Designschutz
Man lernt nie aus: Überblick über das Designschutzrecht!
Neben dem Urheber-, Patent- und Markenrecht stellt das Design ein weiteres gewerbliches Schutzrecht dar. In Deutschland werden Designs durch das DesignG (früher als Geschmacksmustergesetz) geschützt. Das europäische Pendant ist die GGV (Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung), die ebenfalls Geschmacksmuster schützt. In diesem Artikel finden Sie nun alles Wissenswerte von der Anmeldung bis zur Verletzung des Designschutzrechts.
Neben dem Urheber-, Patent- und Markenrecht stellt das Design ein weiteres gewerbliches Schutzrecht dar. In Deutschland werden Designs durch das DesignG (früher als Geschmacksmustergesetz) geschützt. Das europäische Pendant ist die GGV (Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung), die ebenfalls Geschmacksmuster schützt. In diesem Artikel finden Sie nun alles Wissenswerte von der Anmeldung bis zur Verletzung des Designschutzrechts.
FAQ Geschmacksmuster/Design
Neben markenrechtlichen Abmahnungen nehmen im gewerblichen Rechtsschutz Abmahnungen wegen unberechtigter Nutzung von Geschmacksmustern bzw. Designs in letzter Zeit deutlich zu. Grund genug hier mal genauer hinzusehen. Um was geht es eigentlich bei einem Geschmacksmuster bzw. Design? Viele Händler können mit diesen Begrifflichkeiten wenig anfangen - und doch: Wer geschützte Muster verletzt, dem drohen ähnlich drakonische Strafen wie bei einer Markenverletzung.
Neben markenrechtlichen Abmahnungen nehmen im gewerblichen Rechtsschutz Abmahnungen wegen unberechtigter Nutzung von Geschmacksmustern bzw. Designs in letzter Zeit deutlich zu. Grund genug hier mal genauer hinzusehen. Um was geht es eigentlich bei einem Geschmacksmuster bzw. Design? Viele Händler können mit diesen Begrifflichkeiten wenig anfangen - und doch: Wer geschützte Muster verletzt, dem drohen ähnlich drakonische Strafen wie bei einer Markenverletzung.
Also doch: LEGO-Baustein soll Designschutz behalten
Wer kennt ihn nicht: Den LEGO-Baustein. Der EuG (T-515/19) hat nun entschieden, dass das EUIPO zu Unrecht das LEGO-Geschmacksmuster für nichtig erklärt hat und damit der bekannte Baustein des LEGO-Spielbaukastens erstmal weiterhin als Geschmacksmuster geschützt ist. Nun muss das EUIPO erneut entscheiden.
Wer kennt ihn nicht: Den LEGO-Baustein. Der EuG (T-515/19) hat nun entschieden, dass das EUIPO zu Unrecht das LEGO-Geschmacksmuster für nichtig erklärt hat und damit der bekannte Baustein des LEGO-Spielbaukastens erstmal weiterhin als Geschmacksmuster geschützt ist. Nun muss das EUIPO erneut entscheiden.
Wohnst du noch oder nutzt du schon? Zur Vorbenutzung eines IKEA-Betts
Der unter anderem für Designrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Annahme eines auf die Vornahme von Vorbereitungshandlungen gestützten Vorbenutzungsrechts gemäß § 41 Abs. 1 GeschmMG/DesignG voraussetzt, dass die Vorbereitungshandlungen im Inland stattgefunden haben.
Der unter anderem für Designrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Annahme eines auf die Vornahme von Vorbereitungshandlungen gestützten Vorbenutzungsrechts gemäß § 41 Abs. 1 GeschmMG/DesignG voraussetzt, dass die Vorbereitungshandlungen im Inland stattgefunden haben.
Der gorillapod tobt: Abmahnung wegen Verkauf von Kamerastativen
Der IT-Recht Kanzlei liegen mehrere geschmackmuster- und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Auftrag der DayMen US Inc. In Sachen Gorillapod wegen angeblicher Geschmacksmuster- und Lauterkeitsrechtsverletzungen durch Verkauf von rechtsverletzenden Kamerastativen vor – betroffen sind davon also alle Händler, die mit Stativen handeln, die diesen flexiblen Kamerastativen, auf dem Markt bekannt und angeboten unter der eingetragenen Marke „gorillapod“, ähneln.
Der IT-Recht Kanzlei liegen mehrere geschmackmuster- und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Auftrag der DayMen US Inc. In Sachen Gorillapod wegen angeblicher Geschmacksmuster- und Lauterkeitsrechtsverletzungen durch Verkauf von rechtsverletzenden Kamerastativen vor – betroffen sind davon also alle Händler, die mit Stativen handeln, die diesen flexiblen Kamerastativen, auf dem Markt bekannt und angeboten unter der eingetragenen Marke „gorillapod“, ähneln.
Dich erkenn ich doch - zur Anwendbarkeit wettbewerbsrechtlicher Ansprüche bei Designklau
Sofern ein Designcharakteristikum für ein bestimmtes Produkt eine unverkennbare Wiedererkennungswirkung besitzt und durch lang anhaltende Verwendung mit einer bestimmten Firma in Verbindung gebracht wird, kann dies dazu führen, dass ein Marken- und Wettbewerbsschutz zu bejahen ist. In diesem Fall liegt in der Nachahmung des speziellen Designs auch eine unlautere Handlung vor. In bestimmten Fallkonstellationen sind wettbewerbsrechtliche- und markenrechtlichen Ansprüche nebeneinander anwendbar, OLG Karlsruhe, Urteil v. 27.02.2013, Az.: 6 U 11/11.
Sofern ein Designcharakteristikum für ein bestimmtes Produkt eine unverkennbare Wiedererkennungswirkung besitzt und durch lang anhaltende Verwendung mit einer bestimmten Firma in Verbindung gebracht wird, kann dies dazu führen, dass ein Marken- und Wettbewerbsschutz zu bejahen ist. In diesem Fall liegt in der Nachahmung des speziellen Designs auch eine unlautere Handlung vor. In bestimmten Fallkonstellationen sind wettbewerbsrechtliche- und markenrechtlichen Ansprüche nebeneinander anwendbar, OLG Karlsruhe, Urteil v. 27.02.2013, Az.: 6 U 11/11.
Bundestag: Beschließt Gesetze zum internationalen Designschutz
Der Deutsche Bundestag hat heute zwei Gesetze zum internationalen Designschutz verabschiedet. Mit den Gesetzen werden das Designrecht (das sogenannte Geschmacksmusterrecht) international auf den neusten Stand gebracht und die Voraussetzungen für die Ratifikation der Genfer Akte geschaffen.
Der Deutsche Bundestag hat heute zwei Gesetze zum internationalen Designschutz verabschiedet. Mit den Gesetzen werden das Designrecht (das sogenannte Geschmacksmusterrecht) international auf den neusten Stand gebracht und die Voraussetzungen für die Ratifikation der Genfer Akte geschaffen.
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