerichts vom 14. 11. 12 (26 W (pat) 2/12) steht der Anmeldung des Zeichens „Orvieto“ für die Warengruppe Möbel kein Schutzhindernis im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entgegen. Zu dem gleichen Ergebnis gelangte das BPatG bei Wortfolgen mit geografischen Herkunftsangaben in den Fällen „Salva“, „Gröhnwohld“ und „Kloster Beuerberger Naturkraft“. Demgegenüber hielt das Gericht in den Beschlüssen zu „Samoa“, „Barcelona“ und „Gizeh“ mit Hinblick auf die Bekanntheit der Orte ein Freihaltebedürfnis für gegeben.
Laut Beschluss des Bundespatentgerichts vom 14. 11. 12 (26 W (pat) 2/12) steht der Anmeldung des Zeichens „Orvieto“ für die Warengruppe Möbel kein Schutzhindernis im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entgegen. Zu dem gleichen Ergebnis gelangte das BPatG bei Wortfolgen mit geografischen Herkunftsangaben in den Fällen „Salva“, „Gröhnwohld“ und „Kloster Beuerberger Naturkraft“. Demgegenüber hielt das Gericht in den Beschlüssen zu „Samoa“, „Barcelona“ und „Gizeh“ mit Hinblick auf die Bekanntheit der Orte ein Freihaltebedürfnis für gegeben.
Schneiden,packen,Schinken: Zur Herkunftsangabe des "Schwarzwälder Schinken"
Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller hat beantragt, die Bedingungen für die Benutzung der geschützten geographischen Angabe „Schwarzwälder Schinken“ dahingehend zu ändern, dass Schwarzwälder Schinken, der fertig geschnitten und verpackt in den Handel kommt, im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden muss.
Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller hat beantragt, die Bedingungen für die Benutzung der geschützten geographischen Angabe „Schwarzwälder Schinken“ dahingehend zu ändern, dass Schwarzwälder Schinken, der fertig geschnitten und verpackt in den Handel kommt, im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden muss.
EuGH muss über die geographische Angabe "Bayerisches Bier" entscheiden
Der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat hat am 14. Februar 2008 beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg Fragen zum Umfang des Schutzes einer durch eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaften geschützten geographischen Angabe gegenüber einer international registrierten Marke vorzulegen.
Der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat hat am 14. Februar 2008 beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg Fragen zum Umfang des Schutzes einer durch eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaften geschützten geographischen Angabe gegenüber einer international registrierten Marke vorzulegen.
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