Versicherter Versand
Händler aufgepasst: Aktuell wird die Werbung mit einem "sicheren Versand" abgemahnt
Derzeit mahnt ein bekannter Abmahnverband ab, wird mit einem sicheren Versand der Ware geworben. Im Gegensatz zu den Abmahnklassikern „versicherter“ und „unversicherter“ Versand, die sich bereits als Tabuwörter bei den Händler eingebrannt haben, trifft man die Werbung mit einem sicheren Versand doch recht häufig an.
Derzeit mahnt ein bekannter Abmahnverband ab, wird mit einem sicheren Versand der Ware geworben. Im Gegensatz zu den Abmahnklassikern „versicherter“ und „unversicherter“ Versand, die sich bereits als Tabuwörter bei den Händler eingebrannt haben, trifft man die Werbung mit einem sicheren Versand doch recht häufig an.
KG Berlin: Der Hinweis auf einen "versicherten" Versand ist irreführend und abmahnbar
Vermehrt kommt es immer wieder vor, dass Unternehmer Werbung mit Selbstverständlichkeiten betreiben und somit Verbraucher täuschen. Die Grenz der zulässigen Werbung wird dabei schnell überschritten. Wann eine solche Werbung unzulässig ist, hat der BGH mehrmals klargestellt. In einer aktuellen Entscheidung des KG Berlin mit Urteil vom 03.02.2016 (Az. 103 O 120/15) wurde das Urteil des obersten Gerichtshofs auf den hier vorliegenden Fall übernommen.
Vermehrt kommt es immer wieder vor, dass Unternehmer Werbung mit Selbstverständlichkeiten betreiben und somit Verbraucher täuschen. Die Grenz der zulässigen Werbung wird dabei schnell überschritten. Wann eine solche Werbung unzulässig ist, hat der BGH mehrmals klargestellt. In einer aktuellen Entscheidung des KG Berlin mit Urteil vom 03.02.2016 (Az. 103 O 120/15) wurde das Urteil des obersten Gerichtshofs auf den hier vorliegenden Fall übernommen.
LG Stuttgart: Die Klausel "versicherter Versand" ist wettbewerbswidrig
Das LG Stuttgart entschied durch Beschluss vom 26.06.2008 (Az. 35 O 66/08), dass es wettbewerbswidrig sei, gewerbliche Warenangebote im Internet mit dem Hinweis "versicherter Versand" zu bewerben.
Das LG Stuttgart entschied durch Beschluss vom 26.06.2008 (Az. 35 O 66/08), dass es wettbewerbswidrig sei, gewerbliche Warenangebote im Internet mit dem Hinweis "versicherter Versand" zu bewerben.
Abmahnradar
Sie möchten wissen, was derzeit beim Warenverkauf über das Internet abgemahnt werden kann? Nutzen Sie den Abmahnradar der IT-Recht Kanzlei und wählen Sie einfach einen der nachfolgend genannten Abmahngründe aus:
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