Verkauf von PKW
Verkaufsratgeber: Wie verkauft man rechtssicher PKW
Der Absatz neuer PKW ist ein heiß umkämpfter Markt. Die Facetten der Werbung in diesem Bereich sind vielfältig, will doch jeder Verkäufer den Verbraucher durch Schaffung von Kaufanreizen von einem Kauf überzeugen. Nicht zuletzt mit der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht haben sich zum 11.06.2010 erneut einschneidende Änderungen für die rechtssichere Gestaltung der Neufahrzeugwerbung ergeben.
Der Absatz neuer PKW ist ein heiß umkämpfter Markt. Die Facetten der Werbung in diesem Bereich sind vielfältig, will doch jeder Verkäufer den Verbraucher durch Schaffung von Kaufanreizen von einem Kauf überzeugen. Nicht zuletzt mit der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht haben sich zum 11.06.2010 erneut einschneidende Änderungen für die rechtssichere Gestaltung der Neufahrzeugwerbung ergeben.
Pkw-EnVKV: gilt auch bei 520 PS
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04.02.2010 (Az. I ZR 66/09) sind auch bei der Bewerbung von Luxusautos wie dem Lamborghini Gallardo Spyder der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen gemäß § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV anzugeben.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04.02.2010 (Az. I ZR 66/09) sind auch bei der Bewerbung von Luxusautos wie dem Lamborghini Gallardo Spyder der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen gemäß § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV anzugeben.
BGH: "Vorführwagen" enthält keine Aussage über das Alter eines Fahrzeugs
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass der Begriff "Vorführwagen" keine Aussage über das Alter des Fahrzeugs enthält. Unter einem Vorführwagen ist ein gewerblich genutztes Fahrzeug zu verstehen, das einem Neuwagenhändler im Wesentlichen zum Zwecke der Vorführung (Besichtigung und Probefahrt) gedient hat und noch nicht auf einen Endabnehmer zugelassen war.
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass der Begriff "Vorführwagen" keine Aussage über das Alter des Fahrzeugs enthält. Unter einem Vorführwagen ist ein gewerblich genutztes Fahrzeug zu verstehen, das einem Neuwagenhändler im Wesentlichen zum Zwecke der Vorführung (Besichtigung und Probefahrt) gedient hat und noch nicht auf einen Endabnehmer zugelassen war.
Die Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand" ist irreführend
Das OLG Hamm hat entschieden, dass bei einem Mietwagen die Angabe „Jahreswagen – 1 Vorbesitzer / 1. Hand“ irreführend sei, wenn nicht über die Art des Vorbesitzers aufgeklärt werde.
Das OLG Hamm hat entschieden, dass bei einem Mietwagen die Angabe „Jahreswagen – 1 Vorbesitzer / 1. Hand“ irreführend sei, wenn nicht über die Art des Vorbesitzers aufgeklärt werde.
Novellierung der PKW-EnVKV - Entwurf wurde gestern an Länder und Verbände versandt
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat nach Abschluss der Ressortabstimmung gestern seinen Entwurf zur Änderung der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) an die Bundesländer und die Verbände versandt. Die Anhörungen der Bundesländer und Verbände sind für Ende August/Anfang September geplant.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat nach Abschluss der Ressortabstimmung gestern seinen Entwurf zur Änderung der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) an die Bundesländer und die Verbände versandt. Die Anhörungen der Bundesländer und Verbände sind für Ende August/Anfang September geplant.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Fordert andere Pkw-Verbrauchskennzeichnung
Eine für Verbraucher gut verständliche Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/2435). Durch eine entsprechende Verordnung sollten auch deutliche Anreize für Automobilhersteller zur Effizienzsteigerung gesetzt werden. Der Spritverbrauch pro Kilometer in Litern solle zusätzlich zur Effizienzbewertung angegeben werden müssen. Die Effizienzbewertung müsse anhand der Größe des Fahrzeugs und des Kohlendioxid-Ausstoßes vorgenommen werden.
Eine für Verbraucher gut verständliche Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/2435). Durch eine entsprechende Verordnung sollten auch deutliche Anreize für Automobilhersteller zur Effizienzsteigerung gesetzt werden. Der Spritverbrauch pro Kilometer in Litern solle zusätzlich zur Effizienzbewertung angegeben werden müssen. Die Effizienzbewertung müsse anhand der Größe des Fahrzeugs und des Kohlendioxid-Ausstoßes vorgenommen werden.
Einigung: Zu den Eckpunkten der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit haben sich auf wesentliche Eckpunkte für die Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung geeinigt. Diese Eckpunkte geben unter anderem die künftige Einordnung von Neufahrzeugen in die farbige Effizienzskala vor, die mit der Verordnung erstmals in Deutschland eingeführt werden soll.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit haben sich auf wesentliche Eckpunkte für die Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung geeinigt. Diese Eckpunkte geben unter anderem die künftige Einordnung von Neufahrzeugen in die farbige Effizienzskala vor, die mit der Verordnung erstmals in Deutschland eingeführt werden soll.
OLG Köln: Fehlen des Hinweises auf den "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch" bei Neufahrzeugwerbung im Internet ist abmahnbar
Die Neufahrzeugwerbung eines PKW-Händlers entielt nicht den Hinweis auf den "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwaren", den § 5 Abs. 2 S. 2 Pkw-EnVKV in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 1 der Anlage 4 für elektronisch verbreitetes Werbematerial vorschreibt. Dies sei wettbewerbswidrig, so das OLG Köln (Beschluss vom 03.06.2009, Az. 6 W 60/09).
Die Neufahrzeugwerbung eines PKW-Händlers entielt nicht den Hinweis auf den "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwaren", den § 5 Abs. 2 S. 2 Pkw-EnVKV in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 1 der Anlage 4 für elektronisch verbreitetes Werbematerial vorschreibt. Dies sei wettbewerbswidrig, so das OLG Köln (Beschluss vom 03.06.2009, Az. 6 W 60/09).
Abmahnungen: PKW-Onlinehändler haben zwingend die PKW-EnVKV zu beachten!
Spätestens seitdem vermehrt Verstöße gegen die PKW- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ("Pkw-EnVKV"), abgemahnt werden, sehen sich Onlinehändler vor die Aufgabe gestellt, bei ihrer Werbung für neue Personenkraftwagen die komplizierten Bestimmungen der Verordnung umzusetzen.
Spätestens seitdem vermehrt Verstöße gegen die PKW- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ("Pkw-EnVKV"), abgemahnt werden, sehen sich Onlinehändler vor die Aufgabe gestellt, bei ihrer Werbung für neue Personenkraftwagen die komplizierten Bestimmungen der Verordnung umzusetzen.
Verordnung (EG) 661/2009: Neue Kennzeichnungspflicht für Reifen rollt heran
Ab November 2012 wird es nach den Vorstellungen der EU eine eigene Klassifizierungs- und Kennzeichnungspflicht für Autoreifen geben, die den Verbraucher über spezifische Eigenschaften des Reifens informieren und einen direkten Vergleich verschiedener Modelle ermöglichen soll.
Ab November 2012 wird es nach den Vorstellungen der EU eine eigene Klassifizierungs- und Kennzeichnungspflicht für Autoreifen geben, die den Verbraucher über spezifische Eigenschaften des Reifens informieren und einen direkten Vergleich verschiedener Modelle ermöglichen soll.
PKW-Tageszulassungen: Sind PKW mit sogenannter Tageszulassung „neu“ im Sinne der PKW-EnVKV?
Gemäß § 1 Abs. 1 PKW-EnVKV haben Onlinehändler, die im Internet neue Personenkraftwagen bewerben, für jedes beworbene Fahrzeugmodell zumindest die Werte des offiziellen Kraftstoffverbrauchs und der CO2 Emissionen anzugeben. Nur, sind PKW mit sogenannter Tageszulassung auch „neu“ im Sinne der PKW-EnVKV?
Gemäß § 1 Abs. 1 PKW-EnVKV haben Onlinehändler, die im Internet neue Personenkraftwagen bewerben, für jedes beworbene Fahrzeugmodell zumindest die Werte des offiziellen Kraftstoffverbrauchs und der CO2 Emissionen anzugeben. Nur, sind PKW mit sogenannter Tageszulassung auch „neu“ im Sinne der PKW-EnVKV?
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