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Gesamtpreis / Preisangabenpflicht

OLG Bamberg: Logistikpauschale gehört in den Gesamtpreis!

Das OLG Bamberg entschied, dass ein Händler gegenüber Verbrauchern nicht mit solchen Preisen werben darf, in denen eine von ihm bei jeder Bestellung erhobene „Logistikpauschale“ in den anzugebenden Gesamtpreis nicht bereits eingerechnet ist.

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Stellt die Gesamtpreisangabe im Shop die neueste Abmahnfalle dar?

Online-Händler sind im Rahmen ihrer Online-Angebote verpflichtet, den sog. Gesamtpreis gemäß § 1 Abs. 1 PAngV anzugeben. In zeitlicher Hinsicht muss dieser Gesamtpreis spätestens dann angezeigt werden, wenn die Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt bzw. der Bestellvorgang eingeleitet werden kann. Droht Online-Händlern bei der Gesamtpreisangabe eine neue Abmahnfalle?

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Bundesgerichtshof zur Preisdarstellung bei Flugbuchungen im Internet

Der BGH hat kürzlich entschieden, dass Fluggesellschaften im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems bei jeder Angabe von Preisen für Flüge und damit auch bei der erstmaligen Angabe von Preisen den zu zahlenden Endpreis einschließlich aller Preisbestandteile anzugeben haben.

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Kommentar der IT-Recht Kanzlei zur "Preis auf Anfrage"-Entscheidung des LG München I

Das aktuelle Urteil des LG München I (vom 31. März 2015 – Az. 33 O 15881/14) schafft ein Dilemma für Händler, die „konfigurationsbedürftige“ Waren in ihrem Sortiment haben und an Letztverbraucher verkaufen. Ist der Händler dabei vor der Erstellung eines konkreten Angebots auf Input seitens des Lieferanten bzw. des Herstellers angewiesen, etwa hinsichtlich der Verfügbarkeit oder des konkreten Kombinations- bzw. jeweiligen Tagespreises, kann dieser in aller Regel nicht mittels einer Echtzeitkalkulation arbeiten.

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LG München I: "Preis auf Anfrage" wettbewerbswidrig bei detaillierten Produktpräsentationen

Grundregel: Wer Waren im Internet anbietet, hat auch Preise anzugeben (§ 1 Abs. 1 PAngV). Nur, was gilt in folgendem Fall?: Eine Internetplattform ermöglicht die Konfiguration von Möbeln - etwa indem mehrere Parameter wie Farbe, Größe, Material ausgewählt werden können. Ist dem potenziellen Käufer nun - abhängig von Art der Konfiguration - der jeweils geltende Preis zwingend sofort anzuzeigen oder reicht die zeitversetzte Mitteilung des Preises für das konfigurierte Möbelstück aus ("Preis auf Anfrage")? Mit dieser Fragestellung beschäftigte sich erst kürzlich das LG München I .

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