Keyword, Adword, Metatag als Markenverletzung
Die Gedanken sind frei - auch bei Unternehmenskritik durch Metatags
Die Verwendung eines Namens in einem Metatag zur Ausübung von Unternehmenskritik ist von der Meinungsfreiheit gem. Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt. Diese Grundaussage beansprucht auch dann Geltung, wenn der Name des Unternehmens oder sogar der des Unternehmers als natürliche Person selbst zwecks besserer Auffindbarkeit in Suchmaschinen als Metatag benutzt wird. Ein Unterlassungsanspruch hiergegen ist insoweit zu verneinen, solange die ausgeübte Kritik sachlich und objektiv bleibt. Eine Grenze und damit ein Unterlassungsanspruch ist bei einer bloßen Schmähkritik zu bejahen, vgl. OLG München, Urteil vom 9 Februar 2012, Az. 6 U 2488/11.
Die Verwendung eines Namens in einem Metatag zur Ausübung von Unternehmenskritik ist von der Meinungsfreiheit gem. Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt. Diese Grundaussage beansprucht auch dann Geltung, wenn der Name des Unternehmens oder sogar der des Unternehmers als natürliche Person selbst zwecks besserer Auffindbarkeit in Suchmaschinen als Metatag benutzt wird. Ein Unterlassungsanspruch hiergegen ist insoweit zu verneinen, solange die ausgeübte Kritik sachlich und objektiv bleibt. Eine Grenze und damit ein Unterlassungsanspruch ist bei einer bloßen Schmähkritik zu bejahen, vgl. OLG München, Urteil vom 9 Februar 2012, Az. 6 U 2488/11.
Regelmässig unzulässig: Die bekannte Marke als adword
Auch wenn eine Wortmarke aufgrund ausreichender Bekanntheit und Unterscheidungskraft eingetragen ist, garantiert das dem Markeninhaber nicht zwangsläufig, dass nicht andere Mitbewerber die geschützte Marke für eigene Werbezwecke einsetzen. Mitbewerber können die Marke – obwohl eingetragen – als Keyword/AdWord über den Internetreferenzierungsdienst von Google verwenden, um ihre eigenen ähnlich gelagerten Produkte zu bewerben.
Auch wenn eine Wortmarke aufgrund ausreichender Bekanntheit und Unterscheidungskraft eingetragen ist, garantiert das dem Markeninhaber nicht zwangsläufig, dass nicht andere Mitbewerber die geschützte Marke für eigene Werbezwecke einsetzen. Mitbewerber können die Marke – obwohl eingetragen – als Keyword/AdWord über den Internetreferenzierungsdienst von Google verwenden, um ihre eigenen ähnlich gelagerten Produkte zu bewerben.
Irreführende Werbung durch Metatags mit fremden Marken
Nachdem der BGH schon mehrfach darüber zu befinden hatte, ab wann die Nutzung von Metatags markenrechtliche Unterlassungsansprüche hervorrufen kann, befand nun auch der EuGH im Rahmen einer Vorlagefrage hierzu. Er kam dabei zu dem Schluss, dass die Verwendung von fremden Markennamen als Metatag durchaus als markenrechtlich relevant anzusehen ist und Unterlassungsansprüche des Markennameninhabers nach sich ziehen kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn in eigenen Metatags Konkurrenznamen oder dessen Produktbezeichnungen verwendet werden, (EuGH, Urteil vom 11.07.2013, Az.: 2006/114/EG).
Nachdem der BGH schon mehrfach darüber zu befinden hatte, ab wann die Nutzung von Metatags markenrechtliche Unterlassungsansprüche hervorrufen kann, befand nun auch der EuGH im Rahmen einer Vorlagefrage hierzu. Er kam dabei zu dem Schluss, dass die Verwendung von fremden Markennamen als Metatag durchaus als markenrechtlich relevant anzusehen ist und Unterlassungsansprüche des Markennameninhabers nach sich ziehen kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn in eigenen Metatags Konkurrenznamen oder dessen Produktbezeichnungen verwendet werden, (EuGH, Urteil vom 11.07.2013, Az.: 2006/114/EG).
Es bleibt dabei: BGH zur Zulässigkeit von Keyords-Werbung
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit des Keyword-Advertising, bei dem Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts die Werbung eines Dritten angezeigt wird, bestätigt und präzisiert.
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit des Keyword-Advertising, bei dem Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts die Werbung eines Dritten angezeigt wird, bestätigt und präzisiert.
Google Adwords: IT-Recht Kanzlei veröffentlicht Beitrag in MMR
Nach dem EuGH - Urteil (Urteil vom 23.03.2010, Az.: C.236/08) zur Google-Adwords Werbung hatten sich nun die ersten deutschen Gerichte mit der Thematik auseinanderzusetzen und die Vorgaben des höchsten europäischen Gerichts mehr oder minder umzusetzen. Hierzu hat Rechtsanwalt F. Barth einen Beitrag in der Fachzeitschrift Mutlimedia und Recht (MMR 5/2011) veröffentlicht.
Nach dem EuGH - Urteil (Urteil vom 23.03.2010, Az.: C.236/08) zur Google-Adwords Werbung hatten sich nun die ersten deutschen Gerichte mit der Thematik auseinanderzusetzen und die Vorgaben des höchsten europäischen Gerichts mehr oder minder umzusetzen. Hierzu hat Rechtsanwalt F. Barth einen Beitrag in der Fachzeitschrift Mutlimedia und Recht (MMR 5/2011) veröffentlicht.
EuGH: Kein Markenrechtsverstoß bei Google-Adwords-Werbung
In einer aktuellen Entscheidung hat der EuGH (Urteil vom 23.03.2010, Az. C-236/08 bis C-238/08) entschieden, dass das Google-Adwords-System keinen Verstoß gegen das Markenrecht darstellt.
In einer aktuellen Entscheidung hat der EuGH (Urteil vom 23.03.2010, Az. C-236/08 bis C-238/08) entschieden, dass das Google-Adwords-System keinen Verstoß gegen das Markenrecht darstellt.
Markeninhaber aufgepasst: Google ermöglicht unkomplizierte AdWord-Sperrung
Ende vergangenen Jahres häuften sich noch die Abmahnungen wegen vermeintlicher Rechtsverletzungen durch die Verwendung fremder Marken als Google AdWords. Gespannt warten die Parteien dieser Streitigkeiten auf die vom Europäischen Gerichtshof hierzu angekündigten Entscheidungen. Doch es gibt noch einen anderen wirksamen Weg, um AdWord-Werbung zu verhindern.
Ende vergangenen Jahres häuften sich noch die Abmahnungen wegen vermeintlicher Rechtsverletzungen durch die Verwendung fremder Marken als Google AdWords. Gespannt warten die Parteien dieser Streitigkeiten auf die vom Europäischen Gerichtshof hierzu angekündigten Entscheidungen. Doch es gibt noch einen anderen wirksamen Weg, um AdWord-Werbung zu verhindern.
IT-Recht Kanzlei kommentiert BGH-Entscheidung über markenrechtliche Relevanz der Google Adwords Werbung
Heute hat der Bundesgerichtshof in drei Verfahren über die Frage entschieden, ob die Verwendung von Marken oder geschäftlichen Bezeichnungen als Google-Adword eine Markenrechtsverletzung darstellt. Den relevantesten Fall hat er dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, in den anderen beiden Entscheidungen jeweils eine Markenrechtsverletzung abgelehnt.
Heute hat der Bundesgerichtshof in drei Verfahren über die Frage entschieden, ob die Verwendung von Marken oder geschäftlichen Bezeichnungen als Google-Adword eine Markenrechtsverletzung darstellt. Den relevantesten Fall hat er dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, in den anderen beiden Entscheidungen jeweils eine Markenrechtsverletzung abgelehnt.
Anwaltswerbung mit Google Adwords keine Markenverletzung
In der scheinbar unendlichen Geschichte um das Thema Google Adwords ist das Schlusswort des BGH wahrscheinlich nur noch eine Frage der Zeit. Bis dahin bleibt nur in schöner Regelmäßigkeit die Urteile der Landes- und Oberlandesgerichte zu verfolgen, die hier hin und wieder Überraschungen bringen.
In der scheinbar unendlichen Geschichte um das Thema Google Adwords ist das Schlusswort des BGH wahrscheinlich nur noch eine Frage der Zeit. Bis dahin bleibt nur in schöner Regelmäßigkeit die Urteile der Landes- und Oberlandesgerichte zu verfolgen, die hier hin und wieder Überraschungen bringen.
OLG Frankfurt: Verwendung einer fremden Marke als Keyword für eine Internet-Suchmaschine zulässig
Der für Rechtsstreitigkeiten aus dem Markenrecht zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat in einem Beschluss vom 26.2.2008 entschieden, dass die Verwendung einer fremden Marke als Keyword für eine sogenannte "AdWord-Werbung" in einer Internet-Suchmaschine keine kennzeichenrechtliche relevante Benutzerhandlung darstellt.
Der für Rechtsstreitigkeiten aus dem Markenrecht zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat in einem Beschluss vom 26.2.2008 entschieden, dass die Verwendung einer fremden Marke als Keyword für eine sogenannte "AdWord-Werbung" in einer Internet-Suchmaschine keine kennzeichenrechtliche relevante Benutzerhandlung darstellt.
Adword Selling als Markenverletzung oder unlautere Wettbewerbshandlung?
Eines der zur Zeit großen rechtlichen Streitthemen im Internet ist das sog. "Adword Selling". Die deutschen Gerichte haben in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden, so dass die Rechtslage nicht vollkommen geklärt ist. Die relevanten einschlägigen Rechtsgebiete sind dabei das Marken- und das Wettbewerbsrecht. Die IT-Recht Kanzlei gibt im Folgenden einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und zeigt, welche rechtliche Risiken im Moment bestehen.
Eines der zur Zeit großen rechtlichen Streitthemen im Internet ist das sog. "Adword Selling". Die deutschen Gerichte haben in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden, so dass die Rechtslage nicht vollkommen geklärt ist. Die relevanten einschlägigen Rechtsgebiete sind dabei das Marken- und das Wettbewerbsrecht. Die IT-Recht Kanzlei gibt im Folgenden einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und zeigt, welche rechtliche Risiken im Moment bestehen.
OLG Köln: Keywordwerbung ist keine Markenverletzung
Die Keywordwerbung ist bislang von den Gerichten hinsichtlich ihrer markenrechtlichen Relevanz sehr unterschiedlich beurteilt worden. Eine klare Linie ist hier noch nicht erkennbar. Das OLG Köln hat in seinem Urteil vom 31.08.2007 (Az: 6 U 48/07) entschieden, dass die Keywordwerbung keine Markenverletzung darstellt.
Die Keywordwerbung ist bislang von den Gerichten hinsichtlich ihrer markenrechtlichen Relevanz sehr unterschiedlich beurteilt worden. Eine klare Linie ist hier noch nicht erkennbar. Das OLG Köln hat in seinem Urteil vom 31.08.2007 (Az: 6 U 48/07) entschieden, dass die Keywordwerbung keine Markenverletzung darstellt.
Unerlaubte Verwendung eines fremden Namens in Metatag einer Internetseite ist unzulässig
Erst im Mai vergangenen Jahres hatte der BGH (Urteil vom 18.05.2006, Az. I ZR 183/03) entschieden, dass die Benutzung fremder Kennzeichen im Quelltext einer Internetseite, insbesondere innerhalb der Metatags, eine markenrechtliche Verletzung darstellt. Der IT-Recht-Kanzlei ist nun ein Fall zugetragen worden, in dem ein Mandant wegen der unerlaubten Verwendung eines fremden Personennamens im Metatag seiner Internetseite abgemahnt wurde. Auszugsweise heißt es in dem anwaltlichen Schreiben:
Erst im Mai vergangenen Jahres hatte der BGH (Urteil vom 18.05.2006, Az. I ZR 183/03) entschieden, dass die Benutzung fremder Kennzeichen im Quelltext einer Internetseite, insbesondere innerhalb der Metatags, eine markenrechtliche Verletzung darstellt. Der IT-Recht-Kanzlei ist nun ein Fall zugetragen worden, in dem ein Mandant wegen der unerlaubten Verwendung eines fremden Personennamens im Metatag seiner Internetseite abgemahnt wurde. Auszugsweise heißt es in dem anwaltlichen Schreiben:
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