Versicherter Versand

Aktuell: Werbung mit einem "sicheren Versand" wird abgemahnt

Derzeit mahnt ein bekannter Abmahnverband Händler ab, die mit einem sicheren Versand ihrer Ware werben.

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KG Berlin: Der Hinweis auf einen "versicherten" Versand ist irreführend und abmahnbar

Vermehrt kommt es immer wieder vor, dass Unternehmer Werbung mit Selbstverständlichkeiten betreiben und somit Verbraucher täuschen. Die Grenz der zulässigen Werbung wird dabei schnell überschritten. Wann eine solche Werbung unzulässig ist, hat der BGH mehrmals klargestellt. In einer aktuellen Entscheidung des KG Berlin mit Urteil vom 03.02.2016 (Az. 103 O 120/15) wurde das Urteil des obersten Gerichtshofs auf den hier vorliegenden Fall übernommen.

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LG Stuttgart: Die Klausel "versicherter Versand" ist wettbewerbswidrig

Das LG Stuttgart entschied durch Beschluss vom 26.06.2008 (Az. 35 O 66/08), dass es wettbewerbswidrig sei, gewerbliche Warenangebote im Internet mit dem Hinweis "versicherter Versand" zu bewerben.

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