Internetlockfallen
Nepper, Schlepper, Bauernfänger: Vorsicht bei Veröffentlichungsangeboten von Firmendaten
Das Amtsgericht München warnt Firmen davor, Angebote und Rechnungen von Unternehmen, die die Veröffentlichung der Firmendaten in sogenannten Gewerberegistern oder Verwaltungsregistern anbieten, ungeprüft zu bezahlen.
Das Amtsgericht München warnt Firmen davor, Angebote und Rechnungen von Unternehmen, die die Veröffentlichung der Firmendaten in sogenannten Gewerberegistern oder Verwaltungsregistern anbieten, ungeprüft zu bezahlen.
Mit "Button"-Lösung Kostenfallen im Internet vermeiden
Die SPD-Fraktion möchte den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet verbessern. In einem Gesetzentwurf (17/2409) drängt sie, die sogenannte ”Button“-Lösung einzuführen. Ein im Internet geschlossener Vertrag würde demnach nur dann wirksam werden, wenn der Verbraucher einen gesonderten, besonders grafisch hervorgehobenen Hinweis (”button“), auf dem der Preis enthalten sei, durch Anklicken bestätigen würde.
Die SPD-Fraktion möchte den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet verbessern. In einem Gesetzentwurf (17/2409) drängt sie, die sogenannte ”Button“-Lösung einzuführen. Ein im Internet geschlossener Vertrag würde demnach nur dann wirksam werden, wenn der Verbraucher einen gesonderten, besonders grafisch hervorgehobenen Hinweis (”button“), auf dem der Preis enthalten sei, durch Anklicken bestätigen würde.
Kostenfallen im Internet: Internetanbieter Online Service Ltd. muss Gewinn offenlegen
Der [Verbraucherzentrale Bundesverband|http://www.vzbv.de] (vzbv) hat beim juristischen Kampf gegen Kostenfallen im Internet einen Etappensieg errungen. Der Internetanbieter Online Service Ltd. muss die Gewinne offenlegen, die er mit so genannten Kostenfallen erzielt hat.
Der [Verbraucherzentrale Bundesverband|http://www.vzbv.de] (vzbv) hat beim juristischen Kampf gegen Kostenfallen im Internet einen Etappensieg errungen. Der Internetanbieter Online Service Ltd. muss die Gewinne offenlegen, die er mit so genannten Kostenfallen erzielt hat.
Rechtsanwalt Nagel im Gespräch mit "Bayern5 aktuell" zum Thema Internetlockfallen
Die IT-Recht-Kanzlei hatte in der Vergangenheit bereits mehrmals über dubiose Machenschaften diverser Dienstanbieter im Internet berichtet, deren Geschäftskonzept vor allem darin besteht, ahnungslose Internetnutzer mit scheinbar kostenlosen Angeboten in die Kostenfalle zu locken. Mittlerweile hat dieses Phänomen auch die Medienlandschaft erobert.
Die IT-Recht-Kanzlei hatte in der Vergangenheit bereits mehrmals über dubiose Machenschaften diverser Dienstanbieter im Internet berichtet, deren Geschäftskonzept vor allem darin besteht, ahnungslose Internetnutzer mit scheinbar kostenlosen Angeboten in die Kostenfalle zu locken. Mittlerweile hat dieses Phänomen auch die Medienlandschaft erobert.
Musterschreiben: IT-Recht-Kanzlei unterstützt Opfer von Internet-Lockfallen
Obwohl die IT-Recht-Kanzlei bereits mehrmals über das Phänomen von Internet-Lockfallen berichtete, erreichen uns in diesem Bereich nach wie vor fast täglich neue Fälle, in denen verunsicherte Internet-Nutzer um Rat fragen.
Obwohl die IT-Recht-Kanzlei bereits mehrmals über das Phänomen von Internet-Lockfallen berichtete, erreichen uns in diesem Bereich nach wie vor fast täglich neue Fälle, in denen verunsicherte Internet-Nutzer um Rat fragen.
Urteil gegen Lock-Domainbetreiber!
Die IT-Recht Kanzlei berichtete bereits mehrfach über [ *„Internetfallen“* |index.php?id=dl_Abzocke%20im%20Internet] . Diese bedienen sich angeblicher Gratis-Angebote um Internetnutzer anzulocken mit der regelmäßigen Folge, dass Letzteren eine böse Überraschung in Form einer kostenpflichtigen Vertragsbindung droht. Nun klagte einer dieser „Lock-Domain“ Betreiber und gab damit erstmals einem Gericht die Möglichkeit, eine typische Internet-Vertragsfalle genauer in Augenschein zu nehmen…
Die IT-Recht Kanzlei berichtete bereits mehrfach über [ *„Internetfallen“* |index.php?id=dl_Abzocke%20im%20Internet] . Diese bedienen sich angeblicher Gratis-Angebote um Internetnutzer anzulocken mit der regelmäßigen Folge, dass Letzteren eine böse Überraschung in Form einer kostenpflichtigen Vertragsbindung droht. Nun klagte einer dieser „Lock-Domain“ Betreiber und gab damit erstmals einem Gericht die Möglichkeit, eine typische Internet-Vertragsfalle genauer in Augenschein zu nehmen…
IT-Recht Kanzlei bezieht Stellung gegenüber Lock-Domain-Betreiberin
Gerade in letzter Zeit wenden sich mehr und mehr genervte Internetnutzer an die IT-Recht Kanzlei, die von ihren negativen Erfahrungen mit den alltäglichen Fallstricken des „E-Commerce“ (= elektronischer Handel) berichten. Immer wieder geht es dabei auch um Websites (böse Zungen sprechen von sog. „Köder-Domains“), die überaus ansprechend „designed“ sind und deren bunte Startseiten dem Besucher nützliche Gratisinhalte oder zumindest witzige Dienstleistungen zu versprechen scheinen.
Gerade in letzter Zeit wenden sich mehr und mehr genervte Internetnutzer an die IT-Recht Kanzlei, die von ihren negativen Erfahrungen mit den alltäglichen Fallstricken des „E-Commerce“ (= elektronischer Handel) berichten. Immer wieder geht es dabei auch um Websites (böse Zungen sprechen von sog. „Köder-Domains“), die überaus ansprechend „designed“ sind und deren bunte Startseiten dem Besucher nützliche Gratisinhalte oder zumindest witzige Dienstleistungen zu versprechen scheinen.
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