Pay-TV Verträge

Bundesgerichtshof entscheidet über die Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen

Die Beklagte, Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG, bietet über einen so genannten Pay-TV-Sender bundesweit Bezahlfernsehen an. Ihre Kunden empfangen private Fernsehprogramme im Abonnement gegen Entgelt; die Abonnementpakete variieren nach Inhalt, Umfang und Laufzeit.

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