Ups: Sittenwidrigkeit bei Markenanmeldungen
Nicht alle Marken sind eintragungsfähig. Ein Ablehnungsgrund kann ein Verstoß gegen die guten Sitten sein, wie der EuGH jüngst bei der Marke COVIDIOT entschieden hat. Der Fall zeigt generell, dass auch mehr oder weniger kreative Wortschöpfungen nicht aus diesem Dilemma herausführen, sofern die angesprochenen Verkehrskreise wissen, was dabei gemeint ist.