Haftung für Bilder, Texte, Videos
„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ - BGH zur Haftung des Webseiten-Betreibers für Urheberrechtsverletzungen
Das Urteil vom 4. Juli 2013 (Az. I ZR 39/12) des Bundesgerichtshofes sollte Webseiten-Betreiber aufhorchen lassen. Der BGH entschied darin, dass Webseiten-Betreiber nun auch dann für Urheberrechtsverletzungen haften, wenn der fragliche Inhalt zwar von einem Dritten stammt, dieser jedoch von dem Betreiber selbst hochgeladen wurde. In diesem Fall besteht nämlich eine Kontrollmöglichkeit und somit auch eine Kontrollpflicht des Betreibers der Webseite.
Das Urteil vom 4. Juli 2013 (Az. I ZR 39/12) des Bundesgerichtshofes sollte Webseiten-Betreiber aufhorchen lassen. Der BGH entschied darin, dass Webseiten-Betreiber nun auch dann für Urheberrechtsverletzungen haften, wenn der fragliche Inhalt zwar von einem Dritten stammt, dieser jedoch von dem Betreiber selbst hochgeladen wurde. In diesem Fall besteht nämlich eine Kontrollmöglichkeit und somit auch eine Kontrollpflicht des Betreibers der Webseite.
Haftung für Werbung auch ohne Kenntnis
Das OLG Frankfurt (Urteil vom 05.08.2010, Az. 6 U 67/09) hat entschieden, dass der Inhaber einer Goldankaufsagentur für ohne sein Wissen veröffentlichte Werbung haften muss, wenn die Werbung durch einen Beauftragten geschaltet worden ist.
Das OLG Frankfurt (Urteil vom 05.08.2010, Az. 6 U 67/09) hat entschieden, dass der Inhaber einer Goldankaufsagentur für ohne sein Wissen veröffentlichte Werbung haften muss, wenn die Werbung durch einen Beauftragten geschaltet worden ist.
Zeitschriftenverleger: muss Werbeanzeigen vor Veröffentlichung prüfen
Das OLG Köln hat entschieden (Urteil vom 27.08.2010, Az. 6 U 43/10), dass ein Verlag für Werbeanzeigen haftet, wenn diese grobe und unschwer erkennbare Wettbewerbsverstöße beinhalten. Der Herausgeber sei verpflichtet sämtliche Werbeanzeigen vor Erscheinen zu überprüfen.
Das OLG Köln hat entschieden (Urteil vom 27.08.2010, Az. 6 U 43/10), dass ein Verlag für Werbeanzeigen haftet, wenn diese grobe und unschwer erkennbare Wettbewerbsverstöße beinhalten. Der Herausgeber sei verpflichtet sämtliche Werbeanzeigen vor Erscheinen zu überprüfen.
Kampf der Social Networks vor Gericht: StudiVZ behauptet sich gegen Facebook
StudiVZ – eine Kopie von Facebook? Unlautere Nachahmung des Layouts und Klau des Quellcodes, so lautet der Vorwurf der Facebook Ltd. Die US-Firma zog deshalb gegen die Holtzbrinck-Tochter StudiVZ Ltd. vor das LG Köln. Die Richter sahen das jedoch anders und wiesen die Klage gegen StudiVZ in allen Punkten ab (Urteil vom 16.6.2009, Az. 33 O 374/08). Jetzt geht Facebook in Berufung…
StudiVZ – eine Kopie von Facebook? Unlautere Nachahmung des Layouts und Klau des Quellcodes, so lautet der Vorwurf der Facebook Ltd. Die US-Firma zog deshalb gegen die Holtzbrinck-Tochter StudiVZ Ltd. vor das LG Köln. Die Richter sahen das jedoch anders und wiesen die Klage gegen StudiVZ in allen Punkten ab (Urteil vom 16.6.2009, Az. 33 O 374/08). Jetzt geht Facebook in Berufung…
Vorsicht: Beim Einbinden von Videos auf Ihrer Plattform!
Zum Schadensersatz wegen unberechtigter Veröffentlichung eines Videos und dem Anspruch aus Auskunft über die Höhe der Werbeerlöse: Der Urheber eines Videos klagte erfolgreich gegen die Online-Repräsentanz einer großen Zeitung. Diese müssen nun ihre mit Hilfe des Videos erzielten Werbeerlöse offenlegen und so eine genaue Schadensberechnung für den Videofilmer ermöglichen.
Zum Schadensersatz wegen unberechtigter Veröffentlichung eines Videos und dem Anspruch aus Auskunft über die Höhe der Werbeerlöse: Der Urheber eines Videos klagte erfolgreich gegen die Online-Repräsentanz einer großen Zeitung. Diese müssen nun ihre mit Hilfe des Videos erzielten Werbeerlöse offenlegen und so eine genaue Schadensberechnung für den Videofilmer ermöglichen.
Provider’s Liability: For Insults Online
Service providers play a key role in daily internet life. Without them, publishing contents on the WWW would not be possible. Practically seen, they are the gateway to the Internet and often are in the crosshairs whenever rights are infringed by others. This article will discuss to what degree Internet providers can be held liable for legal infringements of third parties.
Service providers play a key role in daily internet life. Without them, publishing contents on the WWW would not be possible. Practically seen, they are the gateway to the Internet and often are in the crosshairs whenever rights are infringed by others. This article will discuss to what degree Internet providers can be held liable for legal infringements of third parties.
OLG-Düsseldorf versus Vorinstanz: Doch keine Haftung des Admin-C
Das LG Düsseldorf hatte den beklagten Admin-C noch verurteilt. Doch der wehrte sich und zog vor das OLG Düsseldorf – mit Erfolg: Im Gegensatz zur Vorinstanz verneint das OLG die Haftung des Admin-C wegen einer Rechtsverletzung Dritter durch die .de-Domain. Trotz des Urteils bleibt es aber dabei: Es besteht ein Haftungsrisiko, auch wenn der Admin-C nicht zugleich Domaininhaber ist…
Das LG Düsseldorf hatte den beklagten Admin-C noch verurteilt. Doch der wehrte sich und zog vor das OLG Düsseldorf – mit Erfolg: Im Gegensatz zur Vorinstanz verneint das OLG die Haftung des Admin-C wegen einer Rechtsverletzung Dritter durch die .de-Domain. Trotz des Urteils bleibt es aber dabei: Es besteht ein Haftungsrisiko, auch wenn der Admin-C nicht zugleich Domaininhaber ist…
User Generated Content - Haftungsminimierung leicht gemacht
Wer anderen ermöglicht, auf seiner Webseite Inhalte zu veröffentlichen, riskiert eine Haftung für die Beiträge Dritter. Schon die Abmahnung aufgrund eines Unterlassungsanspruchs kann dem Betreiber Kosten um 1.000 Euro bescheren. Praxistipps zur Reduzierung des Haftungsrisikos enthält der Artikel „ [Online-Forum, Blog & Co. – Kleines Haftungs-ABC für den Betreiber|ratgeber-haftung-blog.html] “. Unser folgender Beitrag zeigt, wie Nutzungsbedingungen dem Betreiber helfen…
Wer anderen ermöglicht, auf seiner Webseite Inhalte zu veröffentlichen, riskiert eine Haftung für die Beiträge Dritter. Schon die Abmahnung aufgrund eines Unterlassungsanspruchs kann dem Betreiber Kosten um 1.000 Euro bescheren. Praxistipps zur Reduzierung des Haftungsrisikos enthält der Artikel „ [Online-Forum, Blog & Co. – Kleines Haftungs-ABC für den Betreiber|ratgeber-haftung-blog.html] “. Unser folgender Beitrag zeigt, wie Nutzungsbedingungen dem Betreiber helfen…
Vorsicht im Umgang mit eBay-Account Daten: Haftung für Angebote von Dritten
Der BGH hat darüber entschieden, dass der Inhaber eines Mitgliedskontos (Accounts) bei der Internet-Auktionsplattform eBay dafür haftet, dass andere Personen unter Nutzung seines Accounts Waren anbieten und dabei Rechte Dritter verletzen, soweit der Inhaber seine Daten vor dem Zugriff Dritter nicht ausreichend gesichert hat.
Der BGH hat darüber entschieden, dass der Inhaber eines Mitgliedskontos (Accounts) bei der Internet-Auktionsplattform eBay dafür haftet, dass andere Personen unter Nutzung seines Accounts Waren anbieten und dabei Rechte Dritter verletzen, soweit der Inhaber seine Daten vor dem Zugriff Dritter nicht ausreichend gesichert hat.
Online-Forum, Blog & Co. – Kleines Haftungs-ABC für den Betreiber
Online-Foren, Blogs, Chats, Gästebucheinträge, Wikis – Webseiten, auf denen Internet-Nutzer Beiträge online stellen können, erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch wer haftet, wenn solche Beiträge gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen? Meist gehen Dritte, die durch einen Beitrag ihre Rechte (z.B. Persönlichkeits- oder Urheberrechte) verletzt sehen, nicht nur gegen den Verfasser, sondern auch – oder sogar ausschließlich – gegen den Betreiber des Internetangebots vor, auf dem der rechtswidrige Inhalt veröffentlicht wurde. Was ein Betreiber tun kann, um sein Risiko zu minimieren, zeigt folgender Beitrag…
Online-Foren, Blogs, Chats, Gästebucheinträge, Wikis – Webseiten, auf denen Internet-Nutzer Beiträge online stellen können, erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch wer haftet, wenn solche Beiträge gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen? Meist gehen Dritte, die durch einen Beitrag ihre Rechte (z.B. Persönlichkeits- oder Urheberrechte) verletzt sehen, nicht nur gegen den Verfasser, sondern auch – oder sogar ausschließlich – gegen den Betreiber des Internetangebots vor, auf dem der rechtswidrige Inhalt veröffentlicht wurde. Was ein Betreiber tun kann, um sein Risiko zu minimieren, zeigt folgender Beitrag…
Hyperlink-Entscheidung des OLG München: Prüfungspflicht für Verlinkungen
Aufgrund der immensen Informationsfülle ist eine Nutzung des Internets ohne die Verwendung von Links kaum denkbar. Doch Vorsicht! Haftet ein Webmaster für seine Verlinkungen oder trifft ihn eine Überprüfungspflicht? Eine Antwort hierauf gibt eine aktuelle Entscheidung des OLG München.
Aufgrund der immensen Informationsfülle ist eine Nutzung des Internets ohne die Verwendung von Links kaum denkbar. Doch Vorsicht! Haftet ein Webmaster für seine Verlinkungen oder trifft ihn eine Überprüfungspflicht? Eine Antwort hierauf gibt eine aktuelle Entscheidung des OLG München.
Verkehrspflichten für Internetportalbetreiber
Der Betreiber eines Internetportals für unentgeltliche anonyme Kleinanzeigen hat dafür Sorge zu tragen, dass gewerbliche Inserenten ihrer Impressumspflicht nachkommen.
Der Betreiber eines Internetportals für unentgeltliche anonyme Kleinanzeigen hat dafür Sorge zu tragen, dass gewerbliche Inserenten ihrer Impressumspflicht nachkommen.
Haftung für automatisiert eingebundene Wikipedia-Inhalte
Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Hamburg haftet ein Telekommunikations-Anbieter, der auf seiner Homepage Wikipedia-Inhalte automatisch einstellt, erst ab Kenntnis für die rechtswidrigen Inhalte von Wikipedia. (LG Hamburg, Urteil vom 20.05.2008, Az.: 324 O 847/07)
Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Hamburg haftet ein Telekommunikations-Anbieter, der auf seiner Homepage Wikipedia-Inhalte automatisch einstellt, erst ab Kenntnis für die rechtswidrigen Inhalte von Wikipedia. (LG Hamburg, Urteil vom 20.05.2008, Az.: 324 O 847/07)
BGH bestätigt Haftung eines Internetauktionshauses für Markenverletzungen
Der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute erneut entschieden, dass ein Internetauktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn Anbieter auf seiner Plattform gefälschte Markenprodukte anbieten.
Der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute erneut entschieden, dass ein Internetauktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn Anbieter auf seiner Plattform gefälschte Markenprodukte anbieten.
Haftung von eBay bei "Namensklau" im Internet
Der u.a. für das Kennzeichen- und Namensrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Internet-Aktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn auf seiner Plattform Namensrechte verletzt werden.
Der u.a. für das Kennzeichen- und Namensrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Internet-Aktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn auf seiner Plattform Namensrechte verletzt werden.
Providerhaftung nach dem Telemediengesetz
Den Providern kommt als Diensteanbietern im alltäglichen Internetverkehr eine besondere Schlüsselrolle zu. Denn ohne sie wäre die Veröffentlichung von Inhalten im Worldwide Web überhaupt nicht möglich. Sie stellen gewissermaßen das Zugangstor zum Internet dar und geraten bei Rechtsverletzungen häufig ins Visier der Betroffenen. Stellt sich die Frage, inwieweit Internet-Provider überhaupt für Rechtsverletzungen durch Dritte einzustehen haben. Dieser Frage möchte die IT-Recht-Kanzlei mit dem folgenden Beitrag auf den Grund gehen.
Den Providern kommt als Diensteanbietern im alltäglichen Internetverkehr eine besondere Schlüsselrolle zu. Denn ohne sie wäre die Veröffentlichung von Inhalten im Worldwide Web überhaupt nicht möglich. Sie stellen gewissermaßen das Zugangstor zum Internet dar und geraten bei Rechtsverletzungen häufig ins Visier der Betroffenen. Stellt sich die Frage, inwieweit Internet-Provider überhaupt für Rechtsverletzungen durch Dritte einzustehen haben. Dieser Frage möchte die IT-Recht-Kanzlei mit dem folgenden Beitrag auf den Grund gehen.
Keine Verantwortlichkeit des Access-Providers für den Inhalt der Webseiten im Internet, zu denen er seinen Kunden den Zugang vermittelt
In einer Entscheidung vom 22.1.2008 hat das OLG Frankfurt die Rechtsauffassung vertreten, dass ein Internet-Provider für den Inhalt von Webseiten, zu denen er seinen Kunden den Zugang ermöglicht, grundsätzlich nicht verantwortlich ist.
In einer Entscheidung vom 22.1.2008 hat das OLG Frankfurt die Rechtsauffassung vertreten, dass ein Internet-Provider für den Inhalt von Webseiten, zu denen er seinen Kunden den Zugang ermöglicht, grundsätzlich nicht verantwortlich ist.
Keine Verpflichtung für Webhosting-Dienste zu vorsorglichen Suche nach Urheberrechtsverletzungen
Das Oberlandesgericht Köln hat den Betreibern der sog. Webhosting-Dienste www.rapidshare.de und www.rapidshare.com in zwei am 21.09.2007 verkündeten Urteilen verboten, bestimmte Musikwerke als Datei ihres Internetangebots öffentlich zugänglich zu machen, wenn auf diesen Seiten zugleich auf eine Linksammlung verwiesen wird, mit deren Hilfe das urheberrechtlich geschützte Musikstück abgerufen werden kann.
Das Oberlandesgericht Köln hat den Betreibern der sog. Webhosting-Dienste www.rapidshare.de und www.rapidshare.com in zwei am 21.09.2007 verkündeten Urteilen verboten, bestimmte Musikwerke als Datei ihres Internetangebots öffentlich zugänglich zu machen, wenn auf diesen Seiten zugleich auf eine Linksammlung verwiesen wird, mit deren Hilfe das urheberrechtlich geschützte Musikstück abgerufen werden kann.
Haftung für Markenverletzung durch Dritte über eigenen eBay-Account
Wer seinen eBay-Account Dritten zur Verfügung stellt, sollte sich stets vergewissern, dass dieser den Account nur in rechtmäßiger Weise nutzt. Denn der Account-Inhaber haftet grundsätzlich für Rechtsverletzungen, die ein Dritter über seinen Account begeht.
Wer seinen eBay-Account Dritten zur Verfügung stellt, sollte sich stets vergewissern, dass dieser den Account nur in rechtmäßiger Weise nutzt. Denn der Account-Inhaber haftet grundsätzlich für Rechtsverletzungen, die ein Dritter über seinen Account begeht.
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) Checked grunge green stamp ; Bildquelle: Shutterstock · Bild 2) © Dark Vectorangel - Fotolia.com · Bild 3) © P.C. - Fotolia.com · Bild 11) mills21 ./. stockxpert · Bild 13) Verena N. / PIXELIO · Bild 14) Susanne Kabitz / PIXELIO · Bild 15) Peter Röhl / PIXELIO · Bild 16) RainerSturm / PIXELIO · Bild 17) S. Hofschlaeger / PIXELIO · Bild 18) Gerd Altmann / PIXELIO · Bild 19) Jürgen Acker / PIXELIO