Unberechtigter Schufa-Eintrag
Vorsicht bei ungerechtfertigten Drohungen mit "Schufa-Meldungen"!
Nach Ansicht des AG Plön darf eine "SCHUFA"-Meldung nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass *bestrittene* Zahlungsverpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen und auch entsprechende Drohungen unzulässig sind.
Nach Ansicht des AG Plön darf eine "SCHUFA"-Meldung nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass *bestrittene* Zahlungsverpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen und auch entsprechende Drohungen unzulässig sind.