Unverlangte SMS-Werbung
Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS
Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Beklagte unterhält das Kundenbindungs- und Rabattsystem "Payback". Der Kläger nimmt den Beklagten im Wesentlichen auf Unterlassung der Verwendung dreier Klauseln in Anspruch, die dieser in Papierformularen verwendet, mit denen sich Verbraucher zur Teilnahme am Rabattprogramm anmelden können.
Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Beklagte unterhält das Kundenbindungs- und Rabattsystem "Payback". Der Kläger nimmt den Beklagten im Wesentlichen auf Unterlassung der Verwendung dreier Klauseln in Anspruch, die dieser in Papierformularen verwendet, mit denen sich Verbraucher zur Teilnahme am Rabattprogramm anmelden können.
Unverlangte SMS-Werbung: BGH beschert Verbraucher wichtigen Sieg
Der Bundesgerichthof hat eine wegweisende Entscheidung zugunsten des Vebrauchers gefällt. Danach hat nun jeder Inhaber eines privat genutzten Mobilfunkanschlusses, dem eine unverlangte Werbe-SMS zugesandt worden ist das Recht, von der Telefongesellschaft die Auskunft über Namen und Anschrift des Inhabers des Anschlusses zu verlangen, von dem aus die Nachricht versandt worden ist.
Der Bundesgerichthof hat eine wegweisende Entscheidung zugunsten des Vebrauchers gefällt. Danach hat nun jeder Inhaber eines privat genutzten Mobilfunkanschlusses, dem eine unverlangte Werbe-SMS zugesandt worden ist das Recht, von der Telefongesellschaft die Auskunft über Namen und Anschrift des Inhabers des Anschlusses zu verlangen, von dem aus die Nachricht versandt worden ist.
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) Claudia Hautumm / PIXELIO · Bild 2) Kirstin / PIXELIO