Mehrwertdiensteangebote

Pflicht zur Korrektur von Preisangaben: Neue Tarife für 0180x-Rufnummern

Seit dem 01.12.2021 gilt eine TKG-Änderung, nach der die Bundesnetzagentur die Unterscheidung zwischen Festnetz- und Mobilfunktarifen für Mehrwertrufnummern aufgehoben und neue Preise festgelegt hat.

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"Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung bleibt weiterhin verboten

Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 25. Juni 2008 eine Entscheidung zum Verbot von Anrufwerbung getroffen.

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Vorsicht bei Mehrwertdienstangeboten

Macht ein Netzbetreiber die Vergütung für die Nutzung von Mehrwertdienstangeboten Dritter als eigene Forderungen geltend, muss er sich Täuschungshandlungen des Mehrwertdienstanbieters entgegenhalten lassen.

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Kein Entgelt für nicht nachvollziehbare Premium SMS-Dienstleistungen!

Es ist ein häufiges Problem: Mobilfunkunternehmen machen im Namen und im Auftrag von (meist dubiosen) Dienstleistern gegenüber ihren Kunden Gebühren für teure Premium SMS-Dienste geltend und der Kunde behauptet, er habe derlei Leistungen zu keinem Zeit angefordert, ja geschweige denn in Anspruch genommen. Wer trägt hier nun für einen entsprechenden Vertragsschluss die Beweislast?

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