Linkhaftung
(Hyper-)Links - einfach gesetzt, aber schwer gehaftet?
Tim Berners-Lee rief 1989 eine der wichtigsten Funktionen des Internets ins Leben: den Hyperlink. Heutzutage sind Hyperlinks ein wesentlicher Bestandteil der digitalen Kommunikation. Allerdings haben sie auch rechtliche Fragen aufgeworfen, die die Rechtsprechung bis heute beschäftigen. Wann ist das Setzen eines Hyperlinks erlaubt und wann kann der Linksetzende haftbar gemacht werden? Muss man auch für verlinkte rechtswidrige Inhalte Dritter haften? Erfahren Sie mehr über dieses Thema in diesem Beitrag.
Tim Berners-Lee rief 1989 eine der wichtigsten Funktionen des Internets ins Leben: den Hyperlink. Heutzutage sind Hyperlinks ein wesentlicher Bestandteil der digitalen Kommunikation. Allerdings haben sie auch rechtliche Fragen aufgeworfen, die die Rechtsprechung bis heute beschäftigen. Wann ist das Setzen eines Hyperlinks erlaubt und wann kann der Linksetzende haftbar gemacht werden? Muss man auch für verlinkte rechtswidrige Inhalte Dritter haften? Erfahren Sie mehr über dieses Thema in diesem Beitrag.
LG Traunstein: Website-Betreiber haften für über Inline-Linking eingebettete Inhalte
Hotlinking oder Inline-Linking bezeichnet das Einbetten von Medien in eine Webseite, die auf einem anderen Server als die sie enthaltende Website gespeichert sind. Fraglich ist, ob ein Website-Betreiber für die so eingebundenen (unzulässigen) Inhalte auch haften muss. Das Landgericht Traunstein (Urteil vom 30.03.2023 - Az.: 1 HK O 2790/22) hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass eine Haftung gegeben ist, wenn die verlinkten Inhalte zu eigen gemacht werden - in diesem Fall besteht eine Haftung wie für eigene Inhalte. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Traunstein in unserem Beitrag.
Hotlinking oder Inline-Linking bezeichnet das Einbetten von Medien in eine Webseite, die auf einem anderen Server als die sie enthaltende Website gespeichert sind. Fraglich ist, ob ein Website-Betreiber für die so eingebundenen (unzulässigen) Inhalte auch haften muss. Das Landgericht Traunstein (Urteil vom 30.03.2023 - Az.: 1 HK O 2790/22) hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass eine Haftung gegeben ist, wenn die verlinkten Inhalte zu eigen gemacht werden - in diesem Fall besteht eine Haftung wie für eigene Inhalte. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Traunstein in unserem Beitrag.
OLG Karlsruhe: Linkhaftung von Suchmaschinenbetreiber nur bei konkretem Hinweis auf Rechtsverletzung
Verlinkt nochmal: Google und jede andere Suchmaschine haftet für Rechtverletzungen (hier: Persönlichkeitsrechtsverletzung) nur nach einem konkreten Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung. Sofern der Suchmaschinenbetreiber dann den rechtsverletzenden Link sperrt ist alles gut.
Verlinkt nochmal: Google und jede andere Suchmaschine haftet für Rechtverletzungen (hier: Persönlichkeitsrechtsverletzung) nur nach einem konkreten Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung. Sofern der Suchmaschinenbetreiber dann den rechtsverletzenden Link sperrt ist alles gut.
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