BGH: Nicht immer gewinnt der Name gegen die ältere Domain
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 26.10.2023, Az.: I ZR 107/22) hat festgestellt, dass es keinen Anspruch auf Freigabe einer Domain gibt, die vor der Entstehung von Namensrechten registriert wurde, wenn der Inhaber der Domain ein berechtigtes Interesse an der Beibehaltung der Registrierung hat und keine unberechtigte Namensanmaßung vorliegt. Damit wurde im Grundsatz das Prioritätsprinzip bestätigt.