Prozessuales
Zurückgenommene Kontosperre: Social-Media-Konzern muss Prozesskosten tragen
Bei rechtswidrigen Kontosperren durch Social-Media-Konzerne können Sie eilige gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Aber wer trägt die Prozesskosten, wenn das Profil schon freigegeben wird bevor das Gericht entscheiden kann?
Bei rechtswidrigen Kontosperren durch Social-Media-Konzerne können Sie eilige gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Aber wer trägt die Prozesskosten, wenn das Profil schon freigegeben wird bevor das Gericht entscheiden kann?
BGH: Unterlassungserklärung muss nicht unbedingt im Original vorliegen
Bei Abmahnungen sehen wir immer wieder, dass die abmahnende Seite vom Abgemahnten die Vorlage einer unterschriebenen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung im Original fordert. Die Übermittlung einer bloßen elektronischen Kopie bzw. eines Scans wird - wenn überhaupt - häufig nur dann akzeptiert, wenn das unterschriebene Original innerhalb einer bestimmten Nachfrist nachgereicht wird. Nun hat der BGH die Konstellation entschieden. Wir ordnen die neue Rechtsprechung ein und geben Händlern hierzu konkrete Handlungsempfehlungen.
Bei Abmahnungen sehen wir immer wieder, dass die abmahnende Seite vom Abgemahnten die Vorlage einer unterschriebenen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung im Original fordert. Die Übermittlung einer bloßen elektronischen Kopie bzw. eines Scans wird - wenn überhaupt - häufig nur dann akzeptiert, wenn das unterschriebene Original innerhalb einer bestimmten Nachfrist nachgereicht wird. Nun hat der BGH die Konstellation entschieden. Wir ordnen die neue Rechtsprechung ein und geben Händlern hierzu konkrete Handlungsempfehlungen.
Das „Erschleichen“ einer einstweiligen Verfügung – keine gute Idee!
Im Wettbewerbsrecht ist es regelmäßig eilig: Der Mitbewerber kann daher bereits binnen weniger Tage nach dem Wettbewerbsverstoß einen gerichtlichen Titel im Eilverfahren erlangen, eine sogenannte einstweilige Verfügung. Dabei wird die Rechtslage meist nur sehr oberflächlich beleuchtet und nicht selten unter Verschweigen relevanter Tatsachen zumindest vorläufiger Vollzug zu Lasten des Abgemahnten geschaffen. Warum ein Verschweigen von Einlassungen des Abgemahnten dabei keine gute Idee ist, möchten wir in unserem aktuellen Beitrag darstellen.
Im Wettbewerbsrecht ist es regelmäßig eilig: Der Mitbewerber kann daher bereits binnen weniger Tage nach dem Wettbewerbsverstoß einen gerichtlichen Titel im Eilverfahren erlangen, eine sogenannte einstweilige Verfügung. Dabei wird die Rechtslage meist nur sehr oberflächlich beleuchtet und nicht selten unter Verschweigen relevanter Tatsachen zumindest vorläufiger Vollzug zu Lasten des Abgemahnten geschaffen. Warum ein Verschweigen von Einlassungen des Abgemahnten dabei keine gute Idee ist, möchten wir in unserem aktuellen Beitrag darstellen.
OLG Schleswig: Nach Mitbewerberabmahnung ist eine Unterlassungserklärung ohne Strafbewehrung ausreichend
Im Dezember 2020 wurden die Vorgaben des Abmahnrechts im Wettbewerbsbereich reformiert, um missbräuchliche Abmahnungen einzudämmen. Dabei wurde auch geregelt, dass auf die Abmahnung durch einen Mitbewerber hin im Regelfall „nur“ eine Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafeversprechen abgegeben werden muss. Doch erledigt eine solche nicht nur die Abmahnung, sondern auch den Unterlassungsanspruch oder kann der Abmahner diesen trotzdem noch gerichtlich weiterverfolgen?
Im Dezember 2020 wurden die Vorgaben des Abmahnrechts im Wettbewerbsbereich reformiert, um missbräuchliche Abmahnungen einzudämmen. Dabei wurde auch geregelt, dass auf die Abmahnung durch einen Mitbewerber hin im Regelfall „nur“ eine Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafeversprechen abgegeben werden muss. Doch erledigt eine solche nicht nur die Abmahnung, sondern auch den Unterlassungsanspruch oder kann der Abmahner diesen trotzdem noch gerichtlich weiterverfolgen?
Wie Du mir, so ich Dir: Gegenabmahnung nach BGH zulässige Waffe im Wettbewerbsrecht
Mancher Abmahner ist so naiv, vor Aussprache der eigenen Abmahnung seinen Internetauftritt nicht auf rechtliche Fehler hin zu prüfen. Für den Abgemahnten bietet es sich dann geradezu als Steilvorlage an, auf die Abmahnung mit einer Gegenabmahnung zu reagieren. Doch ist eine solche Retourkutsche überhaupt zulässig? Der BGH hat nun eine Antwort parat.
Mancher Abmahner ist so naiv, vor Aussprache der eigenen Abmahnung seinen Internetauftritt nicht auf rechtliche Fehler hin zu prüfen. Für den Abgemahnten bietet es sich dann geradezu als Steilvorlage an, auf die Abmahnung mit einer Gegenabmahnung zu reagieren. Doch ist eine solche Retourkutsche überhaupt zulässig? Der BGH hat nun eine Antwort parat.
Die Einstweilige Verfügung: Und wie man darauf reagieren kann!
Wer als Privatperson oder Unternehmer eine Abmahnung erhalten hat und auf diese nicht oder nicht ausreichend reagiert, riskiert den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen sich. Oftmals kennen die Betroffenen gar nicht die Bedeutung einer solchen Verfügung, geschweige denn, dass Sie wüssten, wie man hierauf zu reagieren hat. Dies kann unter Umständen zu nicht unerheblichen weiteren Kosten für den Betroffenen führen. Der nachfolgende Beitrag soll daher etwas Licht ins Dunkel dieses Rechtsinstruments bringen und Betroffenen ggf. auch Reaktionsmöglichkeiten aufzeigen.
Wer als Privatperson oder Unternehmer eine Abmahnung erhalten hat und auf diese nicht oder nicht ausreichend reagiert, riskiert den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen sich. Oftmals kennen die Betroffenen gar nicht die Bedeutung einer solchen Verfügung, geschweige denn, dass Sie wüssten, wie man hierauf zu reagieren hat. Dies kann unter Umständen zu nicht unerheblichen weiteren Kosten für den Betroffenen führen. Der nachfolgende Beitrag soll daher etwas Licht ins Dunkel dieses Rechtsinstruments bringen und Betroffenen ggf. auch Reaktionsmöglichkeiten aufzeigen.
OLG Frankfurt a.M.: Abgemahnter Onlinehändler haftet auch für irreführende Alteinträge bei Google
Verstößt ein Händler gegen das Wettbewerbsrecht und wird daraufhin abgemahnt, ist er verpflichtet den Verstoß einzustellen und Sorge dafür zu tragen, dass sich ein gleichartiger Verstoß nicht widerholt. Was kann aber dabei vom Händler genau erwartet werden? Besteht die Pflicht auf Dritte, deren Handeln ihm wirtschaftlich zu Gute kommt, einzuwirken wenn diese den Verstoß eigenständig fortführen? In seinem rechtskräftigen Urteil vom 22.08.2019 (Az. 6 U 83/19), nimmt das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Händler nun erstaunlich weit in die Pflicht.
Verstößt ein Händler gegen das Wettbewerbsrecht und wird daraufhin abgemahnt, ist er verpflichtet den Verstoß einzustellen und Sorge dafür zu tragen, dass sich ein gleichartiger Verstoß nicht widerholt. Was kann aber dabei vom Händler genau erwartet werden? Besteht die Pflicht auf Dritte, deren Handeln ihm wirtschaftlich zu Gute kommt, einzuwirken wenn diese den Verstoß eigenständig fortführen? In seinem rechtskräftigen Urteil vom 22.08.2019 (Az. 6 U 83/19), nimmt das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Händler nun erstaunlich weit in die Pflicht.
Achtung Vertragsstrafe: Unterlassungserklärung verpflichtet zur Cache-Löschung bei Google
Shop-Betreiber, die eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, müssen die beanstandeten Inhalte von der eigenen Webseite löschen. Doch müssen Online-Händler auch darauf hinwirken, dass Google, Bing, Yahoo und Co. die beanstandeten Inhalte löschen?
Shop-Betreiber, die eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, müssen die beanstandeten Inhalte von der eigenen Webseite löschen. Doch müssen Online-Händler auch darauf hinwirken, dass Google, Bing, Yahoo und Co. die beanstandeten Inhalte löschen?
OLG Zweibrücken: Zeitliche Reichweite der Online-Recherchepflicht eines Unterlassungschuldners
Hat ein Unterlassungsschuldner eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, obliegt diesem eine dahingehende Recherchepflicht, nachzuprüfen, ob und wo der abgemahnte Rechtsverstoß im Internet überall abrufbar ist. Das OLG Zweibrücken hatte sich in diesem Zusammenhang nunmehr mit der Frage beschäftigt, wie weit der zeitliche Umfang einer solchen Rercherchepflicht zu ziehen ist. Lesen hierzu mehr in unserem heutigen Beitrag.
Hat ein Unterlassungsschuldner eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, obliegt diesem eine dahingehende Recherchepflicht, nachzuprüfen, ob und wo der abgemahnte Rechtsverstoß im Internet überall abrufbar ist. Das OLG Zweibrücken hatte sich in diesem Zusammenhang nunmehr mit der Frage beschäftigt, wie weit der zeitliche Umfang einer solchen Rercherchepflicht zu ziehen ist. Lesen hierzu mehr in unserem heutigen Beitrag.
Potestativbedingungen in Unterlassungserklärungen – funktioniert das?
Unterlassungsansprüche – Kaum ein Unternehmer ist davor wirklich geschützt. Schnell wurde für den eigenen Internetauftritt noch ein fremdes Bild aus dem Internet entnommen, unlauteres wettbewerbswidriges Verhalten an den Tag gelegt oder ein Markenrecht verletzt. Nicht selten hat dies eine Abmahnung nebst Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs zur Folge. Der Anspruchsinhaber kann und möchte das natürlich nicht dulden. Und wer sich – bei einer berechtigten Abmahnung - vor einer (teuren und zeitintensiven) Klage schützen will, sollte lieber freiwillig eine Unterlassungserklärung abgeben. Doch was passiert, wenn die mit der Abmahnung geforderte Unterlassungserklärung modifiziert und mit einer Bedingung versehen wird?
Unterlassungsansprüche – Kaum ein Unternehmer ist davor wirklich geschützt. Schnell wurde für den eigenen Internetauftritt noch ein fremdes Bild aus dem Internet entnommen, unlauteres wettbewerbswidriges Verhalten an den Tag gelegt oder ein Markenrecht verletzt. Nicht selten hat dies eine Abmahnung nebst Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs zur Folge. Der Anspruchsinhaber kann und möchte das natürlich nicht dulden. Und wer sich – bei einer berechtigten Abmahnung - vor einer (teuren und zeitintensiven) Klage schützen will, sollte lieber freiwillig eine Unterlassungserklärung abgeben. Doch was passiert, wenn die mit der Abmahnung geforderte Unterlassungserklärung modifiziert und mit einer Bedingung versehen wird?
Verwirkung von Vertragsstrafe, obwohl Verstoß nicht selbst begangen?
Bei einer Wettbewerbsverletzung ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung das gängigste Mittel, um einen kostenintensiven Wettbewerbsprozess zu vermeiden. Durch eine solche Unterlassungserklärung wird die vermutete Wiederholungsgefahr ausgeräumt, so dass der geltend gemachte Unterlassungsanspruch erlischt. Im Wirtschaftsleben stellt eine Unterlassungserklärung jedoch eine erheblich Belastung für den Unterlassungsschuldner dar. Die „Vertragsstrafenfalle“ schnappt schneller zu, als mancher denkt.
Bei einer Wettbewerbsverletzung ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung das gängigste Mittel, um einen kostenintensiven Wettbewerbsprozess zu vermeiden. Durch eine solche Unterlassungserklärung wird die vermutete Wiederholungsgefahr ausgeräumt, so dass der geltend gemachte Unterlassungsanspruch erlischt. Im Wirtschaftsleben stellt eine Unterlassungserklärung jedoch eine erheblich Belastung für den Unterlassungsschuldner dar. Die „Vertragsstrafenfalle“ schnappt schneller zu, als mancher denkt.
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben – neues Vorbringen in der Berufungsinstanz
Erste Instanz verloren – auf in die Berufung? Will die unterlegene Partei in der Berufungsinstanz Sachvortrag nachschieben, den sie in der ersten Instanz nicht vorgetragen hat, wird es schwierig. Denn eine „Flucht in die Berufung“ gibt es nicht mehr seitdem in der Zivilprozessordnung normiert wurde, dass die Berufungsinstanz keine neue Tatsacheninstanz ist...
Erste Instanz verloren – auf in die Berufung? Will die unterlegene Partei in der Berufungsinstanz Sachvortrag nachschieben, den sie in der ersten Instanz nicht vorgetragen hat, wird es schwierig. Denn eine „Flucht in die Berufung“ gibt es nicht mehr seitdem in der Zivilprozessordnung normiert wurde, dass die Berufungsinstanz keine neue Tatsacheninstanz ist...
OLG Hamburg: Risiko der Prozesskostentragung bei vorheriger Abmahnung per Übergabe-Einschreiben
Vor dem OLG Hamburg (Beschluss vom 25.04.2012, Az.: 3 W 2/12) wurde ein Fall verhandelt, der zeigt, dass auf die Zustellung einer Abmahnung per Übergabe-Einschreiben nicht in jedem Fall Verlass ist. Dies kann zu Problemen führen, denn bei einer nicht zugestellten Abmahnung trägt der Abmahnende die Prozesskosten der einstweiligen Verfügung, wenn der Abgemahnte eine einstweilige Verfügung sofort anerkennt.
Vor dem OLG Hamburg (Beschluss vom 25.04.2012, Az.: 3 W 2/12) wurde ein Fall verhandelt, der zeigt, dass auf die Zustellung einer Abmahnung per Übergabe-Einschreiben nicht in jedem Fall Verlass ist. Dies kann zu Problemen führen, denn bei einer nicht zugestellten Abmahnung trägt der Abmahnende die Prozesskosten der einstweiligen Verfügung, wenn der Abgemahnte eine einstweilige Verfügung sofort anerkennt.
LG München I: Versand der Abmahnung per einfachem Postbrief und Fax genügt als Zugangsnachweis
Das Landgericht München I hatte im Rahmen einer Kostenwiderspruchsentscheidung (Urteil vom 28.07.2011, Az.: 17 HK O 6767/11; Entscheidung noch nicht rechtskräftig) festgehalten, dass die Versendung einer Abmahnung als Fax und einfachem Postbrief zur Glaubhaftmachung grundsätzlich ausreicht, um den Zugang einer Abmahnung nachzuweisen, sofern der Abgemahnte zuvor behauptet, ihn habe die Abmahnung nicht erreicht.
Das Landgericht München I hatte im Rahmen einer Kostenwiderspruchsentscheidung (Urteil vom 28.07.2011, Az.: 17 HK O 6767/11; Entscheidung noch nicht rechtskräftig) festgehalten, dass die Versendung einer Abmahnung als Fax und einfachem Postbrief zur Glaubhaftmachung grundsätzlich ausreicht, um den Zugang einer Abmahnung nachzuweisen, sofern der Abgemahnte zuvor behauptet, ihn habe die Abmahnung nicht erreicht.
LG Berlin: Kein Anspruch auf Auskunft und Schadensersatzfeststellung
Das Landgericht Berlin hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 29.06.2010, Az.: 103 O 17/10) darüber zu befinden, ob dem Kläger ein Anspruch auf Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht neben den geltend gemachten Unterlassungsansprüchen zusteht. Oftmals werden im Zusammenhang mit Unterlassungsansprüchen auch die flankierenden Auskunfts- und Schadensersatzfeststellungsansprüche gefordert, obwohl ein Schadensersatzanspruch in der Folge nur in den seltensten Fällen tatsächlich geltend gemacht wird. Das Landgericht Berlin verneinte nun in seiner Entscheidung die vorstehenden Ansprüche.
Das Landgericht Berlin hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 29.06.2010, Az.: 103 O 17/10) darüber zu befinden, ob dem Kläger ein Anspruch auf Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht neben den geltend gemachten Unterlassungsansprüchen zusteht. Oftmals werden im Zusammenhang mit Unterlassungsansprüchen auch die flankierenden Auskunfts- und Schadensersatzfeststellungsansprüche gefordert, obwohl ein Schadensersatzanspruch in der Folge nur in den seltensten Fällen tatsächlich geltend gemacht wird. Das Landgericht Berlin verneinte nun in seiner Entscheidung die vorstehenden Ansprüche.
Zuständigkeit der deutschen Gerichte: Für Klage gegen Internetveröffentlichung der New York Times
Die deutschen Gerichte sind für eine Klage wegen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch einen im Internet abrufbaren Artikel international zuständig, wenn der Artikel deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist.
Die deutschen Gerichte sind für eine Klage wegen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch einen im Internet abrufbaren Artikel international zuständig, wenn der Artikel deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist.
OLG Hamburg: Wettbewerbsverein bekommt nach eigener Abmahnung nicht die Kosten einer beauftragten anwaltlichen Zweitabmahnung erstattet
Das OLG Hamburg hatte in einer Berufungsentscheidung (vom 11.03.2009; Az.: 5 U 35/08) darüber zu befinden, ob ein Wettbewerbsverein neben seinen eigenen Pauschalkosten für eine ausgesprochene Abmahnung auch die Kosten für die Beanspruchung eines Rechtsanwalts für das Aussprechen einer Zweitabmahnung in derselben Sache erfolgreich geltend machen kann.
Das OLG Hamburg hatte in einer Berufungsentscheidung (vom 11.03.2009; Az.: 5 U 35/08) darüber zu befinden, ob ein Wettbewerbsverein neben seinen eigenen Pauschalkosten für eine ausgesprochene Abmahnung auch die Kosten für die Beanspruchung eines Rechtsanwalts für das Aussprechen einer Zweitabmahnung in derselben Sache erfolgreich geltend machen kann.
OLG Celle: Indizien eines rechtsmissbräuchlichen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs
Das OLG Celle hat sich in seiner Entscheidung (Urteil vom 30.07.2009; Az.: 13 U 77/09) mit einer ganzen Reihe von Indizien zur Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs beschäftigt. Die IT-Recht Kanzlei nimmt diese Entscheidung zum Anlass, einige Indizien für die rechtsmissbräuchliche wettbewerbsrechtliche Anspruchsverfolgung vorzustellen.
Das OLG Celle hat sich in seiner Entscheidung (Urteil vom 30.07.2009; Az.: 13 U 77/09) mit einer ganzen Reihe von Indizien zur Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs beschäftigt. Die IT-Recht Kanzlei nimmt diese Entscheidung zum Anlass, einige Indizien für die rechtsmissbräuchliche wettbewerbsrechtliche Anspruchsverfolgung vorzustellen.
Unternehmer: Muss Wettbewerber Detektivkosten ersetzen
Die Parteien, zwei u.a. im Rhein-Neckar-Raum tätige Plakatierungsunternehmen, sind Wettbewerber. Der Kläger verdächtigte den Beklagten, systematisch Plakate abzuhängen und zu beschädigen, die der Kläger aufgehängt hatte; er hatte in der Vergangenheit bereits einen entsprechenden Verbotstitel erwirkt. Um seinen Verdacht belegen zu können, schaltete er eine Detektei ein, die den Beklagten observierte und bei ihm einen Mitarbeiter als Praktikanten einschleuste...
Die Parteien, zwei u.a. im Rhein-Neckar-Raum tätige Plakatierungsunternehmen, sind Wettbewerber. Der Kläger verdächtigte den Beklagten, systematisch Plakate abzuhängen und zu beschädigen, die der Kläger aufgehängt hatte; er hatte in der Vergangenheit bereits einen entsprechenden Verbotstitel erwirkt. Um seinen Verdacht belegen zu können, schaltete er eine Detektei ein, die den Beklagten observierte und bei ihm einen Mitarbeiter als Praktikanten einschleuste...
Brandenburgisches Oberlandesgericht: Geht gegen missbräuchliche Abmahnungen von Wettbewerbsverstößen vor
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat in einer Reihe kürzlich ergangener Entscheidungen Beschwerden gegen Entscheidungen der Landgerichte im Land Brandenburg zurückgewiesen, mit denen der Erlass von einstweiligen Verfügungen wegen unlauterer Werbung begehrt wurde.
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat in einer Reihe kürzlich ergangener Entscheidungen Beschwerden gegen Entscheidungen der Landgerichte im Land Brandenburg zurückgewiesen, mit denen der Erlass von einstweiligen Verfügungen wegen unlauterer Werbung begehrt wurde.
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Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
- Luftkonditionierern
- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen
- Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen
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Informationen zu wichtigen Gesetzen
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- Elektrogesetz
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- Verpackungsgesetz
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