Unberechtigter Schufa-Eintrag

Vorsicht bei ungerechtfertigten Drohungen mit "Schufa-Meldungen"!

Nach Ansicht des AG Plön darf eine "SCHUFA"-Meldung nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass *bestrittene* Zahlungsverpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen und auch entsprechende Drohungen unzulässig sind.

1 min 2
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei