Müssen Händler die Einsendekosten zur Mängelprüfung übernehmen?
Händler haben vor Anerkennung etwaiger Gewährleistungsansprüche das Recht, die beanstandete Ware auf Mängel zu untersuchen. Im Fernabsatz kann dazu regelmäßig die Einsendung der vermeintlich mangelhaften Ware verlangt werden. Doch wer trägt in diesem Fall die Einsendekosten?